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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3563
OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93 (https://dejure.org/1993,3563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.09.1993 - 11 WF 1097/93 (https://dejure.org/1993,3563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. September 1993 - 11 WF 1097/93 (https://dejure.org/1993,3563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 7 § 11
    Doppelwohnsitz eines Kindes, wenn die Eltern räumlich getrennt leben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Doppelwohnsitz des Kindes; Räumliche Trennung von Eheleuten; Begründung eines Wohnsitzes; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse; Tatsächliches Niederlassen; Einzug in Frauenhaus; Anmeldung beim Einwohnermeldeamt; Zuweisung einer Sozialwohnung; Schulanmeldung des Kindes; ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1104
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91

    Ehegatte; Trennung; Umzug; Frauenhaus; Wohnsitz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93
    Dies ist hier anzunehmen, ohne daß es einer Entscheidung der Frage bedarf, ob eine Frau durch Einzug in ein Frauenhaus regelmäßig einen Wohnsitz begründet (verneinend OLG Köln, Beschl. vom 3.1.1992, FamRZ 1992, 976 ).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 10 UF 49/97

    Elterliche Sorge während der Zeit der Trennung

    Aber so lange der Aufenthalt andauert ist das Frauenhaus der räumliche Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse der dort aufgenommenen Frauen (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 10 WF 3644/96 und 11 WF 1097/93).
  • OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96

    Begriff des Wohnsitzes; Wohnsitz der Kinder bei Trennung der Eltern

    Würde man bei dieser Sachlage weitergehende Anforderungen an die Begründung eines neuen Wohnsitzes stellen, käme es zu dem nicht hinnehmbaren Ergebnis, daß insbesondere Frauen aus wirtschaftlich beengten Verhältnissen und ohne finanzielle Rücklagen in allen Orten, in denen keine Frauenhäuser bestehen, bei der bekannten Schwierigkeit, in absehbarer Zeit eine ausreichende, finanzierbare neue Wohnung zu bekommen, ihre Trennungsabsicht zwar durch Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes und Umzug in ein Frauenhaus verwirklichen könnten, dann aber bis zur Erlangung einer Wohnung wohnsitzlos, § 7 III BGB , wären (OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 11 WF 1097/93, Beschluß vom 8. September 1993).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Auszug aus der Ehewohnung in …

    Eine Umschulung oder Schulanmeldung des Kindes in Karlsruhe (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1104 ) als möglicher weiterer Anhaltspunkt für den Domizilwillen kam wegen des Alters des Kindes hier nicht in Betracht.
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 2 AR 47/99

    Zuständigkeit Gehör, rechtliches Frauenhaus Aufenthalt, gewöhnlicher …

    Anhalt kann hierfür sein, dass eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt geschehen ist und Hinweise bestehen, dass der Aufenthalt im Frauenhaus nicht nur einem vorübergehenden Zweck, sondern auf die Begründung einer ständigen Niederlassung an diesem Ort angelegt ist, was sich etwa aus einer Wohnungssuche ergeben kann (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1104;… OLG Hamm aaO).
  • OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99

    Wohnsitzbegründung durch Aufenthalt im Frauenhaus

    Der Aufenthalt im Frauenhaus ... begründet für sie selbst und das in ihrer Obhut befindliche Kind, welches daneben den durch den Vater vermittelten Wohnsitz in ... behält, einen Wohnsitz, da die Antragstellerin die Absicht hat, sich dauerhaft in ... aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1104 ; a.A. für einen weniger als dreiwöchigen Aufenthalt im Frauenhaus BGH, NJW 1995).
  • OLG Nürnberg, 17.11.1995 - 10 WF 3412/95
    Besondere Umstände liegen vor, bei einem nach außen dokumentierten Entschluß, dauerhaft in der Stadt zu bleiben, in der sich das Frauenhaus befindet - etwa durch Bewerbung um eine Sozialwohnung am Ort oder durch Ummeldung des/der Kinder in die örtliche Schule (vgl. OLG Nürnberg, 11 WF 1097/93, Beschluß vom 8. September 1993).
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