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Rechtsprechung
   FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14174
FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02 (https://dejure.org/2002,14174)
FG München, Entscheidung vom 05.06.2002 - 11 V 209/02 (https://dejure.org/2002,14174)
FG München, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 11 V 209/02 (https://dejure.org/2002,14174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgewinnermittlung beim Anteilstausch; Bewertungsabschlag bei jungen Aktien und wegen künftiger negativer Wertentwicklung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinnermittlung beim Anteilstausch - Bewertungsabschlag bei jungen Aktien und wegen künftiger negativer Wertentwicklung - Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheides; Bewertung des Veräußerungserlöses bei als Gegenleistung erhaltenen börsennotierten ausländischen Aktien ; Berücksichtigung von späteren Veränderungen beim ursprünglich vereinbarten Kaufpreis ; ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 21.04.1999 - II R 87/97

    Bewertung nicht notierter Stammaktien

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Zu Recht weist die Antragstellerin darauf hin, dass sich aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG ("ableiten") ergibt, dass der Kurswert der Aktie nur den Ausgangswert für die Ermittlung des gemeinen Werts der erhaltenen Anteile ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1999 II R 87/97, BStBI II 1999, 800).

    Allerdings führt der Ausschluss vom Börsenhandel nicht in jedem Fall zu einer niedrigeren Bewertung als die Kurswerte der an der Börse gehandelten Aktien desselben Unternehmens (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1999 II R 87/97, BStBI II 1999, 810, zu an der Börse nicht notierten Stammaktien; BFH-Urteil vom 25. August 1992 III R 33/71, BStBI II 1973, 46).

  • FG München, 30.09.1997 - 16 K 4577/96

    Wesentliche Beteiligung: Unentgeltlicher Erwerb/Veräußerung

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Da der Bundesfinanzhof jedoch auch ausgeführt hat, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der tatsächlich erzielte Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterworfen sein soll (BFH-Urteil in BStBI II 1994, 648), ist streitig, ob Kursverluste einer in einer Fremdwährung bestehenden Kaufpreisforderung zwischen der Veräußerung und der Erfüllung der Forderung zu berücksichtigen sind (vgl. Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz , § 16 Anm. 283 m.w.N.; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 30. September 1997 16 K 4577/96, EFG 1998, 461 ).

    Der insoweit geltend gemachte Gesichtspunkt einer künftigen negativen Wertentwicklung ist unbeachtlich, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte dafür am Bewertungsstichtag vorhanden waren (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1994 IV R 223/72, BStBI II 1975, 58; Urteil des Finanzgerichts München in EFG 1998, 461 ).

  • BFH, 25.08.1972 - III R 33/71

    Familiengesellschaft - Zulassung von Aktien - Börsenhandel - Nichtnotierte Aktien …

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Werden diese Anteile wie vorliegend an einer ausländischen Börse gehandelt und im Inland keine Kurswerte veröffentlicht, so ist ihr Wert dem Sinn des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG entsprechend regelmäßig aus den dortigen Kursnotierungen abzuleiten (BFH-Urteil vom 25. August 1992 III R 33/71, BStBI II 1973, 46, und BFH-Urteil vom 9. März 1994 II R 39/90, BStBI II 1994, 394; Gürsching/ Stenger, BewG und VStG , § 11 Anm. 108).

    Allerdings führt der Ausschluss vom Börsenhandel nicht in jedem Fall zu einer niedrigeren Bewertung als die Kurswerte der an der Börse gehandelten Aktien desselben Unternehmens (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1999 II R 87/97, BStBI II 1999, 810, zu an der Börse nicht notierten Stammaktien; BFH-Urteil vom 25. August 1992 III R 33/71, BStBI II 1973, 46).

  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides …

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Die Antragstellerin hat insoweit nichts vorgetragen, was dem berechtigten Sicherungsbedürfnis des Finanzamts genügen oder das Sicherungsbedürfnis als unangemessen erscheinen lassen würde (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491).
  • BFH, 28.08.1989 - X S 13/88

    Aufhebung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Im Streitfall besteht die Möglichkeit einer Gefährdung bzw. einer Erschwerung der Verwirklichung des streitigen Anspruchs auch unter Berücksichtigung der bisherigen Vermögens- und Einkommensverhältnisse schon allein aus der Höhe des ausgesetzten Betrags (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 1989 X S 237 88, BFH/NV 1990, 310).
  • FG Düsseldorf, 18.10.1995 - 4 K 212/90

    Bestimmung eines Streitwertes nach der Festsetzung einer Referenzmenge für Milch; …

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Im Streitfall ergibt sich jedoch weder aus den Akten noch aus dem Vortrag des Finanzamts (vgl. Schriftsatz vom 13. März 2002), dass sich das Finanzamt bereits im Verwaltungsverfahren zur Aussetzung der Vollziehung im Fall einer Sicherheitsleistung bereit erklärt hat (vgl. Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 20. Oktober 1995 2 95 093 V 2, EFG 1996, 159).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Nach dem BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897 , müssten auch im Streitfall alle Wertänderungen zwischen dem Kaufzeitpunkt und der Vollerfüllung des Veräußerungs-Vertrags rechnerisch auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückbezogen werden.
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2. …

