Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; KUG § 22; ZPO § 127 Abs. 4
Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des Täters - spektakuläre Tat vor zwanzig Jahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Straftat; Pressebericht ; Verbrechen; Veröffentlichung von Fotos; Täter; Prozesskostenhilfe ; Geldentschädigungsanspruch; Namensnennung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Täters beeinträchtigt dessen Persönlichkeitsbereich erheblich ( BVerfGE 35, 202, 226 Lebach).Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der strafgerichtlichen Verurteilung die im Interesse des öffentlichen Wohls gebotene gerechte Reaktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, so lassen sich darüber hinausgehende fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters in der Regel nicht rechtfertigen ( BVerfGE 35, 202,234 ).
- OLG Köln, 16.09.1986 - 15 U 38/86
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Die Nennung des Namens und die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht ( OLG Hamburg AfP 94, 232; 91, 537; OLG Hamm AfP 88, 258; OLG Köln AfP 86, 347; OLG München AfP 81, 360;… Prinz / Peters, Medienrecht, Rn. 107, 853 ;… Steffen in Löffler, Presserecht, 4.Aufl. Rn. 211 mwN).Soweit von der Rechtsprechung auch in solchen Fällen eine Geldentschädigung zuerkannt wurde, ging die Beeinträchtigung des Verletzten durch Form und Inhalt der inkriminierten Artikel deutlich weiter als im vorliegenden Fall (vgl. etwa OLG Köln AfP 86, 347 ).
- OLG Hamburg, 22.11.1990 - 3 U 170/90
Honka I
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Nach in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig vertretener Auffassung ist ein Straftäter keine absolute Person der Zeitgeschichte, selbst wenn es sich um einen Schwerverbrecher handelt, dessen Fall in der Öffentlichkeit besonderes Aufsehen erregt hat und zur Kriminalgeschichte" geworden ist ( OLG Hamburg AfP 91, 537, 539 ).Das Ziel der Resozialisierung gilt nicht erst bei einer konkreten Entlassungsaussicht ( OLG Köln AfP 91, 537;… OLG München aaO. ).
- BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98
Lebach II
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Soweit danach auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Straftäter keinen Anspruch darauf gibt, mit der Tat in der Öffentlichkeit nicht mehr konfrontiert zu werden ( BVerfG NJW 00, 1859, 1860 unter II. 2. B)1.), beziehen sich die Ausführungen des BVerfG auf eine den Täter nicht identifizierende Sendung. - OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95
Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Bei der Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Betroffenen liegt wenn der Bericht inhaltlich zutreffend ist und sich die Rechtswidrigkeit nur aus dem Fehlen eines berechtigten Interesses an der Offenbarung der Täteridentität ergibt eher eine weniger schwere Beeinträchtigung nahe (… vgl. Soehring, aaO. Anm. 32.24; OLG Düsseldorf AfP 80, 108; OLG Nürnberg NJW 96, 530 ). - OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93
Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Die Nennung des Namens und die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht ( OLG Hamburg AfP 94, 232; 91, 537; OLG Hamm AfP 88, 258; OLG Köln AfP 86, 347; OLG München AfP 81, 360;… Prinz / Peters, Medienrecht, Rn. 107, 853 ;… Steffen in Löffler, Presserecht, 4.Aufl. Rn. 211 mwN). - OLG Hamm, 10.02.1988 - 3 U 243/87
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Die Nennung des Namens und die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht ( OLG Hamburg AfP 94, 232; 91, 537; OLG Hamm AfP 88, 258; OLG Köln AfP 86, 347; OLG München AfP 81, 360;… Prinz / Peters, Medienrecht, Rn. 107, 853 ;… Steffen in Löffler, Presserecht, 4.Aufl. Rn. 211 mwN). - OLG Düsseldorf, 12.12.1979 - 15 U 87/79
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Bei der Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Betroffenen liegt wenn der Bericht inhaltlich zutreffend ist und sich die Rechtswidrigkeit nur aus dem Fehlen eines berechtigten Interesses an der Offenbarung der Täteridentität ergibt eher eine weniger schwere Beeinträchtigung nahe (… vgl. Soehring, aaO. Anm. 32.24; OLG Düsseldorf AfP 80, 108; OLG Nürnberg NJW 96, 530 ).
