Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 41 Nr. 5; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 42; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO §§ 485 ff; ; ZPO § 492; ; ZPO § 567 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 1, 5
Zur Ablehnung wegen Befangenheit eines in der ehemaligen DDR in Wohnungsbaukombinaten tätigen Sachverständigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen wegen der Befürchtung der Befangenheit; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Befangenheitssgrundes bei einem Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1208
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
Etwas anderes mag gelten, wenn es sich um gutachterliche Äußerungen oder Beiträge in Zeitschriften handelt, die sich gerade und ausdrücklich auf den zu entscheidenden Streitfall bzw. den zu beurteilenden Sachverhalt beziehen (BVerfGE 37, 263, 268; 98, 134, 138). - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
Auch für den Richter ist insoweit anerkannt, dass die Äußerung einer ungünstigen Rechtsauffassung in einem früheren Rechtsstreit, Meinungsbekundungen des Richters auf Seminaren oder Tagungen sowie rechtliche Äußerungen in einer Fachzeitschrift grundsätzlich nicht geeignet sind, den Vorwurf der Befangenheit zu begründen (BGH NJW 2002, 2396 und Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 Rn. 33). - OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 1/92
Selbständiges Beweisverfahren - Sachverständigenablehnung
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
Die Ablehnung wird daher regelmäßig begründet sein, gegenüber dem Hausarzt einer Partei, gegenüber einem Arzt, der bereits eine privatärztliche Diagnose über das gleiche Leiden des Patienten erstattet hat (…Zöller/ Greger, a.a.O., § 406 Rn. 8) und auch gegenüber einem Sachverständigen, der mit dem Geschäftsführer einer Partei über mehrere Jahre wissenschaftlich zusammengearbeitet und bei diesem Geschäftsführer promoviert hat (OLG Köln NJW-RR 1993, 63). - KG, 01.10.1997 - 4 W 5615/97
Ablehnung von Sachverständigen
- EuGH, 28.04.1988 - 89/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
Abgesehen von den Regelungsgegenständen des § 41 Nr. 5, Nr. 6 ZPO, der einen Sonderfall richterlicher Tätigkeit betrifft, rechtfertigt der Umstand, dass der Sachverständige oder der Richter sich zu den zu beurteilenden Fragen bereits in allgemeiner Form etwa wissenschaftlich geäußert hat, die Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit regelmäßig nicht (für den Sachverständigen Hessisches Sozialgericht, Beschluss vom 24.09.1986 L 13/J-188/86; Beschluss des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom 23.01.1991 L 3/U-89/87; BayObLG, Beschluss vom 20.03.1979, FRES 1, 248; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.09.1974, 9 W 8/74).
- OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 11 W 36/06
Zulässigkeit einer Streitverkündung im selbstständigen Beweisverfahren
Diesem Ablehnungsgesuch blieb jedoch auch in der Beschwerdeinstanz vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 30. Dezember 2004, Az.: 11 W 93/04) der Erfolg versagt. - OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit …
Auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO kann ein Sachverständiger wegen der Befürchtung der Befangenheit abgelehnt werden (Senat, Beschl. v. 30.12.2004 - 11 W 93/04, zitiert nach juris, Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114 § 116 Nr. 1; GmbHG § 19 § 31; InsO § 56
Mutwilligkeit einer Klage des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Vermögenslosigkeit des Prozessgegners - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Durchsetzung der Ansprüche eines Insolvenzverwalters gegen Gesellschafter, die auf einem Verstoß gegen Kapitalaufbringungsvorschriften oder Kapitalerhaltungsvorschriften beruhen; Erhöhte Anforderungen an die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung von ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.09.2004 - 316 O 196/04
- OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 678
- MDR 2005, 776
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.03.2002 - II ZR 363/00
Leistung der Bareinlage aus einer Kapitalerhöhung auf ein debitorisch geführtes …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Das steht einer Erfüllung der Einlageverpflichtung auch dann entgegen, wenn die Einlagezahlung nicht an den Gesellschafter selbst, sondern an seinen Kreditgeber zurückfließt (vgl. BGH ZIP 2002, 799 [801];… Lutter/Hommelhoff § 19 Rdn. 11). - BGH, 15.03.2004 - II ZR 210/01
Erfüllung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Voreinzahlungen auf die …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Zum Teil war das Kapital im Zeitpunkt der Beschlussfassung schon nicht mehr vorhanden, was eine Tilgung der Einlageschuld ausschließt (BGH ZIP 2004, 849), zum Teil ist es unmittelbar danach zurückgezahlt worden, so dass von einem ein Fall des Hin-und-her-Zahlens auszugehen ist. - BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98
Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]). - OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]).
- OLG Celle, 02.04.2013 - 2 W 64/13
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den …
Rn. 12 bb) Der Bundesfinanzhof (…ZinsO 2005, 1216, juris, Rn. 11, ohne Begründung allein unter Hinweis auf die Kommentierung bei Zöller/Philippi), andere Obergerichte (OLG Hamburg ZinsO 2005, 323, juris, Rn. 3;… OLG Naumburg ZinsO 2002, 586, juris, Rn. 8, ebenfalls ohne Begründung allein unter Hinweis auf die Kommentierung bei Zöller/Philippi) und Stimmen in der Literatur (…Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 116 Rn. 18) vertreten demgegenüber die Auffassung, Massegläubigern sei die Aufbringung von Prozesskosten grundsätzlich nicht zuzumuten. - OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern
Hinzu kommt, dass auch im Rahmen dieser Beurteilung das öffentliche Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist, wozu vorrangig auch die Durchsetzung der Kapitalerhaltungsvorschriften dient (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14.2. 2005, ZInsO 2005, 323, 324). - OLG Hamm, 15.12.2025 - 8 W 42/25 Der Insolvenzverwalter nimmt bei der Abwicklung eines geordneten Gesamtvollstreckungsverfahrens auch eine öffentliche Aufgabe wahr, so dass für die Durchsetzung der ihm kraft Amtes zugewiesenen Rechte Prozesskostenhilfe nicht allein wegen zweifelhafter Einbringlichkeit verweigert werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2003, IX ZB 460/02, juris Ls.; Senat…, Beschluss vom 02.12.2005, 8 W 47/05, juris Rn. 12; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 28.02.2006, 5 W 2/06, juris Rn. 3; OLG Celle…, Beschluss vom 29.10.2014, 9 W 133/14, juris Rn. 12; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2005, 11 W 93/04, juris Rn. 6). .
- LG Kiel, 21.07.2005 - 13 O 87/05
Verneinung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzanfechtungsprozess: …
Unzutreffend ist es schließlich wenn der Antragsteller darauf hinweist, dass es nach der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und der ferner angeführten Entscheidung OLG Hamburg ZInsO 2005, 323 nicht darauf ankomme, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich sein würden.
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