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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46486
OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17 (https://dejure.org/2017,46486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17 (https://dejure.org/2017,46486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2017 - 11 Verg 8/17 (https://dejure.org/2017,46486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist für die Vergabestelle das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts notwendig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist für die Vergabestelle das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts notwendig? (VPR 2018, 88)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für die Vergabestelle notwendig? (IBR 2018, 89)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 198
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, da es sich vorliegend nur um eine Nebenentscheidung handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13;… Burgi/Dreher, Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rn 10 zu § 175 GWB;… Weber in Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl. Rn. zu § 120 GWB)).

    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (…Senat aaO., ferner Senat Beschluss vom 2.12.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13, Losch, aaO., § 128, Rn 39a;… Damaske in: Müller-Wrede, Vergaberecht, § 182 GWB Rdnr. 144, 145, jeweils m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Der erkennende Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung der Vergabesenate hervorgehoben, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob sich die Probleme des Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren oder ob sie sich auf darüber hinausgehende schwierige, ggf. ungeklärte oder europarechtlich fundierte vergaberechtliche Fragestellungen beziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20.1. 2016 - 11 Verg 11/15, Tz. 16 bei juris).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung dieser Rechtsfrage einfließen (Senat, Beschluss vom 20.1. 2016 - 11 Verg 11/15, Tz 17 bei juris m. w. N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Die Prüfung dieser Frage erfolgt nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen aufgrund der Gesamtumstände im jeweiligen konkreten Verfahren (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (Senat aaO., ferner Senat Beschluss vom 2.12.2014 - 11 Verg 7/14;… Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13, Losch, aaO., § 128, Rn 39a;… Damaske in: Müller-Wrede, Vergaberecht, § 182 GWB Rdnr. 144, 145, jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 50/21

    Erfordernis eines Vergabeverfahrens für Postdienstleistungen an einen …

    Rn. 59 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge;… Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (…Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • OLG Frankfurt, 21.11.2024 - 11 Verg 6/24

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch …

    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, da die sofortige Beschwerde nur eine Nebenentscheidung betrifft (vgl. Senat, Beschluss vom 2.11.2017 - 11 Verg 8/17 Rn. 17, zit. nach juris).

    Die Prüfung dieser Frage erfolgt nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen aufgrund der Gesamtumstände im jeweiligen konkreten Verfahren (BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06, Senat, aaO - 11 Verg 8/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014 - VII-Verg 37/13).

    In seinem originären Aufgabenkreis muss der Auftraggeber sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (OLG Düsseldorf, aaO - VII-Verg 37/13, Senat, aaO - 11 Verg 8/17, Senat, Beschluss vom 2.11.2017 - 11 Verg 14/17).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung dieser Rechtsfrage einfließen (Senat, aaO - 11 Verg 8/17 und Beschluss vom 20.1.2016 - 11 Verg 11/15).

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Werts für das Beschwerdeverfahren bei Rechtsmitteln, die auf die Abänderung der Entscheidung zur Notwendigkeit der Hinzuziehung ihres Verfahrensbevollmächtigten gerichtet sind, erfolgt analog § 3 ZPO nach dem finanziellen Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung Der Beschwerdewert entspricht daher den im Nachprüfungsverfahren angefallenen Kosten der Antragsgegners (Senat, Beschluss vom 2.11.2017 - 11 Verg 8/17).

  • VK Bund, 12.03.2021 - VK 1-20/21

    Glasreinigung

    (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2024 - Verg 6/24

    Gesamtvergabe ist und bleibt die Ausnahme!

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge;… Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2024 - 11 Verg 2/24

    Notwendigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts im Vergabeverfahren

    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, da es sich vorliegend nur um eine Nebenentscheidung handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 2.11.2017 - 11 Verg 8/17 Rn. 17 , zit. nach juris).

    Die Prüfung dieser Frage erfolgt nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen aufgrund der Gesamtumstände im jeweiligen konkreten Verfahren (BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06, Senat, aaO - 11 Verg 8/17 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014 - VII-Verg 37/13).

