Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit von § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG auf unechte Hilfsanträge
- rechtsportal.de
GKG § 68 Abs. 3
Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unechte Hilfsanträge sind streitwertrelevant!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 11.04.2019 - 5 O 749/19
- OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94
Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
§ 45 Abs. 1 Satz 2 GKG ist auch auf sogen. unechte Hilfsanträge anwendbar (Anschluss an BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335-/12 - Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 -).Rn. 29 Schließlich wird vertreten, dass auch unechte Hilfsanträge vom Anwendungsbereich des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst und diese Anträge bei der Streitwertberechnung nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Entscheidung über sie ergehe (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12 -, juris; Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 -, juris Rn. 28 für den vergleichbaren Fall der unechten Hilfswiderklage; BAG…, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris Rn. 3; OLG Köln…, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17 -, juris Rn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 32. A., § 3 Rn. 16 "Eventual- und Hauptantrag").
Die Möglichkeit, Anträge in einem Zivilprozessverfahren bedingt zu stellen, ist allgemein unter der Voraussetzung anerkannt, dass die Antragstellung nicht von dem Eintritt eines außer-, sondern eines innerprozessualen Ereignisses abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 -, juris Rn. 22).
Denn diese Art der Verknüpfung von Haupt- und Hilfsantrag ist mit der Geltendmachung einer Teilforderung zur Klärung der Rechtslage vergleichbar, die (auch) darauf ausgerichtet ist, Prozesskosten einzusparen (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1996, a. a. O.).
Wenn der Kläger daher zunächst nur den Hauptantrag stellt, um unter Bedingung seines Erfolges weitere Anträge zu stellen, ist hierin keine unzulässige Privilegierung zu sehen (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1996, a. a. O., Rn. 27).
- BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Rn. 21 Der Gesamtstreitwert bei verbundenen Geschäften richtet sich nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages, wenn der Kläger wirtschaftlich begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 10.03.2015 - XI ZR 121/12 -, juris).Hinzu kommt ggf. ein aus Eigenmitteln aufgebrachter Betrag (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015, a. a. O.).
Rn. 36 Dem Antrag auf Freigabe der Sicherheiten (Antrag zu 5.) kommt entgegen der Auffassung der Klägervertreter bei verbundenen Geschäften kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015, a. a. O., Rn. 4; Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZR 185/10 -, juris; 23.02.2010 - XI ZR 219/09 -, juris), weil das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht über das durch den Nettodarlehensbetrag und die aufgebrachten Eigenmittel bezifferten Betrag hinausgeht, so dass auch insofern eine Streitwerterhöhung nicht in Betracht käme.
- KG, 09.11.2017 - 4 W 35/17
Streitwert für unechte Hilfsanträge bei Widerruf von Verbraucherdarlehen
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Es werde insofern auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 09.11.2017 (Az.: 4 W 35/17) und des Landgerichts Hannover vom 27.02.2018 (Az.: 20 O 4/18) verwiesen.Rn. 27 Nach einer Ansicht findet bei unechten Hilfsanträgen § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG keine Anwendung, weil es sich weder um eine zulässige Variante der grundsätzlich anerkannten Kostenreduzierung im Wege der Teilklage handele noch Sinn und Zweck der kostenrechtlichen Vorschriften Veranlassung dafür geben würden, diese Art der Antragstellung kostenmäßig zu privilegieren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.11.2017 - 4 W 35/17 -, juris Rn. 6 f.;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. A., § 45, Rn. 11;… Kurpat, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, Rn. 3084; 14. A.; Ulrici, jurisPR-ArbR 21/2011, Anm. 6).
- BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12
Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Rn. 29 Schließlich wird vertreten, dass auch unechte Hilfsanträge vom Anwendungsbereich des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst und diese Anträge bei der Streitwertberechnung nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Entscheidung über sie ergehe (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12 -, juris;… Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 -, juris Rn. 28 für den vergleichbaren Fall der unechten Hilfswiderklage; BAG, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris Rn. 3; OLG Köln…, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17 -, juris Rn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 32. A., § 3 Rn. 16 "Eventual- und Hauptantrag"). - BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14
Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Rn. 21 Der Gesamtstreitwert bei verbundenen Geschäften richtet sich nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages, wenn der Kläger wirtschaftlich begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 10.03.2015 - XI ZR 121/12 -, juris). - BGH, 19.12.2016 - XI ZR 539/15
Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss über den Verlust eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Rn. 34 Der Antrag zu 3. auf Feststellung des Annahmeverzugs wäre nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, weil ihm kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2016 - XI ZR 539/15 -, juris Rn. 4). - BGH, 23.02.2010 - XI ZR 219/09
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Hinblick auf den …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Rn. 36 Dem Antrag auf Freigabe der Sicherheiten (Antrag zu 5.) kommt entgegen der Auffassung der Klägervertreter bei verbundenen Geschäften kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.05.2015, a. a. O., Rn. 4; Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZR 185/10 -, juris; 23.02.2010 - XI ZR 219/09 -, juris), weil das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht über das durch den Nettodarlehensbetrag und die aufgebrachten Eigenmittel bezifferten Betrag hinausgeht, so dass auch insofern eine Streitwerterhöhung nicht in Betracht käme. - OLG Stuttgart, 09.10.2019 - 6 W 47/19
Streitwert einer Klage gegen Hersteller eines Kfz und Finanzierer nach Widerruf …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Dementsprechend ist der Streitwert für eine negative Feststellungsklage des Darlehensnehmers nach Widerruf bei verbundenen Geschäften mit dem Nettodarlehensbetrag sowie der auf den Kaufpreis geleisteten Anzahlung zu bemessen, wenn der Kläger - wie im vorliegenden Fall - begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.10.2019 - 6 W 47/19 -, juris Rn. 13, OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2018 - 11 W 41/18 -, juris. - BGH, 08.04.2014 - XI ZR 335/12
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Rn. 29 Schließlich wird vertreten, dass auch unechte Hilfsanträge vom Anwendungsbereich des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst und diese Anträge bei der Streitwertberechnung nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Entscheidung über sie ergehe (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12 -, juris;… Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 -, juris Rn. 28 für den vergleichbaren Fall der unechten Hilfswiderklage; BAG…, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris Rn. 3; OLG Köln…, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17 -, juris Rn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 32. A., § 3 Rn. 16 "Eventual- und Hauptantrag"). - OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18
Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages Zug …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Dementsprechend ist der Streitwert für eine negative Feststellungsklage des Darlehensnehmers nach Widerruf bei verbundenen Geschäften mit dem Nettodarlehensbetrag sowie der auf den Kaufpreis geleisteten Anzahlung zu bemessen, wenn der Kläger - wie im vorliegenden Fall - begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.10.2019 - 6 W 47/19 -, juris Rn. 13, OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2018 - 11 W 41/18 -, juris. - BGH, 21.12.2010 - XI ZR 185/10
Wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzuges im Falle einer …
- OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
- OLG Karlsruhe, 23.03.2020 - 14 W 17/20
Streitwertfestsetzung: Negativer Feststellungsantrag im Zusammenhang mit dem …
Rn. 12 Schließlich zitieren die Prozessbevollmächtigten des Klägers Rechtsprechung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 03.12.2019 - 11 W 41/19 -) und des OLG Stuttgart (Beschluss vom 09.10.2019 - 6 W 47/19 -).Rn. 20 Soweit in der von den Prozessbevollmächtigten des Klägers zitierten Rechtsprechung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 03.12.2019 - 11 W 41/19 -) unter Rn. 21, zitiert nach juris, ausgeführt wird, der Streitwert für eine negative Feststellungsklage des Darlehensnehmers nach Widerruf bei verbundenen Geschäften sei mit dem Nettodarlehensbetrag sowie der auf den Kaufpreis geleisteten Anzahlung zu bemessen, wenn der Kläger - wie im vorliegenden Fall - begehre, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt, so passt dies nicht zu dem unter Rn. 3, zitiert nach juris, zuvor in den Gründen wiedergegebenen dortigen Antrag des Klägers unter Ziffer 1, festzustellen, dass aufgrund des wirksam erfolgten Widerrufs die Beklagte ab einem Stichtag aus dem Darlehensvertrag keinen Anspruch auf Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen (mehr) herleiten kann.
Rn. 22 Dass der Streitwert nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts auch nicht infolge der von dem Kläger angekündigten unechten Hilfsanträge zu erhöhen war, ergibt sich im Übrigen auch aus der von den Prozessbevollmächtigten des Klägers zitierten Rechtsprechung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 03.12.2019 - 11 W 41/19 - Rn. 23 ff., zitiert nach juris).
