Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23 , 11 SV 1/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 ZPO, § 44 Abs 1 BDSG
Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO bei Übersehen offensichtlich einschlägiger Zuständigkeitsnormen, hier § 44 BDSG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
Bindungswirkung einer Verweisung; Willkür aufgrund Nichtbefassung mit einer Zuständigkeitsnorm trotz Hinweises einer Prozesspartei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm übersehen: Verweisungsbeschluss nicht bindend!
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 ZPO wenn Gericht offensichtlich anwendbare Zuständigkeitsregel wie § 44 BDSG übersieht
Verfahrensgang
- LG Gießen, 21.08.2022 - 5 O 235/22
- AG Gießen, 19.09.2022 - 42 C 169/22
- AG Wiesbaden, 28.11.2022 - 93 C 2688/22
- OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23 , 11 SV 1/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 1423
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02
Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23
Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Nr. 4 ZPO greift nicht ein, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm - hier § 44 BDSG - beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (Anschluss an BGH NJW-RR 2002, 1295).Dies ist nicht nur anzunehmen, wenn ein Gericht sich trotz ausdrücklichen Hinweises durch die Parteien nicht mit einer seine Zuständigkeit begründenden Norm befasst (…dazu BeckOK ZPO/Bacher, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 281 Rn. 32.4 mwN), sondern schon dann, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (BGH, NJW-RR 2002, 1295).
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23
Ein insoweit für die Bindungswirkung schädlicher Zeitraum ist erreicht, wenn die Gesetzesänderung seit annähernd zwei Jahren bekannt und seit mehr als neun Monaten in Kraft ist (BGH, NJW 1993, 1273). - BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23
Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2008, 1309).
- OLG Karlsruhe, 02.09.2024 - 22 U 2/23
Keine Erweiterung der Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte über die in der …
Rn. 25 4.2 Außerdem ist anerkannt, dass die gesetzlich angeordnete Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses (§ 281 Abs. 2 S. 4 ZPO) aus rechtsstaatlichen Gründen dann nicht eingreift, wenn er auf Willkür beruht, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt und ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist (BGH…, Beschluss vom 19. Januar 1993 - X ARZ 845/92 - [juris Rn. 4]; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Februar 2012 - I-32 SA 3/12 - [juris Rn. 15]), die Verweisung somit jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH…, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02 - [juris Rn. 13]), da ein solcher Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15 - [juris Rn. 9]; KG Berlin…, Beschluss vom 25. April 2019 - 2 AR 12/19 - [juris Rn. 12]), was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn ein Gericht die gesetzlichen Grundlagen, die die Zuständigkeiten bestimmen, nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02 - [juris Rn. 16]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 11 UH 1/23 - [juris Rn. 13]).
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