Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.12.1996 - 11 U 28/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mangelhafte Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 633 ; VOB/B § 13 Nr. 1
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hartlöten von Kupferrohren: ein Mangel? (IBR 1997, 282)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 850
- BauR 1997, 831
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Rostock, 23.09.2020 - 4 U 86/19
Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Mangelhaftigkeit eines …
Dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 20.03.2003, Az.: 12 U 14/02, - zitiert nach juris -, Rn. 50 m. w. N.); gleichzeitig hat der Unternehmer dafür einzustehen, dass er die anerkannten Regeln seines Fachs beherrscht, und er muss sich insoweit informieren, über Empfehlungen in der Fachpresse Bescheid wissen und diese berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.12.1996, Az.: 11 U 28/96, VersR 1997, 850 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 26.11.2019 - 21 U 4/19
Ansprüche aus einem Bauträgervertrag nach außerordentlicher Kündigung; …
Die Werkleistung des Bauträgers ist auch dann mangelhaft, wenn sie erhöht schadensanfällig ist (vgl. OLG Köln, BauR 1997, 831 für hartgelötete Kupferrohre und der Gefahr von Lochfraßrisiko). - KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
Werkmangel: Delaminationen an Isolierglasfensterscheiben; Mangelhaftigkeit auch …
Er muss sich insoweit informieren, über Empfehlungen in der Fachpresse Bescheid wissen und diese berücksichtigen (OLG Köln, Urt. v. 11. Dez. 1996 - 11 U 28/96, BauR 1997, 831).
- OLG Köln, 05.05.1999 - 11 U 167/98
Ersatz von Nachbesserungskosten aufgrund der Beseitigung vorhandener Mängel der …
Ob das vom Beklagten gewählte Hartlötverfahren bereits im Jahr 1992 den anerkannten Regeln der Technik bei der Verarbeitung von Kaltwasserrohren im linksrheinischen Raum widersprach (vgl. hierzu auch OLG Köln, BauR 1999, 426; OLG Köln, OLG-Report 1997, 76), kann mit dem Landgericht im Ergebnis dahinstehen.Nach dem Eintritt des ersten Schadens brauchte die Klägerin als Auftraggeberin des Beklagten nicht abzuwarten, bis sich die Gefahr etwa realisierte und zu einem greifbaren Schaden führte (vgl. OLG Köln, OLG-Report 1997, 76; OLG Köln, SFH, Nr. 15 zu § 13 Nr. 3 VOB/B 1973).
- OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04
Schadensersatz wegen Nichterfüllung: Nichteinhaltung einer vereinbarten …
Es ist dem Gläubiger der Leistung in diesen Fällen nicht zuzumuten abzuwarten, bis der zu befürchtende Schaden - möglicherweise auch erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist - wirklich eintritt (vgl. OLG Köln, VersR 1997, 850). - OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98 Rn. 7 ( vergl. insoweit auch OLG Köln, OLG-Report 1997, 76 f; der 11. Zivilsenat beschäftigt sich in dieser Entscheidung zutreffend mit der Frage der anerkannten Regeln der Technik im Zusammenhang mit dem Lochfraß; s. auch BGH, MDR 1998, 1026 f, wonach DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch dahinter zurückbleiben können).
- OLG Köln, 16.06.1997 - 16 U 98/96
Stillschweigende Risikoübernahme durch den Auftraggeber
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