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Dieses tagesaktuelle Informationsinteresse ging über den von der abgeurteilten Straftat vormals geschaffenen Berichterstattungsanlass hinaus (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 306, 307; OLG Köln, NJW 1987, 1418) und stand in engem Zusammenhang mit der Tat, an die sie erinnern durfte (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 309 juris Rn. 13; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439, 1441). - OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 21/08
Haftung einer Bildagentur
Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens greife nicht ein, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309). - OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters
Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 - Rn. 11, 14; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 990 (991) [OLG Hamburg 22.11.1990 - 3 U 170/90] ; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, 3. Kap. Rn. 109].Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 Rn. 13; Prinz/Peters, Medienrecht, Kap. 3 Rn. 107].
- OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
Haftung einer Bildagentur II
Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens komme bei dem lebenslänglich Inhaftierten nicht in Betracht, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309). - BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
Hiernach ist eine identifizierende Berichterstattung über einen Strafgefangenen im Umfeld seiner Haftentlassung unzulässig, falls hiervon Gefährdungen seiner Resozialisierung ausgehen können (…vgl. OLG Frankfurt vom 6. Februar 2007 - 11 U 51/06 -, ZUM 2007, S. 546;… OLG München vom 16. Januar 2007 - 18 U 4810/06 -, AfP 2007, S. 135 ;… OLG Nürnberg vom 12. Dezember 2006 - 3 U 2023/06 -, AfP 2007, S. 127 ; vgl. ferner OLG Frankfurt vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 -, OLGR 2001, S. 309). - OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 11 U 51/06
Mehrfachverfolgung: Einwand wegen Verletzung des allgemeinen …
Andernfalls würde bei spektakulären Verbrechen das Persönlichkeitsrecht stets hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen müssen, wodurch der Täter im Ergebnis einer absoluten Person der Zeitgeschichte gleichgesetzt würde (OLGR Frankfurt 01, 309). - LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 305/06
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Berichterstattung über …
Die Nennung des Namens eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht [OLG Ffm., OLG-Report 2001, 309 (311)]. - LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 358/06
Kriminalberichterstattung in der Presse: Wiederholende Berichterstattung über …
Rn. 19 Anderes gilt allerdings, wenn es einen neuen, aktuellen Anlass für die zu beurteilende Berichterstattung gibt, wenn etwa neue Erkenntnisse und Ereignisse im Zusammenhang mit der früheren Tat zu Tage treten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 13.08.2001 - 11 W 20/01, OLG Report 2001, 309, 311;… Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 853;… Soehring, Presserecht, Rn. 19.27 + 19.28). - OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die …
Sie entsprechen der Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2001, 309) und lassen Rechtsfehler nicht erkennen. - LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 327/07
Grenzen des Persönlichkeitsschutzes und des Bildnisschutzes: …
Rn. 23 Zwar gilt grundsätzlich, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 13. August 2001 (11 W 20/01, OLGR Frankfurt 2001, 309 f.) in diesem Zusammenhang ausgeführt hat:. - OLG Köln, 22.06.2017 - 15 U 171/16
Identifizierung von Sedlmayr-Mörder ist rechtswidrig
- LG Köln, 24.06.2020 - 28 O 388/19
- VG Stuttgart, 22.11.2016 - 10 K 7029/16
Einstweilige Anordnung - Presseinformation der Staatsanwaltschaft über die …
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 227/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2005 - 209 C 1015/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des postmortalen …
- LG Berlin, 07.06.2007 - 27 O 396/07
Grenzen des Bildnisschutzes: Presseveröffentlichung eines Fotos einer ehemaligen …
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 278/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 328/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 206/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
- LG Berlin, 22.05.2007 - 27 O 357/07
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