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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.03.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.1993 - 11 W 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3841
OLG Hamm, 25.01.1993 - 11 W 50/92 (https://dejure.org/1993,3841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.1993 - 11 W 50/92 (https://dejure.org/1993,3841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 1993 - 11 W 50/92 (https://dejure.org/1993,3841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Spätere Erlangung eines größeren Kapitalbetrages; Abänderung der Prozeßkostenhilfeentscheidung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1474
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14

    Prozesskostenhilfe: Abänderung einer ratenfreien Bewilligung nach Erhalt einer …

    Für den Fall dass die Partei, wie hier, Belastungen nicht vollständig darlegt bzw. nicht glaubhaft belegt, bedeutet das, dass sie nicht zu ihren Gunsten berücksichtigt werden können (…vgl. Fischer in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 124 Rdn. 6; zu einem dem hiesigen vergleichbaren Fall - der Kläger hatte Darlehenszahlungen an seine Söhne nur durch deren eidesstattliche Versicherungen bestätigt, ohne Quittungen, Bankauszüge oder sonstige Belege für die Darlehenshingabe oder die Verwendung und Rückzahlung vorzulegen - OLG Hamm, FamRZ 1993, 1474; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.8.2010 - 1 Ta 153/10 - juris).

    Die Abänderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann in der Weise erfolgen, dass die Partei die auf sie entfallenden Kosten in einer einmaligen Zahlung zu erbringen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.6.2010 - 4 W 22/10 - juris; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1474).

  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Gleiches gilt, wenn die PKH-Partei einen erheblichen Vermögenserwerb durch Realisierung der streitgegenständlichen Forderung (OLG Celle v. 08.09.2000 - 16 W 33/00, AGS 2001, 133 [von Eicken] = MDR 2001, 230 = OLGR Celle 2000, 335) oder durch Erfüllung eines im Streitverfahren abgeschlossenen Vergleichs (OLG Hamm v. 25.01.1993 - 11 W 50/92, FamRZ 1993, 1474 = JurBüro 1993, 687 [Mümmler] = OLGR Hamm 1993, 223).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 3 W 197/95

    Prozeßgericht; Abändernde Entscheidung; Abschluß des Verfahrens; …

    Die Beschränkung der Möglichkeit, einen künftigen Vermögenserwerb bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu berücksichtigen, auf eine noch während des Verfahrens, d. h. vor Verwirklichung aller Gebührentatbestände eintretende Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird nach Auffassung des Senats Sinn und Zweck der Bestimmung des § 120 Abs. 4 ZPO nicht gerecht (vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1993, 1474; OLG München Rpfleger 1994, 219;… Zöller-Schneider, 19. Aufl., Rdnr. 14a zu § 120 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2003 - 5 WF 221/00
    § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO sieht nämlich ausdrücklich eine Änderung der Entscheidung nach Verfahrensende vor, also zu einer Zeit, in der alle Gebührentatbestände bereits verwirklicht sind (OLG München Rechtspfleger 1994, 218 f); OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1592 = MDR 1996, 198; OLG Hamm FamRZ 1993, 1474; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rn, 394).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 5 WF 6/02
    § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO sieht nämlich ausdrücklich eine Änderung der Entscheidung nach Verfahrensende vor, also zu einer Zeit, in der alle Gebührentatbestände bereits verwirklicht sind (OLG München Rechtspfleger 1994, 218f; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1592 = MDR 1996, 198; OLG Hamm FamRZ 1993, 1474;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rn. 394).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00
    Nach § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO sieht nämlich ausdrücklich eine Änderung der Entscheidung nach Verfahrensende vor also zu einer Zeit, in der alle Gebührentatbestände bereits verwirklicht sind (OLG Mün chen, Rechtspfleger 1994, 218f; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1592 = MDR 1996, 198; OLG Hamm FamRZ 1993, 1474, Kaltöner/Büttner Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rn. 394).
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   OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 11 W 50/92   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.1993 - 11 W 50/92 (https://dejure.org/1993,11759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 1993 - 11 W 50/92 (https://dejure.org/1993,11759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 372a § 377 § 390
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verweigerung der Entnahme von Blutproben zum Zwecke der Abstammungsfeststellung

Verfahrensgang

  • AG Hanau - 34 C 323/92
  • OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 11 W 50/92
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