    In seinem originären Aufgabenkreis muss der Auftraggeber sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (OLG Düsseldorf, aaO - VII-Verg 37/13, Senat, aaO - 11 Verg 8/17 ).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung dieser Rechtsfrage einfließen (Senat, aaO - 11 Verg 8/17 und Beschluss vom 20.1.2016 - 11 Verg 11/15 ).

    ff) Schließlich kommt dem von der Antragsgegnerin geltend gemachten Aspekt der sog. prozessualen Waffengleichheit, der lediglich in die Prüfung der Notwendigkeit einfließt (Senat, aaO - 11 Verg 8/17 Rn. 21 ), keine entscheidende Bedeutung zu.

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2023 - Verg 6/23

    Beschwerde gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer über die Notwendigkeit …

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge;… Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im Allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Rn. 22 Umgekehrt kann die Beteiligung eines Rechtsanwalts notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind (…Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18, BeckRS 2019, 40267 Rn. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Insoweit kann auch berücksichtigt werden, inwieweit die Vergabestelle über geschultes Personal und Erfahrung mit Vergabeverfahren verfügt (…Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18, BeckRS 2019, 40267 Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Auch der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit kann in die Prüfung einfließen (…Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2024 - Verg 7/24

    Ausschreibng der Fahrbahnerneuerung der Bundesautobahn A 60 im offenen Verfahren; …

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge;… Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).
  • OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: …

    Rn. 31 Notwendig in diesem Sinne ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann, wenn sie von dem Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (vgl. OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2018, 198, 199;… Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 182 GWB, Rdnr. 53, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Rn. 148 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - VII-Verg 38/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

    Rn. 48 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2022 - Verg 37/22

    Offenes Vergabeverfahren Herstellung von Lärmschutzwänden Rüge bezüglich …

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23

    Nachprüfungsverfahren aufgrund einer unrechtmäßigen Angebotswertung im Rahmen …

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens eines Barpreis-Leistungsverzeichnisses …

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2024 - Verg 14/23

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens durch die …

  • VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20

    Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2024 - Verg 23/23

    Vergaberechtlicher Anspruch auf Erteilung des Zuschlags für ein Angebot bezogen …

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - Verg 16/22

    Keine Rüge ins Blaue hinein!

  • OLG Frankfurt, 28.11.2024 - 11 Verg 5/24

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den …

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 39/19

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Entscheidung der …

  • VK Hessen, 30.01.2019 - 69d-VK-2-46/18

    Wann wird der Wettbewerb künstlich eingeengt?

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22

    Vergabe Rettungsdienstleistungen durch kreisangehörige Kommune als Träger der …

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18

    Kostenentscheidung kann nachgeholt werden!

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im …

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 6/22

    Zuschlagskriterien müssen Auftragsbezug haben!

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17

    Europaweite Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen in einer Zentralen …

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2024 - Verg 24/23

    Erneute Angebotswertung wegen ausgelassener vorheriger Überprüfung der Angaben zu …

  • VK Rheinland, 29.11.2023 - VK 30/23

    Zweifel an der Eignung: Kein Ausschluss ohne vollständige Aufklärung!

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2018 - Verg 61/17

    Verstoß gegen Geheimwettbewerb gerügt: Auftraggeber kann Rechtsanwalt …

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Rücknahme des Antrags im …

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2023 - Verg 46/22

    Wann ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig?

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 24/22

    "Weiche" Zuschlagskriterien erfordern eine "harte" Dokumentation!

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - Verg 58/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch die Vergabestelle im …

  • VK Rheinland, 27.03.2023 - VK 1/23

    Einschätzung der Referenzgeber muss nicht überprüft werden!

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2024 - Verg 30/23

    Eignungskriterien richten sich nach der Bekanntmachung!

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - Verg 55/18

    Wann ist die Hinzuziehung eines (Vergaberechts-)Anwalts notwendig?

  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

  • VK Westfalen, 22.05.2026 - VK 36/26

    Forderung von "mit dem Auftrag vergleichbarer Referenz" ist zulässig!

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - Verg 11/23

    Ausschreibung eines Vertrags über die Sammlung und Verwertung von Alttextilien …

  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

  • VK Rheinland, 26.04.2022 - VK 43/21

    Manipulationsanfälliges Wertungssystem ist zu rügen!

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - Verg 15/22

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit der RA-Hinzuziehung?

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2025 - Verg 37/24

    folgt

  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

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