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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,990
OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96 (https://dejure.org/1996,990)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.1996 - 11 W 52/96 (https://dejure.org/1996,990)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 1996 - 11 W 52/96 (https://dejure.org/1996,990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Erhebung einer Hauptsacheklage nach Dürchführung eines Beweissicherungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1295
  • VersR 1997, 1148
  • BauR 1997, 517
  • BauR 1997, 885
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 W 117/93

    Aufrechnung ersetzt nicht Klageerhebung

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96
    Soweit über die Aufrechnung in diesen Fällen nicht entschieden wird, fehlte es an einer die Beweiserhebung betreffenden Kostenentscheidung (OLG Düsseldorf MDR 1994, 201).
  • BGH, 01.07.2004 - V ZB 66/03

    Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage bei Erledigung der …

    Das entspricht einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (OLG Nürnberg, OLGZ 1994, 240, 241 ff.; OLG Hamm, JurBüro 1996, 376; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1295 und OLGR 1999, 323, 324; OLG Zweibrücken, MDR 2002, 476; OLG Frankfurt a.M., OLGR 2002, 120;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 494a Rdn. 11;… Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl., § 494a Rdn. 5;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 494a Rdn. 16;… Reichold, in: Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 494a Rdn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 494a Rdn. 2;… Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., Rdn. 580;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 132; a.A. AG Aachen, NJW-RR 1999, 1442) und steht im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift.
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98

    Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess

    Ein Hauptsacheprozeß im Sinne von § 494a ZPO liegt entgegen OLG Köln (11. Zivilsenat), OLGR 1997, 67 = BauR 1997, 517, nicht nur vor, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahren Klage erhebt, sondern auch dann, wenn der Antragsteller sich als Beklagter des Hauptsacheprozesses mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB) oder im Wege der (Hilfs-)Aufrechnung verteidigt und sich dabei auf den Gegenstand des Beweisverfahrens stützt.

    Der Rechtspfleger hat sich bei seiner Entscheidung auf einen zur Problematik des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO ergangenen Beschluß des 11. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln (OLGR 1997, 67; BauR 1997 517) gestützt, demzufolge Hauptsacheklage im Sinne des § 494a ZPO nur die der Zielrichtung des Beweisverfahrens entsprechende Klage sein könne.

  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Bereits der eindeutige Wortlaut des § 494a Abs. 1 ZPO zeigt, dass eine Klage, also ein prozessualer Angriff des Antragstellers erforderlich ist, der die im selbstständigen Beweisverfahren geprüften Tatsachen zum Streitgegenstand hat (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1996, NJW-RR 1997, 1295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1993, MDR 1994, 201; Wielgoss, JurBüro 1999, 125).
  • OLG München, 02.04.2026 - 19 W 410/26

    Selbständiges Beweisverfahren, Kostenentscheidung, Hauptsacheklage, …

    Hauptsacheklage in diesem Sinne ist nämlich nur die der Zielrichtung des Beweissicherungsverfahrens entsprechende Klage (OLG Köln, Beschluss vom 16. September 1996 - 11 W 52/96 - juris Rn. 3), mithin eine Klage, deren Streitgegenstand sich mit demjenigen des selbständigen Beweisverfahrens zumindest teilweise deckt (OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 20. August 2001 - 4 W 48/01 - juris Rn. 2; OLG Köln…, Beschluss vom 9. Juni 1999 - 17 W 241/98 - juris Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines …

    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 5 W 16/05

    Selbständiges Beweisverfahren durch Beklagten zur Tatsachengrundlage seiner …

    Deswegen ist es für die Frage der Zuständigkeit nach § 486 Abs. 1 ZPO unerheblich, ob der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich lediglich gegen eine Klage verteidigt (anders im Anwendungsbereich der Bestimmung des § 494 a ZPO: OLG Köln, NJW-RR 1997, 1295).
  • OLG Naumburg, 14.01.2003 - 7 W 26/02

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für ein selbstständiges Beweisverfahren

    Der Senat ist weiterhin der Ansicht, dass auch ein Verfahren, in dem die Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens nur einredeweise, hier als Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Werkmängel geltend gemacht werden, Hauptsacheverfahren im Sinne der Regelungen des selbständigen Beweisverfahrens ist (so auch OLG Köln NJW-RR 2000, 361 gegen OLG Köln NJW-RR 1997, 1295 = BauR 1997, 517 und OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.1996 - 9 W 52/96 - unveröffentlicht;… differenzierend Zöller/Herget, a.a.O., § 494 a Rdn. 2: Fristsetzung sollte unterbleiben, solange die Möglichkeit einer Entscheidung über die Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens in einem Prozeßverfahren besteht.).
  • OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99

    Fristsetzung zur Klageerhebung

    Einer solchen Klage stehen Einwendungen aufgrund des Ergebnisses des Beweisverfahrens, wie vorliegend infolge von Mängeln der Werkleistung das Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts, nicht gleich (OLG Köln, NJW-RR 97, 1295;… Stein-Jonas/Leipold, a.a.O. Rn. 15 m.w.N.; Musielak/Huber, ZPO § 494 a).
  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 W 47/03

    Rechtsstreit im Sinne des § 494a ZPO bei Rechtsverteidigung, die auf den …

    Der Senat ist daher (u.a. mit OLG Köln NJW-RR 2000, 361) der Ansicht, daß ein Rechtsstreit im Sinn des § 494 a ZPO auch dann gegeben ist, wenn der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens Grundlage für Einwendungen und Einreden im Rahmen der Rechtsverteidigung gegen die Werklohnklage des Unternehmers ist (a.M. u.a. OLG Köln NJW-RR 97, 1295;… Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 494 a Rdnr. 2;… Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 494 a Rdnr. 4).
  • LG Köln, 18.11.2002 - 2 OH 9/01

    Anhängigkeit eines Rechtsstreits; Sinn und Zweck des selbständigen …

    Rn. 4 Ein Hauptsacheprozess im Sinne des § 494a ZPO liegt nicht nur vor, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens Klage erhebt, sondern auch dann, wenn der Antragsteller sich als Beklagter des Hauptsacheprozesses im Wege der Hilfsaufrechnung verteidigt und sich dabei auf den Gegenstand des Beweisverfahrens stützt (OLG Köln, NJW-RR 2000, S. 361, entgegen OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1295).
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