Rechtsprechung
| OLG München, 17.02.1998 - 11 WF 1093/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 132 BRAGebO, § 1 BeratHiG
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 132 BRAGebO, § 1 BeratHiG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 132; BerHG § 1
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 11.06.1997 - 1 F 375/96
- OLG München, 17.02.1998 - 11 WF 1093/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 648
- AnwBl 2000, 58
- Rpfleger 1998, 252
- Rpfleger 1998, 253
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- AG Arnsberg, 27.09.1990 - 11 II 294/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83
Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 04.12.1987 - 11 WF 1369/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 19.05.1989 - 6 WF 63/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04
Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen Vergütungsfestsetzung eines Rechtsanwalts …
Der Senat folgt im Grundsatz der wohl herrschenden Meinung, wonach in der Regel die Beratung über eine mögliche Scheidung und deren Auswirkungen oder über die sich aus einer Trennung der Ehegatten ergebenden Probleme bzw. die Vertretung in diesen Angelegenheiten dieselbe Angelegenheit sind (vgl. etwa OLG München, JurBüro 1988, 594 und RPfl. 1998, 253;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, S. 367). - OLG München, 26.09.2011 - 11 W 1719/11
Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Beratungshilfebewilligung in …
Rn. 3 In dem angegriffenen Beschluss schließt sich das Landgericht nach ausführlicher Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unter Abkehr von der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (11 WF 1369/87 vom 4.12.87; 11 WF 1093/97 vom 17.2.1998 und 11 W 2318/08 vom 19.12.2008) der Meinung des Oberlandesgerichts Stuttgart an (FamRZ 2007, 574), wonach Regelungen für die Zeit der Trennung eine eigene Angelegenheit und die Scheidung mit den Folgesachen im Sinne des § 16 Nr. 4 RVG ebenfalls eine eigene Angelegenheit darstellen. - LG München I, 20.07.2011 - 13 T 17437/10
Vergütung des Beratungshilfeanwalts in Familiensachen: Zahl der Angelegenheiten …
Rn. 20 Das Oberlandesgericht München entschied im Beschluss vom 4.12.87 (11 WF 1369/87) und im Beschluss vom 17.2.1998 (11 WF 1093/97), zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 19.12.2008 (11 W 2318/08), dass nur eine Angelegenheit vorliege.
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