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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.06.2010 - 11 ZB 10.581   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70771
VGH Bayern, 07.06.2010 - 11 ZB 10.581 (https://dejure.org/2010,70771)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2010 - 11 ZB 10.581 (https://dejure.org/2010,70771)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 11 ZB 10.581 (https://dejure.org/2010,70771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sperrung einer Ortsstraße für den Schwerlastverkehr, um außerordentliche Schäden an der Straße zu verhüten;Verhältnis von straßenverkehrsrechtlicher Regelung und straßenrechtlicher Widmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 11 ZB 10.581
    Für den Bereich der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird die straßenrechtliche Kompetenz des Straßenbaulastträgers, die Bereitstellung der öffentlichen Straßen für den Verkehr durch Widmung zu bestimmen, durch die Befugnis der Straßenverkehrsbehörde zu Maßnahmen nach § 45 StVO überlagert (BVerwG vom 25.4.1980 BayVBl 1982, 246).
  • VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580

    Keine faktische Entwidmung durch straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 11 ZB 10.581
    Rn. 16 Die Berufung des Klägers auf die Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 2009 (Az. 11 ZB 07.1580) führt zu keinem anderen Ergebnis, weil jenem Verfahren ein mit der vorliegenden Streitsache nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • VGH Bayern, 07.05.2024 - 11 B 23.1992

    Verbot des Radfahrens auf einer öffentlichen Straße

    Zu beachten ist allerdings, dass aufgrund des Vorbehalts des Straßenrechts und der insoweit maßgeblichen Widmung der Straße mit der Anordnung einer Verkehrsbeschränkung auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts kein Zustand dauerhaft herbeigeführt werden kann, der im Ergebnis auf eine endgültige Entwidmung oder Teileinziehung hinausläuft (BayVGH, B.v. 7.6.2010 - 11 ZB 10.581 - juris Rn. 14-16;… B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - SVR 2010, 354 = juris Rn. 13;… VG Berlin, B.v. 24.10.2022 - VG 11 L 398/22 - juris Rn. 27;… Sauthoff, a.a.O. Rn. 22;… König in Hentschel/König/Dauer, § 45 StVO Rn. 28c).
  • VG Augsburg, 02.12.2014 - Au 3 K 14.1015

    Verkehrsrechtliche Anordnung; qualifizierte Gefährdungslage; außerordentliche …

    Rn. 31 aa) Anordnungen nach § 45 StVO sind als Maßnahmen der Gefahrenabwehr zugunsten der in dieser Vorschrift geschützten Rechtsgüter und Interessen grundsätzlich situationsbedingt und nicht dauerhafter Natur (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2010 - 11 ZB 10.581 - juris).

    Das ändert jedoch nichts an der materiell-rechtlichen Verpflichtung zur Ermessensausübung, die im Streitfall auch gerichtlich nachvollziehbar sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2010 - 11 ZB 10.581 - juris).

    Ermessenserwägungen ergeben sich aber aus dem Schreiben der Klägerin an die Anlieger der ...- bzw. ...straße vom 27. August 2013 (Bl. 26 der Behördenakte; vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2010 - 11 ZB 10.581 - juris, hinsichtlich der Ermessenserwägungen für eine verkehrsrechtliche Anordnung lag hier ebenfalls ein Schreiben der anordnenden Behörde an die Straßenanlieger zugrunde).

  • VG Augsburg, 11.08.2014 - Au 3 S 14.1016

    Verkehrsrechtliche Anordnung; außerordentliche Schäden an der Straße; …

    Rn. 30 aa) Anordnungen nach § 45 StVO sind als Maßnahmen der Gefahrenabwehr zugunsten der in dieser Vorschrift geschützten Rechtsgüter und Interessen grundsätzlich situationsbedingt und nicht dauerhafter Natur (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2010 - 11 ZB 10.581 - juris).

    Das ändert jedoch nichts an der materiell-rechtlichen Verpflichtung zur Ermessensausübung, die im Streitfall auch gerichtlich nachvollziehbar sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2010 - 11 ZB 10.581 - juris).

    Diese ergeben sich aber aus dem Schreiben der Antragstellerin an die Anlieger der ...- bzw. ...straße vom 27. August 2013 (Bl. 26 der Behördenakte; vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2010 a.a.O., dem hinsichtlich der Ermessenserwägungen für eine verkehrsrechtliche Anordnung ebenfalls ein Schreiben der anordnenden Behörde an die Straßenanlieger zugrunde lag).

  • OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15

    Einziehung; Fußgängerzone; Lieferverkehr; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht; …

    Für das Verhältnis von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht gilt anerkanntermaßen die Formel vom "Vorbehalt des Straßenrechts bei Vorrang des Straßenverkehrsrechts" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 7 C 27.79 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 07.06.2010 - 11 ZB 10.581 -, juris;… Kodal, Straßenrecht, aaO, Kap. 3 Rn. 4 - 6).
  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der …

    Rn. 59 2.2.2.1. Auch wenn für eine verkehrsrechtliche Anordnung, die mit der Aufstellung der Verkehrszeichen bekanntgegeben wird, keine formelle Begründungspflicht ( § 1 LVwVfG i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG) besteht, ändert das nichts an der materiell-rechtlichen Verpflichtung zur Ermessensausübung, die im Streitfall auch gerichtlich nachvollziehbar sein muss (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 11 ZB 10.581 -, juris).
  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 1571/19

    Verlegung Bushaltestelle; Beginn Klagefrist; Anhörung; Ermessenserwägungen; …

    Rn. 69 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 11 ZB 10.581 -, juris, Rn. 20.
  • VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Auch wenn für eine verkehrsrechtliche Anordnung, die mit der Aufstellung der Verkehrszeichen bekanntgegeben wird, keine formelle Begründungspflicht (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 ThürVwVfG) besteht, besteht für die Antragsgegnerin die materiell-rechtliche Verpflichtung zur Ermessensausübung, die im Streitfall auch gerichtlich nachvollziehbar sein muss (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7. Juni 2010 - 11 ZB 10.581 - zit. nach Juris).
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