Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 89b HGB
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers: Berücksichtigung von Überführungskosten sowie Prämien und Boni: Billigkeitsabzug wegen Nichtannahme eines Folgevertrages - Judicialis
HGB § 89 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b
Zum Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.07.2006 - 13 O 127/04
- OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06 (Kart)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- OLG Frankfurt, 19.12.2003 - 5 U 227/02
AA des VH, häusliche Gemeinschaft, Stammkunde, Mehrfachkunde, Vorkaufintervall, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Insoweit ignoriere das Landgericht die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main(OLG Frankfurt 5 U 227/02, 5 U 173/99).Dabei ist es zu der nicht zu beanstandenden Feststellung gelangt, dass lediglich das letzte Geschäftsjahr einen atypischen Verlauf genommen hat, weil dieses einen deutlich niedrigeren Stammkundenumsatz aufweist, so dass an sich eine Hochrechnung des Durchschnitts der letzten fünf Vertragsjahre auf fünf Prognosejahre in Betracht gekommen wäre ( BGH NJW 1997, 1503; OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003 - 5 U 227/02).
Für eine Einbeziehung sonstiger naher Angehöriger in den Kreis der stammkundenrelevanten Käufer besteht keine sachlich gebotene Veranlassung (OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003, 5 U 227/02).
Die Frage, welche Auswirkung insbesondere eine lange Vertragsdauer auf die Sogwirkung hat ( ablehnend OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003, Az: 5 U 227/02, dagegen OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2006, Az: 16 U 77/05) spielt hier keine gewichtige Rolle, weil die Klägerin noch nicht allzu lange Vertragshändlerin war.
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Zwar sind nach der Rechtsprechung des BGH u.a. die Kosten für die Herbeiführung und das Herrichten der Fahrzeuge als variable Verkaufskosten bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nicht zu berücksichtigen, weil es sich um nicht dem gesetzlichen Leitbild der Handelsvertretertätigkeit entsprechende Kostenfaktoren handelt (BGH NJW 96, 2302; vgl. auch Hollmann, BB 85, 1023; Thume, BB 98, 1425, 1431;… Stumpf/Jaletzke/Schultze, Der Vertragshändlervertrag, 3. Aufl. Rn. 775).In der hierzu zitierten Entscheidung ( BGH NJW 96, 2302) wird insoweit lediglich auf ein Sachverständigengutachten Bezug genommen, dessen Ergebnis zwischen den dortigen Verfahrensbeteiligten nicht streitig war.
Teilweise abweichend vom Landgericht legt der Senat dabei die vom BGH gebilligte individuelle Rohertragsmethode ( BGH NJW 96, 2302 ), ausgerichtet am Gesamt - Neuwagengeschäft des letzten Vertragsjahres, zugrunde.
- BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95
Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Da die Mehrfachkundenquote bereits eine Abwanderungsquote für das nächste Kaufzeitintervall von fünf Jahren enthält, liefe die zusätzliche Berücksichtigung einer Abwanderungsquote auf einen doppelten Ansatz hinaus ( BGH ZIP 97, 841 ).Dabei ist es zu der nicht zu beanstandenden Feststellung gelangt, dass lediglich das letzte Geschäftsjahr einen atypischen Verlauf genommen hat, weil dieses einen deutlich niedrigeren Stammkundenumsatz aufweist, so dass an sich eine Hochrechnung des Durchschnitts der letzten fünf Vertragsjahre auf fünf Prognosejahre in Betracht gekommen wäre ( BGH NJW 1997, 1503; OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003 - 5 U 227/02).
- OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 120/00
Handelsrect: Bewertungskriterien beim Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Aufgrund der jahrelangen Übung lässt sich auch mit der für die Prognoseentscheidung erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Klägerin Boni in annähernd gleichem Umfang auch in den folgenden fünf Jahren verdient hätte ( OLG Köln, Urteil v. 02.03.2001 - 19 U 120/00;… Vogels/Köhnen, Hdb. Vertriebsrecht, Vertragshändlerrecht § 3 Rn. 515 m.w.N.).Die Fortsetzung des Handels mit Neufahrzeugen erhält dem Hersteller seinen Kundenstamm zumindest teilweise ( OLG Köln VersR 2002, 437;… Senat a.a.O).
