Rechtsprechung
| OLG München, 28.11.1989 - 11 W 2823/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 345
- Rpfleger 1990, 184
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08
Anwaltsgebühren bei Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien
Die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich nach dem Streitwert der getrennten Prozesse, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass nur eine "zur tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme" beabsichtigt war (vgl. OLG Braunschweig OLGR 2006, 342; OLG München JurBüro 1990, 393). - VGH Bayern, 17.04.2007 - 4 C 07.659
Kostenfestsetzung, Terminsgebühr, Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen …
Fasst das Gericht den förmlichen Beschluss, mehrere Verfahren "zur gemeinsamen Verhandlung" zu verbinden, kann es sich demnach um eine echte Verfahrensverbindung nach § 93 Satz 1 VwGO handeln oder nur um eine zur tatsächlichen Vereinfachung dienende vorübergehende Maßnahme (vgl. BGH, U.v. 30.10.1956 - I ZR 82/55, NJW 1957, 183 f., und OLG München, B.v. 28.11.1989 - 11 W 2823/89, JurBüro 1990, 393 f., zu § 147 ZPO). - KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen; nur eine Verfahrensgebühr für den …
Denn nach der - nicht nur vorübergehenden (vgl. hierzu OLG München, MDR 1990, 345, 346) - Verbindung der Verfahren kommt für die nachfolgend entstandene Terminsgebühr nur noch eine - nach dem neuen Wert - in Betracht. - FG Sachsen-Anhalt, 26.07.2010 - 5 KO 805/10
Funktionelle Zuständigkeit im Erinnerungsverfahren - Berechnung der …
Hierin liegt aber lediglich eine Vereinfachung rein tatsächlicher Natur in Bezug auf die Durchführung der Verhandlung, ohne dass damit eine prozessrechtliche Verbindung im Sinne von § 73 FGO hergestellt worden wäre [vgl. auch: BFH, Beschluss vom 24. Oktober 1979 - VII R 95/78 - BStBl. II 1980, S. 105 (106); OLG München, Beschluss vom 28. November 1989 - 11 W 2823/89 - JurBüro 1990, Sp. 393].
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