Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 16.02.2010 - 11 WF 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 121 Abs. 1 ZPO; § 121 Abs. 2 ZPO; § 121 Abs. 3 ZPO; § 18 BRAO; § 126 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BRAGO
Zulässigkeit einer Beiordnung eines "nicht im Bezirk eines Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts" i.R.e. Prozesskostenhilfe unter der Voraussetzung nicht zusätzlich anfallender Kosten; Entstehen von Mehrkosten durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwaltes durch ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Beiordnung eines "nicht im Bezirk eines Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts" i.R.e. Prozesskostenhilfe unter der Voraussetzung nicht zusätzlich anfallender Kosten; Entstehen von Mehrkosten durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwaltes durch ...
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 27.10.2009 - 72 F 17/09
- OLG Oldenburg, 16.02.2010 - 11 WF 33/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2010 - 11 WF 33/10
Die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO, die eine uneingeschränkte Beiordnung rechtfertigen könnten (vgl. BGH FamRZ 2004, 1362), liegen nämlich nicht vor. - OLG München, 12.10.2006 - 16 WF 1593/06
Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalts im Rahmen der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2010 - 11 WF 33/10
Rn. 5 Mehrkosten durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwaltes entstehen also nur dann, wenn die bei diesem anfallenden Reise- und Abwesenheitsgelder die eines im Bezirk des Prozessgerichtes ansässigen Anwaltes übersteigen ( OLG München, FamRZ 2007, 489).
- OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11
Voraussetzungen für die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts i.R.d. …
Rn. 6 Zudem wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung einerseits davon ausgegangen, daß die Hinnahme der Beschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" den Verzicht auf jegliche Reisekostenerstattung beinhaltet (so Brandenburgisches OLG - Beschluß vom 27. August 2009 - 6 W 13/09 - AGS 2010, 327 f. = JurBüro 2010, 434 f.), andererseits sollen dem "zu den kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwaltes mit Sitz im Bezirk des Prozeßgerichtes" beigeordneten Anwalt Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in der Höhe erstattet werden, die bei Entfernung zwischen dem Prozeßgericht und dem von dort am weitesten entfernt liegenden Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes entstehen (so OLG Oldenburg - Beschluß vom 16. Februar 2010 - 11 WF 33/10 - JurBüro 2010, 433 f.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17
Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten nur zu den Bedingungen eines …
Das ist nur insoweit der Fall, als die Entfernung zwischen dem Prozessgericht und der Niederlassung des von dem Beteiligten gewählten Rechtsanwaltes größer ist als die Entfernung zwischen dem Prozessgericht und dem von dort am weitesten entfernt liegenden Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes (Beschluss des Senats vom 11.09.2012 - L 19 AS 1676/12 B, LSG NRW, Beschluss vom 22.10.2014 - L 20 SO 401/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2014 - L 3 U 140/13 B; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.09.2015 - 13 WF 190/15; OLG Oldenburg Beschluss vom 16.02.2010 - 11 WF 33/10;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Aufl. 2016, Rn. 91 m.w.N.;… Geimer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 121 ZPO, Rn. 13a m.w.N.). - VG Freiburg, 27.01.2016 - A 5 K 570/13
Erstattung fiktiver Reisekosten des Prozessbevollmächtigten
§ 121 Abs. 3 ZPO n.F. hat zur Folge, dass dem beigeordneten, außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt in deutlich größerem Umfang, eben gerechnet ab dem vom Sitz des Gerichts am weitesten entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks, Reisekosten aus der Staatskasse erstattet werden als früher, als noch auf die Zulassung am Prozessgericht abgestellt wurde (OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.02.2010 - 11 WF 33/10 - JurBüro 2010, 433).
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