Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.11.2011 - 11 ZB 11.2033 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Tschechische Fahrerlaubnis;Feststellung der fehlenden Berechtigung, mit dieser Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen;Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2011 - 11 ZB 11.2033
Rn. 10 a) Die Zulassungsbegründung führt insoweit zunächst aus, dass § 28 Abs. 4 FeV a.F. mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 Slg 2008 I-4635 sowie Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06 Slg 2008 I-4601) nicht in Einklang zu bringen sei und eine geltungserhaltende telelogische Reduktion unzulässig sei.Rn. 15 Der von der Klagepartei erhobene Einwand, dass nach den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) die vorläufige Aussetzung der Fahrberechtigung angeordnet werden dürfe, wenn sich aus den Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellerstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen ergibt, dass das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis nicht gewahrt wurde, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2011 - 11 ZB 11.2033
Rn. 11 Dieses Vorbringen übersieht, dass im hier zu entscheidenden Fall § 28 Abs. 4 FeV in der Fassung anzuwenden ist, die die Vorschrift durch die Dritte Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7. Januar 2009 (BGBl I S. 29) erhalten hat, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem hinsichtlich der materiellrechtlichen Problematik gleich gelagerten Fall entschieden hat (Urteil vom 25.8.2011 - 3 C 25.10 RdNr. 11, den Beteiligten bekannt).
- VG München, 20.12.2011 - M 6b S 11.3689
Tschechische Fahrerlaubnis
Rn. 29 Zwischenzeitlich ist höchstrichterlich geklärt, dass allein schon ein solcher Wohnsitzverstoß genügt, um von der Ungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV auszugehen (BVerwG v. 25.8.2011, Az.: 3 C 9/11 und BayVGH v. 3.11.2011, Az.: 11 ZB 11.2033).Dabei kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Ausstellung dieser EU-Fahrerlaubnis an (std. Rspr. z.B. BayVGH v. 3.11.2011 a.a.O.).
- VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2575
Tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B
Rn. 38 Darüber hinaus ist höchstrichterlich geklärt, dass allein schon ein solcher Wohnsitzverstoß genügt, um von der Ungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV auszugehen (BVerwG v. 25.8.2011, Az. 3 C 9/11 und BayVGH v. 3.11.2011, Az. 11 ZB 11.2033).Dabei kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Ausstellung dieser EU-Fahrerlaubnis an (st. Rspr. z.B. BayVGH v. 3.11.2011 a.a.O.).
- VG Ansbach, 11.02.2013 - AN 10 S 12.02112
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009; Verstoß gegen das …
- VG Ansbach, 12.07.2013 - AN 10 K 12.02113
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Ansbach, 23.05.2012 - AN 10 K 11.02171
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".