Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration 1,61 ‰);Diesbezügliche rechtskräftige Verurteilung nach § 316 StGB;Unsubstantiierte Geltendmachung der Möglichkeit einer unter 1,6 ‰ liegenden Blutalkoholkonzentration im Zeitpunkt der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art einschließlich …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002
Voraussetzungen für die Beachtlichkeit von Angriffen gegen die in einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung enthaltenen tatsächlichen Feststellungen (Vertiefung von BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jüngst festgehalten, dass der Grundgedanke dieser Rechtsprechung auch in Verwaltungsverfahren anwendbar ist, die das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, zum Gegenstand haben (BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821 RdNr. 18).
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002
Rn. 12 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht im Urteil vom 26. Juni 2009 davon ausgegangen, dass ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen muss, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ergeben (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/95; vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165). - BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07
Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002
In der gleichen Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings unter Hinweis auf das (zum Disziplinarrecht ergangene) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2008 (BayVBl 2009, 120) angemerkt, dass die unbesehene Heranziehung der Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil oder einem rechtskräftigen Strafbefehl dann nicht möglich ist, wenn der Verurteilte die ihm zur Last gelegte Straftat in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nicht nur bestreitet, sondern er Beweisanträge mit dem Ziel stellt, das Gericht davon zu überzeugen, dass sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt anders darstellt, als das im Strafurteil oder Strafbefehl angegeben wurde. - BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002
Rn. 12 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht im Urteil vom 26. Juni 2009 davon ausgegangen, dass ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen muss, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ergeben (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/95; vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165). - VGH Bayern, 09.09.2010 - 11 ZB 09.2105
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002
Rn. 13 Anders verhält es sich, wenn die Rechtsordnung - wie z.B. in § 2a Abs. 2 Satz 2 und § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG der Fall - die Fahrerlaubnisbehörden (und mittelbar damit auch die Gerichte; vgl. BayVGH vom 9.9.2010 Az. 11 ZB 09.2105 RdNr. 15) auch insoweit an den Inhalt rechtskräftiger Strafurteile, Strafbefehle oder Bußgeldbescheide bindet, als sich dies zuungunsten des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers auswirkt.
- VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738
Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach …
Außerdem entfällt die Bindungswirkung, wenn gewichtige Anhaltspunkte, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (…BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - juris Rn. 7, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - BayVBl 1993, 26 m. w. N.; BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12 ff.). - VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867
Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines …
Anderes gilt nur, soweit sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, insbesondere Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind, oder die Behörden und Verwaltungsgerichte den Sachverhalt ausnahmsweise besser aufklären können als die Strafverfolgungsorgane (…vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60 = juris Rn. 7;… B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.16 - juris Rn. 5;… B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 20;… B.v. 22.7.2014 - 21 B 14.463 - juris Rn. 30; B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12;… NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 11 f.). - OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung; …
Vielmehr darf das Gericht in einem solchen Fall bei seiner Entscheidungsfindung in rechtlich unbedenklicher Weise davon ausgehen, dass die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen richtig sind (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 -, juris, Rn. 20).Kommt er dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihm das ohne weiteres möglich und zumutbar wäre, so hat dies eine Verringerung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts zur Folge (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschl. v. 16.9.2010 -, 11 ZB 09.2002, juris, Rn.16).
- VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens
Eine Behörde darf grundsätzlich von der Richtigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung ausgehen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (…stRspr vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2016 - 3 B 68.14 - ZInsO 2016, 795 = juris Rn. 20;… B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 - juris Rn. 18;… B.v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 9 m.w.N.;… B.v. 22.4.1992 - 1 B 61.92 - juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - juris Rn. 11;… BayVGH, U.v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - juris Rn. 19;… B.v. 13.2.2015 - 11 ZB 14.1452 - NJW 2015, 2988 = juris Rn. 10; B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12, 20;… Dawin in Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 108 Rn. 21).Im Übrigen genügt es nicht, die strafgerichtlichen Feststellungen lediglich unsubstantiiert in Zweifel zu ziehen oder zu bestreiten oder die Hypothese aufzustellen, dass sich der Sachverhalt auch anders abgespielt haben könnte als in der rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung festgestellt, ohne dass der abweichende Geschehensablauf positiv behauptet und im Einzelnen stimmig geschildert wird (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2010 a.a.O.).
- VGH Bayern, 08.03.2016 - 11 BV 15.1589
Erfolgloser Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener …
Außerdem entfällt die Bindungswirkung, wenn gewichtige Anhaltspunkte, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (…BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - juris Rn. 7, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - BayVBl 1993, 26 m. w. N.; BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12 ff.). - VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17
Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung …
Diese betreffen Fälle, in denen die Verurteilung ersichtlich auf einem Rechtsirrtum beruht oder bei denen gewichtige Anhaltspunkte für eine in wesentlicher Hinsicht fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung durch die Strafgerichte im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen.[vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002-, juris, Rz. 12, und Beschluss vom 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841-, juris, Rz. 9, m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 27, m.w.N.][vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002-, juris, Rz. 12, und Beschluss vom 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841-, juris, Rz. 9, m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 27, m.w.N.] Konkrete Umstände solcher Art wurden vom Kläger, auch wenn er seine Tat nach wie vor abstreitet, nicht mit schlüssigen Argumenten oder Anhaltspunkten vorgetragen; solche sind auch nicht ersichtlich. - VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten …
Es besteht eine Mitwirkungsobliegenheit des Betroffenen, substantiiert gewichtige Hinweise für eine Unrichtigkeit vorzubringen (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12 ff.;… OVG Lüneburg, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - juris Rn. 12;… Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 StVG Rn. 56).Vielmehr darf das Gericht in einem solchen Fall bei seiner Entscheidungsfindung in rechtlich unbedenklicher Weise davon ausgehen, dass die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen richtig sind (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 13.02.2015 - 11 ZB 14.1452
Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in …
Außerdem entfällt die Bindungswirkung, wenn gewichtige Anhaltspunkte, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (…BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - juris Rn. 7, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - BayVBl 1993, 26 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12 ff.). - VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
Mangels Jagdrechtlicher Zuverlässigkeit - Versagung des Jagdscheins
Diese betreffen Fälle, dass die Verurteilung ersichtlich auf einem Rechtsirrtum beruht oder dass gewichtige Anhaltspunkte für eine in wesentlicher Hinsicht fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung durch die Strafgerichte im Sinn des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 9.6.2017 - 8 ZB 16.1841 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu …
Anders verhält es sich nur dann, wenn der Verurteilte die ihm zur Last gelegte Straftat in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nicht nur bestreitet, sondern substantiiert Anhaltspunkte vorträgt, die nahelegen, dass sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt anders darstellt, als das im Strafurteil oder Strafbefehl angegeben wurde (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002). - OVG Sachsen, 13.03.2019 - 3 A 1389/18
Blutprobe; Fehler; Begründung; Strafverfahren; rechtliches Gehör; …
- VG München, 15.05.2018 - M 6 S 18.421
Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis bei Schizophrenie
- VG Augsburg, 31.05.2022 - Au 8 K 22.912
Erteilung eines kleinen Waffenscheins
- VG München, 08.07.2016 - M 6 E 16.1537
Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholabhängigkeit
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