Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG München, 13.01.2014 - 11 WF 1863/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,683
OLG München, 13.01.2014 - 11 WF 1863/13 (https://dejure.org/2014,683)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.2014 - 11 WF 1863/13 (https://dejure.org/2014,683)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 11 WF 1863/13 (https://dejure.org/2014,683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1882
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 135/17

    Vergütung des Rechtsanwalts im Rahmen der Beratungshilfe zu Gunsten zweier …

    Der Rechtspfleger hat zwar bei Erteilung des Berechtigungsscheines festzulegen, für welche Angelegenheit die Beratungshilfe gewährt wird, jedoch obliegt die Bewertung der im Berechtigungsschein als solche bezeichneten Angelegenheit in gebührenrechtlicher Hinsicht nicht dem Rechtspfleger im Bewilligungsverfahren, sondern ist allein der späteren Beurteilung im anschließenden Vergütungsfestsetzungsverfahren vorbehalten (OLG Köln, Beschluss v. 04.01.2010 - I-17 WF 342/09, 17 W 342/09 Rn 3; Beschluss v, 09.02.2009 - 16 Wx 252/08 Rn 9; OLG München Beschluss v. 13.01.2014 - 11 WF 1863/13 Rn 7, jew. zit. nach juris).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2018 - 25 T 526/18

    Begründung der Beschwerde im Abhilfeverfahren i.R.d. Festsetzung der Vergütung …

    Anerkannt ist indes jedoch auch, dass die Bewertung der im Berechtigungsschein als solche bezeichneten "Angelegenheit" aus gebührenrechtlicher Sicht nicht dem Rechtspfleger im Bewilligungsverfahren, sondern allein der Beurteilung des Urkundbeamten der Geschäftsstelle im Rahmen des nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahrens obliegt (OLG München, Beschluss vom 13.01.2014 - 11 WF 1863/13 -, Rn. 7, juris).

    Es kann nicht der Entscheidung des Beratungshelfers unterliegen, in welchen Angelegenheiten im Sinne von § 2 BerHG er tätig wird (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 13.01.2014, a.a.O., Rn. 8).

  • LG Wuppertal, 21.08.2019 - 16 T 75/18
    Denn die gebührenrechtliche Bewertung obliegt nicht dem den Beratungshilfeschein erteilenden Rechtspfleger, sondern sie sie ist allein der späteren Beurteilung im anschließenden Vergütungsfestsetzungsverfahren vorbehalten (…vgjl. Brandenburgisches OLG, a.a.O.; OLG Köln, Bechluss vom 04.01.2010, 17 W 342/09; OLG München, Beschluss vom 13.01.2014, 11 WF 1863/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG München
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht