Rechtsprechung
| VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 20 Abs 1 S 1 VwKostG, § 20 Abs 1 S 2 VwKostG, § 20 Abs 1 S 3 VwKostG, § 11 Abs 1 VwKostG, § 14 VwKostG
(Beginn der Verjährungsfrist nach § 20 Abs 1 S 1 VwKostG) - Judicialis
AMG § 105 b; ; AMG § 33 Abs. 3; ; VerwKostG § 11 Abs. 1; ; VerwKostG § 17; ; VerwKostG § 20 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1; ; VerwKostG § 20 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2; ; VerwKostG § 20 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel; Verjährung von Kostenforderungen - Entstehung, Fälligkeit, Gebührenschuld, Verjährung, Zahlungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlung von Gebühren für die Zulassung von bestrahlten Blutpräparaten; Beginn der Verjährung ab Eintritt der Fälligkeit nach § 20 Abs. 1 S. 2 VwKostG (Verwaltungskostengesetz); Verjährung erloschener Kostenansprüche auf Grund von Nachzulassungen oder Nachregistrierungen ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 220
- NVwZ-RR 2005, 752 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VG Darmstadt, 13.06.2002 - 3 E 2546/99
Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. Juni 2002 (Az.: 3 E 2546/99 [1]) wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. Juni 2002 (Az.: 3 E 2546/99 [1]) insoweit abzuändern, als es den Kostenbescheid des Paul-Ehrlich-Instituts vom 21. Januar 1998 und den Widerspruchsbescheid derselben Behörde vom 2. November 1999 aufhebt, und die Klage abzuweisen.
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02
Eine derartige Abweichung von dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn dieser die von dem Gesetzgeber nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift eigentlich gewollte oder die sich aus systematischen oder teleologischen Überlegungen ergebende eigentliche Bedeutung der Norm nicht wiedergibt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 u.a., BVerfGE 35, 263 [278, 279]). - BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67
Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen
Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02
Der von der Beklagten zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogene zivilrechtliche Grundsatz, wonach ein Anspruch erst mit Fälligkeit entsteht und folglich erst ab diesem Zeitpunkt verjähren kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Februar 1970 - VII ZR 168/67 -, BGHZ 53, 222 [225]), ist auf die Entstehung und hieraus folgend auf die Verjährung von Zahlungsansprüchen nach dem Verwaltungskostengesetz nicht übertragbar.
- OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01
Gebühr für die Verlängerung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen; Verjährung …
Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02
Dieser Hinweis dient indessen lediglich dazu, die Notwendigkeit einer klarstellenden Regelung über den Beginn der Verjährungsfrist für die Zukunft zu erläutern (vgl. zum Vorstehenden: OVG A-Stadt, Urteil vom 11. Dezember 2003 - OVG 5 B 11.01). - BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 129.81
Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche des öffentlichen Rechts - Verjährung …
Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02
Es bedarf indessen jeweils der Prüfung, ob sich aus dem jeweiligen Rechtsbereich nicht Besonderheiten ergeben, die eine andere, vom Zivilrecht abweichende Beurteilung erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 129.81 -, DÖD 1983, 180, 181). - BFH, 10.11.1953 - I 108/52 S
Grundsätzliche Berechtigung des Steuerpflichtigen zur Aufrechnung gegen den …
Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02
Hierzu hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 10. November 1953 - I 108/52 S -, BFHE 58, 294, folgendes ausgeführt:.
- VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 2371/11
Ausländerrechtliche Kosten der Abschiebung
Rn. 27 Ausgehend von der allgemeineren Regelung in § 20 VwKostG, wird dort nach allgemeinem Verständnis sowohl eine sogenannte Festsetzungs- als auch eine sogenannte Zahlungsverjährung geregelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92 = NVwZ-RR 2005, 513; vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 11 UE 2379/02 -, NVwZ-RR 2005, 220). - OVG Sachsen, 21.06.2023 - 6 B 199/22
Vorläufiger Rechtsschutz; Bescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Geschäftsfähigkeit; …
Die Regelung zur Festsetzungsverjährung im Sächsischen Verwaltungskostengesetz ist entsprechenden Vorschriften der (Reichs-) Abgabenordnung nachgebildet (vgl. zur Entstehungsgeschichte des § 20 VwKG: HessVGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 - 11 UE 2379/02 -, juris Rn. 30 ff.), die beinhalten, dass mit Eintritt der Festsetzungsverjährung der Abgabenanspruch erlischt (vgl. § 47 i. V. m. § 169 AO).
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