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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 ZB 07.3438   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,55245
VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 ZB 07.3438 (https://dejure.org/2009,55245)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2009 - 11 ZB 07.3438 (https://dejure.org/2009,55245)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2009 - 11 ZB 07.3438 (https://dejure.org/2009,55245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Eintragung der Schlüsselzahl 172 bei Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C/CE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 29.01.2008 - 11 ZB 07.1858

    Einlegung einer vom Verwaltungsgericht nicht zugelassenen Berufung; gleichzeitige …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 ZB 07.3438
    Darf aber die Schlüsselzahl 172 nur dann in einen Führerschein eingetragen werden, wenn der Inhaber dieser Urkunde die darin dokumentierte Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben hat, so besteht diese Möglichkeit dann nicht mehr, wenn diese "altrechtliche" Fahrerlaubnis erloschen ist (BayVGH vom 29.1.2008 Az. 11 ZB 07.1858).

    Inhaber einer Fahrerlaubnis der ehemaligen Klasse 2 haben es nämlich in der Hand, durch das rechtzeitige Beantragen von Verlängerungen nach § 24 Abs. 1 FeV solange einen Fortbestand dieser Berechtigung zu erreichen, als sie die materiellen Voraussetzungen erfüllen, von denen § 24 Abs. 1 FeV Verlängerungsentscheidungen abhängig macht (BayVGH vom 29.1.2008 Az. 11 ZB 07.1858).

    Die Bedeutung eines Vorteils, die dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C aus der Eintragung der Schlüsselzahl 172 erwächst, bleibt dahinter weit zurück (vgl. BayVGH vom 29.1.2008 Az. 11 ZB 07.1858).

  • VGH Hessen, 03.03.2023 - 2 A 2739/20

    Eintragung der Schlüsselzahl 172 der Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV nach Ablauf der …

    Zur Urteilsbegründung hat es im Wesentlichen auf die Begründung des Widerspruchsbescheids gemäß § 117 Abs. 5 VwGO Bezug genommen und sich ergänzend durch eine auszugsweise Wiedergabe die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 10. November 2009 - 11 ZB 07.3438 - (veröffentlicht in juris) zu eigen gemacht.

    Das Erlöschen des Besitzstandes ergibt sich auch nicht aus der vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. November 2009 (- 11 ZB 07.3438 -, juris Rn. 9) herangezogenen Regelung in der ersten Fußnote der Anlage 9 zur FeV (aktuelle Fassung), wonach u.a. die Schlüsselzahl 172 nur bei der "Umstellung" von bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnissen verwendet werden darf.

  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 11 B 11.1848

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG

    71 und 73; vom 10.11.2009 Az. 11 ZB 07.3438 RdNr. 16; vom 21.1.2010 Az. 11 C 10.119 RdNrn.
  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 11 BV 10.226

    Fahrerlaubnis der Klasse 2

    Rn. 55 Durch die unterbliebene Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 2 vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs des Inhabers unterscheidet sich der vorliegende Fall von den Sachverhaltsgestaltungen, die den Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Januar 2008 (…a.a.O.) und vom 10. November 2009 (Az. 11 ZB 07.3438 ) zugrunde lagen.
  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 12.193

    Ersterteilung der Fahrerlaubnis Klasse 3 im Jahre 1977

    Nach der erfolgten Umstellung altrechtlicher Fahrerlaubnisse dürfen also Kraftfahrzeuge nur noch im Umfang der neuen Fahrerlaubnis geführt werden (vgl. BayVGH, U.v. 1.2.2011 - 11 BV 10.226; B.v. 10.11.2009 - 11 ZB 07.3438; OVG Lüneburg, U.v. 10.2.2011 - 12 LB 98/09 - DAR 2011, 225 - juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 11 C 10.119

    Streitwerthöhe in Verfahren über die Schlüsselzahl 172

    Rn. 8 An dieser Auffassung hat der Senat in den Beschlüssen vom 3. August 2009 (Az. 11 B 08.294/11 B 08.295) und vom 10. November 2009 (Az. 11 ZB 07.3438) festgehalten.
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