Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 11 U 29/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 322 ZPO, §§ 322 ff ZPO
Wettbewerbsverstoß: Keine Bindungswirkung eines Feststellungsurteils über Schadensersatzpflicht für die Schadensberechnung im Folgeprozess - Judicialis
BGB §§ 249 ff; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.
Schadensersatzanspruch aus der wettbewerbswidrigen Bewerbung, dem Angebot sowie dem Vertrieb eines bestimmten Produktes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatz auf Herausgabe des Verletzergewinns ; Anspruch auf Auskunft über den Gewinn des Schädigers aufgrund wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes; Ermittlung der Rechtskraft nach dem fraglichen Urteilsausspruch und dessen Besonderheiten als positives ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 3 O 542/00
- OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 11 U 29/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01
"Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 11 U 29/02
Darüber hinaus lässt sich auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WRP 2002, 1173 f-Fax-Karte) heranziehen, auch wenn sie einen etwas anders gelagerten Sachverhalt betrifft. - BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80
Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 11 U 29/02
Die positive feststellende Verurteilung drückt aus, dass das in dem Urteil bezeichnete Recht oder Rechtsverhältnis als solches steht, und zwar unabhängig davon, ob das Gericht alle einschlägigen Aspekte gesehen und zutreffend gewürdigt hat (vgl. auch BGH NJW 1982, 2257 m.w.N. sowie BGH NJW 1979, 1046f). - BGH, 23.01.1979 - VI ZR 199/77
Entscheidung über Haftungsbeschränkungen im Rahmen einer Direktklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 11 U 29/02
Die positive feststellende Verurteilung drückt aus, dass das in dem Urteil bezeichnete Recht oder Rechtsverhältnis als solches steht, und zwar unabhängig davon, ob das Gericht alle einschlägigen Aspekte gesehen und zutreffend gewürdigt hat (vgl. auch BGH NJW 1982, 2257 m.w.N. sowie BGH NJW 1979, 1046f). - BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 158/86
Arglistige Täuschung durch Vorspiegeln der Brauereifreiheit eines Pachtobjekts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 11 U 29/02
Durch ein Urteil, das das Bestehen eines Rechtsverhältnisses feststellt, wird deshalb nicht auch der dafür maßgebende Grund verbindlich festgehalten, so dass in einem Folgeprozess die Entscheidung über den Grund eines Rechtsverhältnisses grundsätzlich abweichend getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 1983, 2032/2033; BGH NJW-RR 1988, 199/200).
- FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 798/15
Aufrechnung von Steueransprüchen gegen einen Erstattungsanspruch der Masse nach …
aa) Die Rechtskraft erstreckt sich nicht auf den Entstehungsgrund des festgestellten Rechts (BGH-Urteil vom 03.06.1987 VIII ZR 158/86, NJW-RR 1988, 199, unter II.1.a.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.04.2003 11 U 29/02, juris;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 322 Rz 8).
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