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Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.1963 - 11 W 1231/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1363
OLG München, 31.01.1963 - 11 W 1231/62 (https://dejure.org/1963,1363)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.1963 - 11 W 1231/62 (https://dejure.org/1963,1363)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 1963 - 11 W 1231/62 (https://dejure.org/1963,1363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1682 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 16.02.1971 - VII B 43/69

    Aufwendungen für Privatgutachten - Erstattungsfähigkeit - Ausführungen anderer …

    Es ist aber auch allgemein anerkannt, daß die Kosten für Privatgutachten in Ausnahmefällen oder unter besonderen Voraussetzungen zu erstatten sind (…vgl. außer den vorstehenden Hinweisen: Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz (Handausgabe), 2. Aufl., § 91 ZPO E III b 3; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, 1964, § 316 AO, Tz. 2424; Beschlüsse des OLG Stuttgart 8 W 206/60 vom 11. Oktober 1960, MDR 1961, 155, und des OLG München 11 W 1231/62 vom 31. Januar 1963, NJW 1963, 1682).
  • OLG Frankfurt, 08.12.1983 - 6 W 126/83

    Sind die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten erstattungsfähig?

    Die Erstattungsfähigkeit ist ausnahmsweise in bestimmten, engbegrenzten Fällen gegeben, so wenn eine Partei ihre Behauptungen nur mit Hilfe eines Privatgutachtens ausreichend darlegen und unter Beweis stellen kann (OLG Bremen VersR 1979, 1127; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 385; OLG Hamm, JurBüro 1978, 1080; OLG Koblenz Rpfleger 1980, 194) oder wenn es um schwierige technische, rechtliche oder wirtschaftliche Überlegungen und Fragen geht, soweit einer Partei die technischen Kenntnisse der Gegenpartei fehlen oder wenn es gilt, ein vorgelegtes gegnerisches Privatgutachten oder ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu widerlegen (Senatsentscheidungen Rpfleger 1956, 286, 287; Beschluss vom 31.7.1979 - 6 W 81/79; OLG Koblenz JurBüro 1976, 1186; OLG München NJW 1963, 1682; OLG Hamm NJV 1963, 1022).
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