Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.04.2002 - 11 W 583/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 380 Abs. 1 S. 2 § 141 Abs. 3
Keine Verwirkung einer Ordnungsstrafe bei Stellung eines umfassend informierten und bevollmächtigten Vertreters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichterscheinen im Termin; Auferlegung von Ordnungsgeld; Anordnung des persönlichen Erscheinens; Anwesenheit eines Vertreters; Vollmacht zum Vergleichsabschluss ; Widerruf des Vergleichs durch Vertretenen
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 28.03.2002 - 10 O 5067/01
- OLG Dresden, 29.04.2002 - 11 W 583/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 24.10.2000 - 12 W 49/00
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei
Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2002 - 11 W 583/02
Das OLG Brandenburg will die Kosten als Verfahrenskosten der insgesamt unterliegenden Partei auferlegen (MDR 2001, 411). - OLG Hamm, 15.11.1979 - 2 W 13/78
Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2002 - 11 W 583/02
Wie hier entschieden die Oberlandesgerichte Hamm und Bamberg (MDR 80, 322 und MDR 82, 585) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2014 - 21 Ta 102/14
Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …
Rn. 31 Insoweit schließt sich die Kammer der sowohl in der zweitinstanzgerichtlichen Rechtsprechung als auch in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung an, dass die Kosten der Beschwerde nicht Teil der Kosten des Ausgangsverfahrens sind ( LAG Berlin-Brandenburg vom 02.07.2010 - 12 Ta 1169/10 -, juris; Hessisches LAG vom 18.06.2009 - 4 Ta 253/09 - juris; vom 15.02.2008 - 4 Ta 39/08 -, juris; OLG Köln vom 15.11.2006 - 22 W 65/06 -, OLGR Köln 2007, 358; OLG Dresden vom 29.04.2002 - 11 W 583/02 -, juris; Thüringer OLG vom 31.01.2002 - 6 W 43/02 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg vom 21.05.2012 - L 10 AS 423/12 B -, juris; LSG Sachsen-Anhalt vom 02.09.2013 - L 2 AS 816/13 B -, juris;… Stein/Jonas-Leiphold, § 141 Rn. 58;… MüKo-ZPO-Wagner, § 141 Rn. 29). - KG, 20.04.2007 - 12 W 18/07
Verfahrensrecht: Anordnung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens gegen den …
Das zur Begründung für die Gegenauffassung vorgetragene Argument, nur durch eine Sanktion gegen den gesetzlichen Vertreter persönlich könne der Zweck der Sanktion, die Förderung von Sachaufklärung und einvernehmlichen Lösungen erreicht werden, überzeugt nicht (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2001, 290; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2002 - 11 W 583/02 - Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 14). - KG, 02.11.2009 - 8 W 87/09
Ordnungsgeld bei Nichterscheinen einer juristischen Person im Termin
Das zur Begründung der Gegenauffassung (OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2001, 290; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2002, 11 W 583/02;… Zöller, a.a.O. § 141, Rdnr.14) vorgetragene Argument, nur durch eine Sanktion gegen den gesetzlichen Vertreter persönlich könne der Zweck der Sanktion, die Förderung von Sachaufklärung und einvernehmlichen Lösungen erreicht werden, überzeugt nicht. - KG, 05.04.2007 - 12 W 19/07
Verfahrensrecht: Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen eine nicht erschienene …
Dass es sich bei dem in dem fraglichen Termin sodann tatsächlich geschlossenen Vergleich um einen Widerrufsvergleich handelte, ist für die Frage des Eingreifens von § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO unerheblich (…Zöller-Greger, 26. Aufl., § 141 ZPO, Rn 18; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2002 - 11 W 583/02 - ).
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