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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 21.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11467
OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04 (https://dejure.org/2005,11467)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2005 - 11 U 31/04 (https://dejure.org/2005,11467)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2005 - 11 U 31/04 (https://dejure.org/2005,11467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 278 Abs. 1
    Haftung des Anlageberaters für in die Abwicklung eingeschaltete Handelsvertreter; Anforderungen an die Risikoaufklärung bei einer Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278, 282; pVV
    Aufklärungspflichten bei einer Vermögensumschichtung - Zurechnung des Verhaltens von Handelsvertretern - Abgrenzung Anlageberatung/Anlagevermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei der Vermittlung von Kapitalanlagen; Verletzung der vertraglichen Pflichten aus einem Kapitalanlagevermittlungsvertrag bzw. einem Vermögensanlageberatungsvertrag; Selbstständiges Handeln geschulter selbstständiger ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04
    Dies genügt, um die Vermittler als ihre Erfüllungsgehilfen anzusehen (vgl. nur BGH NJW 2003, 1811, 1813 m. w. N.).

    Dabei steht es einem auf Befragen des Kunden erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGHZ 140, 111, 115 = NJW 1999, 638; NJW 2001, 2021; NJW 2003, 1811, 1812; WM 2005, 69 jeweils für den Verkauf einer aus steuerlichen Gründen erworbenen Immobilie).

    Es reicht aus, dass die individuelle Beratung des Interessenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Vermittlungsbemühungen war (vgl. BGHZ 140, 111, 116f. = NJW 1999, 638; NJW 2001, 2021; NJW 2003, 1811, 1813 jeweils für den Immobilienmakler).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04
    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Denn wer sich als Anlagevermittler betätigt, hat über die dafür nötigen und erwarteten Kenntnisse zu verfügen oder aber zumindest offenzulegen, dass dies nicht der Fall ist (BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Sein Vertrauen verdient daher besonderen Schutz (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04
    Dabei steht es einem auf Befragen des Kunden erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGHZ 140, 111, 115 = NJW 1999, 638; NJW 2001, 2021; NJW 2003, 1811, 1812; WM 2005, 69 jeweils für den Verkauf einer aus steuerlichen Gründen erworbenen Immobilie).

    Es reicht aus, dass die individuelle Beratung des Interessenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Vermittlungsbemühungen war (vgl. BGHZ 140, 111, 116f. = NJW 1999, 638; NJW 2001, 2021; NJW 2003, 1811, 1813 jeweils für den Immobilienmakler).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04
    Dabei steht es einem auf Befragen des Kunden erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGHZ 140, 111, 115 = NJW 1999, 638; NJW 2001, 2021; NJW 2003, 1811, 1812; WM 2005, 69 jeweils für den Verkauf einer aus steuerlichen Gründen erworbenen Immobilie).

    Es reicht aus, dass die individuelle Beratung des Interessenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Vermittlungsbemühungen war (vgl. BGHZ 140, 111, 116f. = NJW 1999, 638; NJW 2001, 2021; NJW 2003, 1811, 1813 jeweils für den Immobilienmakler).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04
    Dabei steht es einem auf Befragen des Kunden erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGHZ 140, 111, 115 = NJW 1999, 638; NJW 2001, 2021; NJW 2003, 1811, 1812; WM 2005, 69 jeweils für den Verkauf einer aus steuerlichen Gründen erworbenen Immobilie).

    Haftungsbegründend sind dabei nicht sich nachträglich als unrichtig erweisende Prognosen zur Entwicklung, sondern unrichtige oder unterlassene Angaben zu spezifischen, aus den individuellen Gegebenheiten folgenden Risiken, welche die in Aussicht gestellte Rentabilität des Erwerbs erheblich mindern oder gar auszuschließen vermögen (vgl. BGH WM 2005, 69, 70 zu einem Immobilienerwerb).

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04
    Zwar kann der Einwand des Mitverschuldens auch einem Anleger vom Vermittler entgegengehalten werden (vgl. BGH NJW 1982, 1095, 1096).

    Dennoch kann unter besonderen Umständen der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, besondere Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096).

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   OLG Schleswig, 21.04.2005 - 11 U 31/04   

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OLG Schleswig, 21.04.2005 - 11 U 31/04 (https://dejure.org/2005,44318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.04.2005 - 11 U 31/04 (https://dejure.org/2005,44318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. April 2005 - 11 U 31/04 (https://dejure.org/2005,44318)
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