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Das ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1988 IV R 226/85, BStBI II 1988, 832).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Der Bundesfinanzhof hat jedoch in seinem Beschluss in BStBI II 1993, 897, wie von der Antragstellerin vorgetragen, zu § 16 Abs. 1 und 2 EStG und - wegen der einheitlichen Auslegung des Begriffs Veräußerung - im Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BStBI II 1994, 648, auch zu § 17 Abs. 1 und 2 EStG entschieden, dass spätere Veränderungen beim ursprünglich vereinbarten Kaufpreis so lange und so weit materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückzubeziehen sind, als der Erwerber seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises noch nicht erfüllt hat.
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche …

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 11 V 209/02
    Der Senat stimmt auch mit den Beteiligten darin überein, dass der Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 2 EStG grundsätzlich für den Zeitpunkt zu ermitteln ist, in dem er entstanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693 ; Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz , § 17 Anm. 131).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88

    Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )

  • BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73

    Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei …

  • BFH, 09.03.1994 - II R 39/90

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Stammaktien aus dem Börsenkurs von …

  • BFH, 17.10.1974 - IV R 223/72

    Tausch einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Anteile an …

  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und …

  • BFH, 10.11.1993 - I B 122/93

    Internationales Steuerrecht - Italien - Rechtmäßigkeit von …

  • FG München, 13.09.2002 - 4 V 137/02

    Schätzung des Wertes von inländischen GmbH-Anteilen, die gegen junge US-Aktien …

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 3. Januar 2002 in Sachen Aussetzung der Vollziehung, den Beschluss des 11. Senats des Finanzgerichts München Az. 11 V 209/02 vom 5. Juni 2002, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

    Somit ist anders als im zur Einkommensteuer (§ 17 EStG ) ergangenen Beschluss des 11. Senats des Finanzgerichts München vom 5. Juni 2002 Az. 11 V 209/02 (die Akten dieses Verfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 19. August 2002 zum Verfahren beigezogen) der Stichtag 10. September 1998 maßgeblich.

  • FG Thüringen, 22.04.2015 - 3 K 778/11

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien in Form sog. "restricted-Shares" …

    Rn. 99 1. Nach der entsprechend der Auffassung der Klägerseite im Streitfall heranzuziehenden BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 96/07, BFHE 223, 190, BStBl II 2009, 45) sind nicht an der Börse notierte Stammaktien nach § 11 Abs. 2 BewG mit dem gemeinen Wert zu ermitteln, der grundsätzlich vom Börsenkurs der börsenfähigen Aktien desselben Unternehmens abzuleiten ist vgl. (BFH-Urteile vom 9. März 1994 II R 39/90, BFHE 173, 561, BStBl II 1994, 394, und vom 21. April 1999 II R 87/97, BFHE 188, 431, BStBl II 1999, 810; zu möglichen Abschlägen vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1972 III R 33/71, BFHE 107, 303, BStBl II 1973, 46, und Beschluss des FG München vom 5. Juni 2002 11 V 209/02, juris).
  • FG Münster, 15.12.2014 - 1 K 1611/11

    Zeitpunkt der Wertermittlung eines Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch

    In der Literatur und finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden für so genannte junge Aktien zwar zum Teil Bewertungsabschläge in Höhe von 10 % und höchstens 15 % vorgeschlagen (…siehe Riedel, in: Daagan/Halacinsky/Riedel, 2. Aufl., § 11 Rn. 21;… Mannek, in: Gürschinger/Stenger, § 11 BewG , Rn. 96; FG München, Beschluss vom 05.06.2002, 11 V 209/02).
  • FG München, 06.07.2006 - 5 V 2015/06

    Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Aktientausch

    Werden diese Anteile wie vorliegend an einer ausländischen Börse gehandelt und im Inland keine Kurswerte veröffentlicht, so ist ihr Wert dem Sinn des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG entsprechend regelmäßig aus den dortigen Kursnotierungen abzuleiten und für den Bewertungsstichtag in DM bzw. Euro umzurechnen (vgl. Beschluss des Finanzgerichts - FG - München vom 05.07.2002 11 V 209/02, juris, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.07.2005 - 3 V 147/05

    Höhe des Veräußerungspreises bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen …

    Denn hierbei handelt es sich um eine persönliche Verpflichtung, die den Wert der übernommenen Anteile zum Übergabetag nicht beeinträchtigt (BFH…, Beschluss vom 22. Januar 2003, VIII B 61/02, BFH/NV 2003, 755 ; BFH, Urteil vom 17. Oktober 1974, IV R 223/72, BStBl II 1975, 58 ; so auch FG München, Urteil vom 30. September 1997, 16 K 4577/96, EFG 1998, 461 und Beschluss vom 5. Juni 2002, 11 V 209/02, juris-online.de;… Schmidt, EStG , 24. Auflage 2005, § 17 Rz. 138).
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