- BGH, 12.02.2003 - VIII ZR 130/01
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Ob und inwieweit in der Provision eines Handelsvertreters bzw. dem Rabatt eines Vertragshändlers auch Vergütungsanteile für vermittlungsfremde Tätigkeiten enthalten sind, richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung, die der Tätigkeit des Vertragshändlers zugrunde liegt (BGH NJW-RR 03, 821 und ständige Rechtsprechung). - OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
Ausgleichsanspruch: Verlust bei Annahme eines neuen Vertragsangebots nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Der vom Landgericht angesetzte Abzug von 25 % entspricht der Rechtsprechung des Senats ( Senatsurteil v. 17.01.2006, 11 U 34/05 (Kart)). - OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 77/05
Rechtliche Ausgestaltung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs nach § 89b HGB; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Die Frage, welche Auswirkung insbesondere eine lange Vertragsdauer auf die Sogwirkung hat ( ablehnend OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003, Az: 5 U 227/02, dagegen OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2006, Az: 16 U 77/05) spielt hier keine gewichtige Rolle, weil die Klägerin noch nicht allzu lange Vertragshändlerin war. - BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 30/06
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Auf die Gründe, die den Unternehmer zur Änderungskündigung veranlasst haben, kommt es hierfür ebenso wenig an wie auf die Frage, ob die angebotene Vertragsänderung für den Vertragshändler zumutbar war (BGH DB 2007, 1020). - BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 173/04
Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; Dauer des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Bei der vorab vorzunehmenden Bereinigung der Provision um händlertypische Bestandteile entfällt in aller Regel ein höherer Anteil des Rohertrags auf diese Vergütungsbestandteile ( vgl. etwa BGH Urteil v. 22.3.2006, VIII ZR 173/04). - BGH, 14.04.1983 - I ZR 20/81
Kfz-Eigenhändler
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
In welchem Umfang der übertragene Kundenstamm für die Vorteile des Unternehmers ursächlich war und in welcher Weise die Wirkung der Marke, ist ggfs. bei der Billigkeitsprüfung zu berücksichtigen (BGH DB 86, 1069; NJW 83, 2877). - BGH, 16.01.1986 - I ZR 223/83
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers; Berücksichtigung von Direktgeschäften
- OLG Frankfurt, 30.01.2001 - 5 U 173/99
- Volvo 8 -, AA des VH, Basisjahr, Rückführung der Händlervergütung auf den …
- BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 17/09
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder …
Eine derartige Weiternutzung wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dann angenommen, wenn der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt, da es der Lebenserfahrung entspreche, dass zumindest ein Teil der geworbenen Neukunden auch nach der Aufgabe des Händlerbetriebs ihr Fahrzeug bei dem ihnen vertrauten früheren Händler reparieren und warten lasse (…OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 17. Januar 2006 - 11 U 34/05 (Kart), juris Rn. 51; vom 17. Juli 2007 - 11 U 53/06 (Kart), juris Rn. 71; OLG Celle, OLGR 2001, 318, 320;… OLG Köln, IHR 2009, 258, 265 f. - unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 31. März 2006 - 19 U 139/95, juris Rn. 47;… für einen Abzug auch Niebling, Vertragshändlerrecht im Automobilvertrieb, 4. Aufl., Rn. 521 ff.; Reckmann, WuW 2003, 752, 762). - LG Köln, 02.11.2009 - 86 O 10/08
Anspruch auf einen Ausgleichsanspruch durch die Beendigung eines …
Rn. 44 Der Gesamt-EK ist nicht um Beschaffungskosten wie Frachtkosten etc. zu erhöhen, da diese Kosten nicht Bestandteil des Händlerrabatts sind, sondern als durchlaufende Kosten weder bei der Ermittlung der Verkaufs- noch der Einkaufspreises zu berücksichtigen sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.6.2007, 11 U 53/06 (K), recherchiert bei juris).
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