- BFH, 23.08.2023 - XI E 1/23
Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand
Zum anderen steht der Streitwertbemessung unter den besonderen Voraussetzungen des Streitfalls, die zur Berücksichtigung des weitergehenden Hilfsantrages führen, nicht entgegen, dass von der Zulässigkeit der unechten Eventualwiderklage ausgegangen wird (vgl. BGH-Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2306) und mit Bezug auf § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG ausgeführt wird, dass ein (auch unechter) Hilfsantrag nur zu berücksichtigen sei, wenn das Berufungsgericht über ihn auch entschieden habe (vgl. BGH-Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2019 - 11 W 41/19, Anwaltsgebühren Spezial mit RVGreport 2020, 78; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17, juris; BAG-Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2014, 1359). - OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19
Festsetzung des Streitwerts bei Hilfswiderklage
Diese Wertung entspricht der Regelung in den §§ 45 GKG, 32 Abs. 1 RVG und berücksichtigt ferner den Umstand der auflösend bedingten Rechtshängigkeit der Hilfswiderklage für den Fall der Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages und damit des Erfolgs der Klage (vgl. zutr. OLG Braunschweig, Beschluss v. 3. Dezember 2019 - 11 W 41/19 -, juris, Rn. 30 mwN auch zur a. A.).
- OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 17 W 25/19
Gesamtstreitwert für negative Feststellungsklage bei Widerruf von verbundenem …
Dies gilt auch im Fall einer negativen Feststellungsklage (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19 - juris Rn. 13 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 11 W 41/19 - juris, Rn. 21; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 - juris Rn. 12; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20 -, juris Rn. 3; aA OLG Köln…, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 12 U 20/17 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23. März 2020 - 14 W 17/20 -, juris Rn. 15 ff). - VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 C 22.2085
Erfolglose Streitwertbeschwerde: Auslegung der Klageanträge
Rn. 29 3.3.3 Damit kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob sich der Streitwert angesichts der hier vorliegenden "uneigentlichen eventuellen Klagehäufung" in Anwendung von § 45 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 GKG nach dem höherwertigen Klageantrag bestimmt (vgl. zur Problematik etwa OLG Braunschweig, B.v. 3.12.2019 - 11 W 41/19; FG Münster, B.v. 19.5.2021 - 5 Ko 1247/21 GK; beide juris). - FG Münster, 19.05.2021 - 5 Ko 1247/21
Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers wegen zu hohen …
Rn. 55 Zwar führt der Erinnerungsführer zivilrechtliche Entscheidungen an, nach denen die von ihm gewählte Antragsgestaltung als kostensparende, anzuerkennende Möglichkeit erachtet wird (BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZR 335/12 -, juris; BGH, Urteil v. 13.05.1996, II ZR 275/94, juris; OLG Braunschweig, Beschluss v. 03.12.2019, 11 W 41/19, juris; OLG Frankfurt, Beschluss v. 13.08.2010 - 4 W 34/10 -, juris). - LG Köln, 18.06.2025 - 15 S 3/25 Andernfalls würde die Eventualantragstellung negiert und die Dispositionsmaxime missachtet (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2019 - 11 W 41/19).
- FG Münster, 01.06.2021 - 5 Ko 1247/21
Nachweis einer Überraschungsentscheidung im Rahmen einer Anhörungsrüge
Zwar führt der Erinnerungsführer zivilrechtliche Entscheidungen an, nach denen die von ihm gewählte Antragsgestaltung als kostensparende, anzuerkennende Möglichkeit erachtet wird (BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZR 335/12 -, juris; BGH, Urteil v. 13.05.1996, II ZR 275/94, juris; OLG Braunschweig, Beschluss v. 03.12.2019, 11 W 41/19, juris; OLG Frankfurt, Beschluss v. 13.08.2010 - 4 W 34/10 -, juris). - OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Festsetzung des Streitwerts beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens bei einer …
Rn. 7 Bei der Bemessung des Gesamtstreitwertes ist - weil es sich um verbundene Verträge handelt - dem Nettodarlehensbetrag eventuell noch - so hier nicht - die aus Eigenmitteln geleistete Anzahlung für die Kaufsache hinzuzurechnen (st. Rspr. des Senats, vgl. auch Beschlüsse vom 03.06.2019, Az. 8 W 33/19 - und vom 18.06.2019, Az. 8 W 41/19; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2019, Az. 11 W 41/19, Rn. 21, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 09.10.2019, Az. 6 W 47/19, Rn. 14, juris).
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