Rechtsprechung
| VGH Hessen, 20.12.1995 - 11 UE 3449/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 158 Abs 1 VwGO, § 161 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO
Zur Notwendigkeit, im Vorverfahren einen Bevollmächtigten hinzuzuziehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 615
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …
Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1995 - 11 UE 3449/95
Rn. 3 An der Statthaftigkeit der Beschwerde änderte sich nichts dadurch, daß nach Anhängigwerden der Beschwerde die Beklagte - später mit Zustimmung der Klägerin - die zugelassene Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat und das Bundesverwaltungsgericht diese Revision mit Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 - zurückgewiesen hat, wodurch das verwaltungsgerichtliche Urteil rechtskräftig wurde. - VGH Hessen, 08.09.1995 - 14 TE 788/95
Isolierte Kostenentscheidung: Umfang des Beschwerdeausschlusses nach VwGO § 158 …
Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1995 - 11 UE 3449/95
Diese Entscheidung ist grundsätzlich durch Beschluß zu treffen, der durch Beschwerde angreifbar ist; sie kann aber auch im Urteil getroffen werden, ohne daß dies etwas an der Anordnung als Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren und des dagegen statthaften Rechtsmittels ändert (BVerwG, U. v. 18. Februar 1981 - 4 C 75.80 -, Buchholz 310, § 162 VwGO Nr. 15; Hess. VGH, B. v. 12. März 1985 - 4 TE 2645/84 - B. v. 8. September 1995 - 14 TE 788/95 -). - BVerwG, 18.02.1981 - 4 C 75.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Vorverfahren - Zuziehung eines Bevollmächtigten - …
Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1995 - 11 UE 3449/95
Diese Entscheidung ist grundsätzlich durch Beschluß zu treffen, der durch Beschwerde angreifbar ist; sie kann aber auch im Urteil getroffen werden, ohne daß dies etwas an der Anordnung als Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren und des dagegen statthaften Rechtsmittels ändert (BVerwG, U. v. 18. Februar 1981 - 4 C 75.80 -, Buchholz 310, § 162 VwGO Nr. 15; Hess. VGH, B. v. 12. März 1985 - 4 TE 2645/84 - B. v. 8. September 1995 - 14 TE 788/95 -). - BVerwG, 06.05.1982 - 7 B 81.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erstattung von Kosten für im …
Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1995 - 11 UE 3449/95
Unabhängig davon, ob es angesichts dieser Entwicklung noch als realitätsnah, zeitgemäß und dem auf dieser Grundlage zu bestimmenden Zweck des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO angemessen ist, die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach der persönlichen Vorbildung und Erfahrung eines vernünftigen Bürgers zu beurteilen (BVerwG, B. v. 6. Mai 1982 - 7 B 81.82 -, Buchholz 310, § 162 VwGO Nr. 17), erscheint es jedenfalls bei schwierigen und umfangreichen Verfahren, zu deren Durchführung spezielles Expertenwissen in einem besonderen Sachgebiet des Verwaltungsrechts erforderlich ist, notwendig, einen Bevollmächtigten auch im Vorverfahren hinzuzuziehen (…so auch im Ergebnis Kopp, VwGO a.a.O.). - VGH Hessen, 12.03.1985 - 4 TE 2645/84
Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1995 - 11 UE 3449/95
Diese Entscheidung ist grundsätzlich durch Beschluß zu treffen, der durch Beschwerde angreifbar ist; sie kann aber auch im Urteil getroffen werden, ohne daß dies etwas an der Anordnung als Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren und des dagegen statthaften Rechtsmittels ändert (BVerwG, U. v. 18. Februar 1981 - 4 C 75.80 -, Buchholz 310, § 162 VwGO Nr. 15; Hess. VGH, B. v. 12. März 1985 - 4 TE 2645/84 - B. v. 8. September 1995 - 14 TE 788/95 -).
- KG, 14.12.2022 - Verg 10/22
Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren
Diese in der Regel eher großzügige Herangehensweise (vgl. insoweit etwa OLG Schleswig Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 1 Verg 2/06, BeckRS 2007, 2453, beck-online unter II. 2. …und vom 15. Juli 2003 - 6 Verg 6/03 - juris Rn. 7) entspricht im Übrigen auch der überwiegend großzügigen Rechtsprechung (abweichend insoweit etwa OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. April 2004 - VII-Verg 66/03 - juris Rn. 4: "restriktive Tendenz bei der Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 2 VwVfG";… Beck VergabeR/Krohn, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 63) zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (zum Maßstab nach § 80 VwVfG bzw. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 14/63, NJW 1964, 686; OVG Münster…, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 13 E 705/06 - juris Rn. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 11 UE 3449/95 - juris Rn. 5;… Schoch/Schneider/Olbertz, 42. EL Februar 2022, VwGO § 162 Rn. 77;… Stelkens/Bonk/Sachs/Kallerhoff/Keller, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 80 Rn. 81; strenger aber etwa BVerwG…, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 35/85 - juris Rn. 10 f.). - VG Darmstadt, 18.09.2009 - 9 K 62/08
Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer; Erforderlichkeit des …
Notwendig ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren in der Regel dann, wenn die Zuziehung aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte, um seine Rechte gegenüber dem öffentlichen Rechtsträger ausreichend zu wahren (Hess. VGH, Beschl. v. 20.12.1995 - 11 UE 3449/95 -, NVwZ-RR 1996, S. 615; Beschl. v. 30.08.1988 - 4 UE 2766/86).
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