Rechtsprechung
| OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Verfahrensbeistand; Vergütung; Hauptsache; Befangenheitsantrag; Mischkalkulation; Verfahrensgegenstand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG § 57 Abs. 1
Erinnerung gegen Kostenansatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zwischenentscheidung über Befangenheit in Sorgerechtsstreit nicht gebührenrelevant
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 1733
- Rpfleger 2019, 647
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene …
Auszug aus OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19
Richtig ist zunächst der Hinweis von Kostenbeamtin und Bezirksrevisor auf die Bedeutung einer auskömmlichen Vergütung des Verfahrensbeistandes (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 27.09.2017 - XII ZB 420/16 Tz 14 m.w.N.), ferner dass sich der Gesetzgeber ganz bewusst gegen ein aufwandsbezogenes Vergütungssystem entschieden und demgegenüber eine Abrechnung nach Fallpauschalen als vorzugswürdig angesehen hat, insbesondere um eine unaufwändige und unbürokratische Handhabung zu ermöglichen (s. insbes. BGH, Beschl. v. 09.10.2013 - XII ZB 667/12 Tz 9 ff.).Es liegt deshalb auf der Hand, dass § 158 Abs. 7 Satz 2-4 FamFG in bestimmten Fällen eine Vergütung auch dann gewähren, wenn dies von dem tatsächlichen Aufwand des Verfahrensbeistandes her nicht "nachvollziehbar" wäre (BGH, Beschl. v. 09.10.2013, a.a.O., Tz 15, 19).
Hierfür erforderlich ist lediglich, dass er mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, also in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH, Beschl. v. 09.10.2013, a.a.O., Tz 18; vom 19.01.2011 - XII ZB 400/10; Senat, Beschl. v. 23.03.2012 - 11 WF 522/12; Beschl. v. 20.02.2010 - 11 WF 570/10 Tz 7 ff., = FamRZ 10, 1757).
- BGH, 27.09.2017 - XII ZB 420/16
Verfahrensbeistand im Umgangsverfahren: Vergütung bei Zurückverweisung der Sache …
Auszug aus OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19
Richtig ist zunächst der Hinweis von Kostenbeamtin und Bezirksrevisor auf die Bedeutung einer auskömmlichen Vergütung des Verfahrensbeistandes (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 27.09.2017 - XII ZB 420/16 Tz 14 m.w.N.), ferner dass sich der Gesetzgeber ganz bewusst gegen ein aufwandsbezogenes Vergütungssystem entschieden und demgegenüber eine Abrechnung nach Fallpauschalen als vorzugswürdig angesehen hat, insbesondere um eine unaufwändige und unbürokratische Handhabung zu ermöglichen (s. insbes. BGH, Beschl. v. 09.10.2013 - XII ZB 667/12 Tz 9 ff.).c) Analogien zur Rechtsanwaltsvergütung, hier läge etwa § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG nahe, sind im Bereich der Vergütung des Verfahrensbeistandes nach Fallpauschalen zum einen ohnehin problematisch, weil das System des RVG anders ausgestaltet ist, insbesondere etwa auch Anrechnungsvorschriften kennt (BGH, Beschl. v. 27.09.2017 - XII ZB 420/16 Tz 13); zum anderen würde eine Analogie zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG ohnehin gegen den Anfall einer Verfahrensgebühr in dem Beschwerdeverfahren sprechen; eine solche Analogie taugt hier sogar als Argument gegen den Anfall einer Vergütung.
- OLG Köln, 21.03.2013 - 12 WF 193/12
Vergütung des Verfahrensbeistands im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der …
Auszug aus OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19
Richtiger Ansicht nach ist mit dem Begriff "Rechtszug" daher nur die Instanz in der Hauptsache selbst zu verstehen, also wenn die Beschwerde gegen eine Endentscheidung in der Kindschaftssache erhoben wird, nicht jedoch wenn - wie hier - nur ein Zwischenstreit betroffen ist (so OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2013 - 12 WF 193/12 Tz 6 m. Anm. Menne, FamRB 14, 132 - für den Fall der Beschwerde gegen einen die Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss).Im Sinne einer klaren und praktikablen Handhabung ist damit der Begriff "Rechtszug" im Sinne von § 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG dahin zu verstehen, dass nur der Rechtszug in der Hauptsache gemeint ist (überzeugend OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2013, a.a.O.).
- BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11
Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer …
Auszug aus OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19
Maßgeblich für die Bestimmung eines Falles ist der "Verfahrensgegenstand" im Sinne der Rechtsprechung des BGH (s. etwa Beschl. v. 01.08.2012 - XII ZB 456/11 und dazu Senatsbeschluss vom 27.02.2013 - 11 WF 250/13, = FamRZ 13, 966). - BGH, 19.01.2011 - XII ZB 400/10
Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf …
Auszug aus OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19
Hierfür erforderlich ist lediglich, dass er mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, also in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (…BGH, Beschl. v. 09.10.2013, a.a.O., Tz 18; vom 19.01.2011 - XII ZB 400/10; Senat, Beschl. v. 23.03.2012 - 11 WF 522/12; Beschl. v. 20.02.2010 - 11 WF 570/10 Tz 7 ff., = FamRZ 10, 1757). - OLG München, 20.05.2010 - 11 WF 570/10
Sorgerechtsverfahren: Vergütung für berufsmäßig geführte …
Auszug aus OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19
Hierfür erforderlich ist lediglich, dass er mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, also in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (…BGH, Beschl. v. 09.10.2013, a.a.O., Tz 18; vom 19.01.2011 - XII ZB 400/10; Senat, Beschl. v. 23.03.2012 - 11 WF 522/12; Beschl. v. 20.02.2010 - 11 WF 570/10 Tz 7 ff., = FamRZ 10, 1757). - OLG München, 22.02.2013 - 11 WF 250/13
Vergütung des in zwei Kindschaftsverfahren bestellten Verfahrensbeistandes nach …
Auszug aus OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19
Maßgeblich für die Bestimmung eines Falles ist der "Verfahrensgegenstand" im Sinne der Rechtsprechung des BGH (s. etwa Beschl. v. 01.08.2012 - XII ZB 456/11 und dazu Senatsbeschluss vom 27.02.2013 - 11 WF 250/13, = FamRZ 13, 966).
- OLG München, 08.08.2022 - 11 WF 780/22
Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes
Rn. 6 1. Richtig ist, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Vergütung des Verfahrensbeistandes auf einer Mischkalkulation beruht und die Anforderungen an ein Tätigwerden gering sind; es genügt, dass er mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, also in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, wobei diese Tätigkeit nicht unbedingt dem erweiterten Aufgabenkreis im Sinne von § 158 Abs. 4 Satz 3 (a.F.) FamFG entstammen muss und es auch nicht erforderlich ist, dass sie außen in Erscheinung tritt (siehe zuletzt etwa Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - 11 WF 415/21, unter II. 1. b; Beschl. v. 28.05.2019 - 11 WF 548/19, unter II. 1.; Beschl. v. 24.03.2014 - 11 WF 371/14; BGH, Beschl. v. 09.10.2013 - XII ZB 667/12 Tz. 18; BGH, Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 400/10, jew. m.w.N.).Rn. 7 2. Bei aller Bedeutung des Gesichtspunkts einer auskömmlichen Vergütung des Verfahrensbeistandes entsteht ein Anspruch hierauf nach ständiger Rechtsprechung des Senats (sowie anderer Oberlandesgerichte) jedoch dann nicht, wenn es sich um eine völlig unbedeutende (oder in keine Hinsicht notwendige) Tätigkeit handelt; vielmehr ist auch die Belastung der Parteien mit den, in der Praxis nahezu durchwegs gem. § 158 Abs. 7 Satz 3 (a.F.) FamFG erhöhten, Vergütungen wenigstens ansatzweise zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.05.2019, a.a.O., unter II 1.; Beschl. v. 16.02.2021 - 11 WF 96/21, unter II. 2. b); Beschl. v. 10.02.2014, a.a.O.; OLG Celle, Beschl. v. 07.08.2012 - 10 UF 158/12 Tz 11 ff.).
