Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - I-11 U 37/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Wettbewerbers gegen einen anderen Wettbewerber auf Unterlassung des Befüllens oder Befüllenlassens von in ihrem Eigentum stehenden Flüssiggasbehältern mit Flüssiggas
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 01.12.2004 - 11 O 106/04
- OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - I-11 U 37/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02
Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Rn. 27 Die Befüllung des im Eigentum der Klägerin stehenden Flüssiggasbehälters ohne deren Einwilligung stellt eine Eigentumsbeeinträchtigung in anderer Weise als durch Besitzentziehung oder -vorenthaltung im Sinne des § 1004 Satz 1 BGB dar (vgl. BGH NJW 2003, S. 3702 f; Beschluss v. 20.10.2003 - II ZR 340/02 -).Für den Fall des Verkaufsfahrers hat der BGH (NJW 2003, S. 3702) bereits entschieden, dass derjenige, der die Lieferung durch seine Weisung veranlasst, als unmittelbarer Störer anzusehen ist.
Ein Zumutbarkeitskriterium besteht lediglich für den mittelbarer Störer (BGH NJW 2003, S. 3702;… BGHZ 106, S. 229, S. 235).
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
Duldung von Kabelanlagen durch den Grundstückseigentümer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Denn eine Beeinträchtigung ist jeder dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers (BGH NJW-RR 2004, S. 231;… 2003, S. 953;… Palandt-Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 1004, Rdnr. 6).Rn. 44 Beeinträchtigung ist jeder dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers (BGH NJW-RR 2004, S. 231;… 2003, S. 953).
- BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Rn. 16 Der Unterlassungsantrag muss möglichst konkret gefasst sein, damit für die Rechtsverteidigung und die Vollstreckung klar ist, worauf sich das Verbot erstreckt (…BGH NJW 2000, S. 1792, 1794); eine letzte Bestimmtheit kann im Antrag aber nicht verlangt werden (BGHZ 140, S. 1, 3 f.), weil sich nicht alle Fälle voraussehen lassen und der Gegner sich auch nicht danach einrichtet.Rn. 37 Die festgestellte Beeinträchtigung des Eigentums der Klägerin begründet die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (BGHZ 140, S. 1, 10).
- BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Das gilt selbst dann, wenn der Eingriff in die Herrschaftsmacht des Eigentümers für die Sache völlig unschädlich ist (vgl. BGHZ 111, S. 158) oder gar zu einer Wertsteigerung oder Verbesserung der Sache führt (…Brdbg OLG NL 1996, S. 133). - OLG Düsseldorf, 09.08.1989 - 9 U 36/89
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
So genügt bereits die bloße tatsächliche Benutzung einer Sache, etwa das Betreten durch Menschen oder Haustiere (…BayOblG 2004, S. 138, 143) oder durch einen überschwenkenden Baukran (OLG Düsseldorf MDR 1989, S. 993). - BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Ein Zumutbarkeitskriterium besteht lediglich für den mittelbarer Störer (…BGH NJW 2003, S. 3702; BGHZ 106, S. 229, S. 235). - BGH, 14.01.1999 - VII ZR 19/98
Stillschweigende Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts in einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Er ist nicht verpflichtet, den streitigen Lebensvorgang in allen Einzelheiten darzustellen, sondern es genügt die Wiedergabe der Umstände, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH NJW-RR 1999, S. 813;… 1998, S. 1409;… 1993, S. 189;… Zöller-Gregor, a.a.O., § 138 Rdnr. 8). - BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96
Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Der zu erzielende Erfolg ist aber bestimmt anzugeben (BGH NJW 1999, S. 3638). - BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Rn. 16 Der Unterlassungsantrag muss möglichst konkret gefasst sein, damit für die Rechtsverteidigung und die Vollstreckung klar ist, worauf sich das Verbot erstreckt (BGH NJW 2000, S. 1792, 1794); eine letzte Bestimmtheit kann im Antrag aber nicht verlangt werden (…BGHZ 140, S. 1, 3 f.), weil sich nicht alle Fälle voraussehen lassen und der Gegner sich auch nicht danach einrichtet. - BGH, 20.10.2003 - II ZR 340/02
Befüllung von fremden Behältern mit Flüssiggas
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Rn. 27 Die Befüllung des im Eigentum der Klägerin stehenden Flüssiggasbehälters ohne deren Einwilligung stellt eine Eigentumsbeeinträchtigung in anderer Weise als durch Besitzentziehung oder -vorenthaltung im Sinne des § 1004 Satz 1 BGB dar (…vgl. BGH NJW 2003, S. 3702 f; Beschluss v. 20.10.2003 - II ZR 340/02 -). - OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Abschluss von Lieferverträgen über den Bezug von Flüssiggas unter zur …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 11 U 23/09
Eigentumsverletzung durch Befüllung eines Flüssiggastanks
Rn. 31 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 17.03.2004, Az. 11 U 16/03; Urt. vom 26.10.2005, Az. 11 U 37/04) der h.M. (BGH NJW 2003, 3702; 2006, 270; NJW-RR 2006, 1378; KGR Berlin 2001, 199 - sämtlich zitiert nach Juris) angeschlossen, wonach eine Eigentumsbeeinträchtigung bereits dann vorliegt, wenn ein im Eigentum des Lieferanten stehender Flüssiggastank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird.
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