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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.2020 - 11 U 72/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45756
OLG Hamm, 16.10.2020 - 11 U 72/19 (https://dejure.org/2020,45756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2020 - 11 U 72/19 (https://dejure.org/2020,45756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 11 U 72/19 (https://dejure.org/2020,45756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kontrollpflicht von Pflasterflächen durch Städte und Gemeinden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der hervorstehende Pflasterstein als Stolperstein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontrollpflicht von Pflasterflächen durch Städte und Gemeinden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung der Stadt für Sturz bei ausreichender Gehwegkotrolle - Keine Haftung der Stadt für Sturz bei ausreichender Gehwegkotrolle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußgängerin stürzte über Pflasterstein - Die Kommune haftet für den Unfall nicht, wenn sie die Pflasterung regelmäßig kontrollieren lässt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hochstand eines Pflastersteins ab 2 cm als abhilfebedürftige Gefahrenstelle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachung von Stolperfallen: Wöchentliche Kontrolle reicht! (IBR 2021, 1019)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 333
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2020 - 11 U 72/19
    Ihr Umfang und ihre Intensität sind durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1965 zu III ZR 217/63, VersR 1965, S. 475; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 18.05.2017 zu 4 U 146/16, NJW 2017, S. 2689).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2020 - 11 U 72/19
    Ihr Umfang und ihre Intensität sind durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BGH…, Urteil vom 21.01.1965 zu III ZR 217/63, VersR 1965, S. 475; OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2017 zu 4 U 146/16, NJW 2017, S. 2689).
  • OLG Hamm, 16.01.2012 - 6 U 206/11

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers bei winterlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2020 - 11 U 72/19
    Den Nachweis einer Verletzung der Kontrollpflicht der Beklagten hinsichtlich der von ihr unterhaltenen Verkehrswege vermochte die insoweit beweisbelastete Klägerin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2012 zu 6 U 206/11, MDR 2012, S. 465;… Palandt - Sprau, BGB, 79. Aufl., § 823 Rdn. 230) nicht zu erbringen.
  • LG Lübeck, 06.09.2024 - 10 O 240/23

    Schadensersatzforderung wegen eines Gehwegunfalls in der Innenstadt von Lübeck

    Rn. 31 Für eine Fußgängerzone oder die nicht für den Kfz-Verkehr bestimmte Zuwegung zu einem Marktplatz wurde ein Niveauunterschied unter 2, 00 bis 2, 5 cm als erheblich angesehen (OLG Oldenburg vom 20.12.1985, Az. 6 U 72/85; OLG Hamm vom 16.10.2020, Az. 11 U 72/19), ebenso wie eine Asphaltkante von 3, 00 cm, während mit absackenden Pflastersteinen eher zu rechnen ist (OLG Stuttgart vom 26.11.2020, Az. 2 U 437/19).
  • LG Stuttgart, 17.02.2026 - 7 O 124/25
    Nur besonders gefährliche Bereiche wie beispielsweise Behelfstreppen, Stahlplatten nach Fahrbahnaufbruch, provisorische Abdeckungen über Schächte und Gräben oder bereits bekannte ersichtliche Schadstellen bedürfen einer häufigeren, mitunter täglichen Kontrolle (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2020 - I-11 U 72/19 -, juris, Rn. 26;… Stein, in: Itzel/Schwall, Handbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 3. Aufl. 2020, Rn. 529).
  • LG Hagen, 15.09.2022 - 8 O 396/21
    Die zeitlichen Abstände zwischen den Kontrollen richten sich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und Wege und ihrer Gefährlichkeit, wobei Umfang und Intensität wiederum durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt sind (vgl. OLG Hamm NVwZ-RR 2021, 333 Rn. 16).
  • LG Hagen, 07.12.2022 - 8 O 132/22
    Die zeitlichen Abstände zwischen den Kontrollen richten sich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und Wege und ihrer Gefährlichkeit, wobei Umfang und Intensität wiederum durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt sind (OLG Hamm NVwZ-RR 2021, 333 Rn. 16).
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