Auch wenn das System des RVG grundsätzlich anders ausgestaltet ist als das der Vergütung eines Verfahrensbeistandes, so ist § 19 Abs. 1 Satz 1 RVG, wonach bestimmte Vorbereitungs-, Neben- oder Abwicklungstätigkeiten nicht gesondert vergütungsfähig sind, zumindest vom Rechtsgedanken her heranziehbar (siehe hierzu auch Senatsbeschluss v. 28.05.2019, a.a.O., unter II. 2. c).
- KG, 29.04.2026 - 25 AR 11/26
Vergütungsanspruch eines Verfahrensbeistands für die Beschwerdeinstanz
Entgegen der von der Rechtspflegerin geäußerten Ansicht ist die Rechtmäßigkeit der Zahlung an den Verfahrensbeistand im Rahmen der Erinnerung gegen die Kostenrechnung zu prüfen (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 11 WF 548/19 -, FamRZ 2019, 1733;… Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann/Dörndorfer, 6. Aufl. 2025, FamGKG § 57 Rz. 2;… BeckOGK/Fuchs FamFG § 158c Rz. 29;… BeckOK KostR/von Bülow FamFG § 158c Rn. 49).Rn. 11 Nicht notwendige Tätigkeiten eines Verfahrensbeistandes genügen aber nicht, um die Vergütung zur Entstehung zu bringen (OLG München, Beschluss vom 26. November 2024 - 11 WF 1069/24 e -, FamRZ 2025, 461;… BeckOGK/Fuchs FamFG § 158c Rz. 16), so z.B. in einem Beschwerdeverfahren betreffend eine Richterablehnung (OLG München, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 11 WF 548/19 -, FamRZ 2019, 1733;… Prütting/Helms/Hammer, 7. Aufl. § 158c FamFG Rz. 4) oder in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren für eine beabsichtigte Beschwerde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 7 UF 85/24 -, MDR 2024, 1206;… Prütting/Helms/Hammer, 7. Aufl. § 158c FamFG Rz. 4).
- OLG Köln, 05.05.2020 - 27 WF 31/20
Zurückweisung einer Gehörsrüge; Reichweite des Gehörsanspruchs; Fehlende …
Wenn er auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 28. Mai 2019 - 11 WF 548/19 -) Bezug nimmt, hatte dort der Verfahrensbeistand lediglich zu einem Ablehnungsgesuch Stellung genommen, nicht - wie vorliegend - zur Beschwerde in der Hauptsache, so dass sich der vorliegende Fall von demjenigen, über den das Oberlandesgericht München zu entscheiden hatte, wesentlich unterscheidet. - OLG München, 26.11.2024 - 11 WF 1069/24
Vergütungsanspruch, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Beschwerdebegründung, …
Ferner gilt, dass für das Lesen einer noch nicht begründeten Beschwerdeschrift eine Vergütung ebenso wenig anfällt, wie für die Äußerung eines Verfahrensbeistandes zu einem - seine Rolle gar nicht betreffenden - Befangenheitsgesuch (Senatsbeschlüsse vom 10.02.2014 - 11 WF 371/14 bzw. vom 28.05.2019 - 11 WF 548/19; überzeugend auch OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2012 - 10 UF 158/12 Tz. 13: Lesen einer noch nicht begründeten Beschwerdeschrift und "Anlegen einer Akte"). - OLG Nürnberg, 06.06.2024 - 7 UF 85/24
Keine Vergütung für Verfahrensbeistand im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren
Der Senat teilt die Auffassung, wonach als gebührenrechtlich relevanter "Rechtszug" jeweils nur die Instanz in der Hauptsache zu verstehen ist, die mit einem Beschluss über den (eigentlichen) Gegenstand des Kindschaftsverfahrens endet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2013 - 12 WF 193/12 Tz 6 m. Anm. Menne, FamRB 14, 132 - ebenfalls für den Fall der Beschwerde gegen einen die Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss; OLG München Beschl. V. 28.05.2019, 11 WF 548/19 juris).
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