Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.07.1992 - 11 W 83/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 270 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustellungsverzögerung; Begriff der "demnächst" erfolgten Zustellung; Einlegung der Beschwerde nach fast vier Wochen
Papierfundstellen
- VersR 1993, 1423
Wird zitiert von ...
- OLG München, 06.09.2004 - 1 W 1660/04
Zur Frage der Fristwahrung durch Prozesskostenhilfegesuch
Für eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe hat der BGH unter anderem mit dem Argument, sie setze im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraus, ob das Prozesskostenrisiko getragen werden soll und wie der Prozesskostenvorschuss aufgebracht werden kann, und mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners aus dem Rechtsgedanken des § 234 Abs. 1 ZPO (zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist) regelmäßig nur einen Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen angesehen, "obwohl das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2, Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist" (BGH, Entscheidung vom 1.10.1986, IV a ZR 108/85 = VersR 1987, 39 = NJW 1987, 255 = .BGHZ 98, 295; auch BGH, Urteil vom 21.3.1991, III ZR 94/89 = NJW 1991, 1745[1746]; BGH, Urteil vom 9.1.1991, XII ZR 85/90 = NJW-RR 1991, 573, m.w.N.; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 24.7.1992, 11 W 83/91 = MDR 1993, 385;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. RdNr. 15 zu § 167 ZPO).
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