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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4497
OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93 (https://dejure.org/1994,4497)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.1994 - 11 U 256/93 (https://dejure.org/1994,4497)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 11 U 256/93 (https://dejure.org/1994,4497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB bei Leistungen der Daseinsvorsorge anbietenden Tarifen von Versorungsunternehmen; Zulässigkeit des Ansetzens einer Pauschale für die Erhebung von Hausanschlusskosten; Ermittlung eines gerechten Preises von Amts ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Tarife von Versorgungsunternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, unterliegen deshalb, auch wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden, nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB (BGHZ 73, 114 = NJW 79, 597; BGH WM 87, 295 = NJW 87, 1828; BGH NJW-RR 92, 183; BGH NJW-RR 90, 1204; BGH NJW 92, 171, 173 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    Soweit die Pauschale darüber hinaus an allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts zu messen ist (vgl. BGH NJW 85, 197, 200; BGH WM 87, 296, 297; insbesondere BGH NJW 92, 171, 173), bestehen ebenfalls keine Zweifel an ihrer Billigkeit.

    Im übrigen ist auch bei sonstigen Tarifen und Entgelten, die nicht in Form von Pauschalen erhoben werden, dem Versorgungsträger ein Spielraum zur Festsetzung dieser Beträge einzuräumen; nicht die einzelne Gebührenveranlagung, sondern das Gesamtgebührenaufkommen ist unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung zu sehen (vgl. im einzelnen BGH NJW 92, 171, 173).

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten …

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Tarife von Versorgungsunternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, unterliegen deshalb, auch wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden, nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB (BGHZ 73, 114 = NJW 79, 597; BGH WM 87, 295 = NJW 87, 1828; BGH NJW-RR 92, 183; BGH NJW-RR 90, 1204; BGH NJW 92, 171, 173 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    An der Rechtsgültigkeit dieser Verordnungen bestehen keine Zweifel (BGH WM 87, 295, 296).

    Zu weiteren Darlegungen ist die Klägerin entgegen der Meinung der Beklagten nicht verpflichtet, insbesondere kann eine weitere Aufschlüsselung und Erläuterung der Zusammensetzung der Beträge sowie die Vorlage weiteren Zahlmaterials nicht verlangt werden (vgl. BGH NJW-RR 92, 183, 186; BGH WM 87, 295, 297).

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 209/89

    Billigkeitskontrolle des Strompreises

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Tarife von Versorgungsunternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, unterliegen deshalb, auch wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden, nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB (BGHZ 73, 114 = NJW 79, 597; BGH WM 87, 295 = NJW 87, 1828; BGH NJW-RR 92, 183; BGH NJW-RR 90, 1204; BGH NJW 92, 171, 173 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    Rn. 5 Die Billigkeitsprüfung scheitert hier auch nicht daran, daß es sich um zwischen den Parteien individuell ausgehandelte Tarife handelt (wie in dem vom BGH NJW-RR 90, 1204 entschiedenen Fall).

    Es ist auch nicht Ziel der Billigkeitskontrolle, von Amts wegen einen gerechten Preis zu ermitteln, vielmehr soll nur überprüft werden, ob sich die einseitige Bestimmung in den Grenzen des § 315 Abs. 3 BGB hält (BGH NJW-RR 90, 1204; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

  • OLG Celle, 22.10.1992 - 12 U 2/92
    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Tarife von Versorgungsunternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, unterliegen deshalb, auch wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden, nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB (BGHZ 73, 114 = NJW 79, 597; BGH WM 87, 295 = NJW 87, 1828; BGH NJW-RR 92, 183; BGH NJW-RR 90, 1204; BGH NJW 92, 171, 173 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    Rn. 4 Die teilweise im Schrifttum (vgl. Lukes, BB 85, 2258, und ihm folgend LG Hannover NJW-RR 92, 1198) vertretene Meinung, daß die auf den Bundestarifordnungen für Gas bzw. Elektro und auf der AVBGasV beruhenden Tarife wegen dieser Spezialregelungen nicht weiter auf Billigkeit überprüft werden können und damit der Kontrolle der Zivilgerichtsbarkeit entzogen sein sollen, wird in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - sonst nicht befürwortet, da keine Notwendigkeit vom Absehen einer Billigkeitskontrolle erkennbar ist (vgl. z.B. OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    Es ist auch nicht Ziel der Billigkeitskontrolle, von Amts wegen einen gerechten Preis zu ermitteln, vielmehr soll nur überprüft werden, ob sich die einseitige Bestimmung in den Grenzen des § 315 Abs. 3 BGB hält (BGH NJW-RR 90, 1204; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der …

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Tarife von Versorgungsunternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, unterliegen deshalb, auch wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden, nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB (BGHZ 73, 114 = NJW 79, 597; BGH WM 87, 295 = NJW 87, 1828; BGH NJW-RR 92, 183; BGH NJW-RR 90, 1204; BGH NJW 92, 171, 173 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    Zu weiteren Darlegungen ist die Klägerin entgegen der Meinung der Beklagten nicht verpflichtet, insbesondere kann eine weitere Aufschlüsselung und Erläuterung der Zusammensetzung der Beträge sowie die Vorlage weiteren Zahlmaterials nicht verlangt werden (vgl. BGH NJW-RR 92, 183, 186; BGH WM 87, 295, 297).

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Soweit die Pauschale darüber hinaus an allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts zu messen ist (vgl. BGH NJW 85, 197, 200; BGH WM 87, 296, 297; insbesondere BGH NJW 92, 171, 173), bestehen ebenfalls keine Zweifel an ihrer Billigkeit.
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Tarife von Versorgungsunternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, unterliegen deshalb, auch wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden, nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB (BGHZ 73, 114 = NJW 79, 597; BGH WM 87, 295 = NJW 87, 1828; BGH NJW-RR 92, 183; BGH NJW-RR 90, 1204; BGH NJW 92, 171, 173 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 93, 630).
  • LG Hannover, 12.03.1992 - 21 O 119/91
    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93
    Rn. 4 Die teilweise im Schrifttum (vgl. Lukes, BB 85, 2258, und ihm folgend LG Hannover NJW-RR 92, 1198) vertretene Meinung, daß die auf den Bundestarifordnungen für Gas bzw. Elektro und auf der AVBGasV beruhenden Tarife wegen dieser Spezialregelungen nicht weiter auf Billigkeit überprüft werden können und damit der Kontrolle der Zivilgerichtsbarkeit entzogen sein sollen, wird in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - sonst nicht befürwortet, da keine Notwendigkeit vom Absehen einer Billigkeitskontrolle erkennbar ist (vgl. z.B. OLG Celle NJW-RR 93, 630).
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