Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14583
VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 (https://dejure.org/2012,14583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 (https://dejure.org/2012,14583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 11 ZB 12.836 (https://dejure.org/2012,14583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis;Ausstellung des Führerscheins vor Umsetzung des sog. Wohnsitzprinzips in inländisches tschechisches Recht;Eintragung eines deutschen Wohnortes im Führerschein als ausreichender Nachweis für den Verstoß gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    In seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Wiedemann u. a., C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635, RdNr. 72; Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691, RdNr. 69) hat er jeweils festgehalten, dass der Aufnahmemitgliedstaat befugt ist, die Anerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis dann abzulehnen, wenn sich "auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war".

    Rn. 11 Bestätigt wird dieses Ergebnis dadurch, dass der Europäische Gerichtshof in der Randnummer 24 des Urteils vom 19. Mai 2011 (…a.a.O.) im Anschluss an die in der Randnummer 23 jener Entscheidung erfolgte Wiedergabe der beiden in den Urteilen vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) aufgestellten Kriterien, die den Aufnahmemitgliedstaat zur Nichtanerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis berechtigen (d.h. der "Angaben im Führerschein" sowie der "anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen"), davon spricht, in derartigen Fällen sei "die Wohnsitzvoraussetzung vom Ausstellermitgliedstaat offensichtlich nicht beachtet" worden.

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vom 19. Mai 2011 Az. C 184/10 - Rechtssache Grasser) ist ein Mitgliedstaat berechtigt, die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis unter Geltung der Richtlinie 91/439/EWG nicht anzuerkennen, wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus anderen, vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen ergibt, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.

    Rn. 11 Bestätigt wird dieses Ergebnis dadurch, dass der Europäische Gerichtshof in der Randnummer 24 des Urteils vom 19. Mai 2011 (a.a.O.) im Anschluss an die in der Randnummer 23 jener Entscheidung erfolgte Wiedergabe der beiden in den Urteilen vom 26. Juni 2008 (…a.a.O.) aufgestellten Kriterien, die den Aufnahmemitgliedstaat zur Nichtanerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis berechtigen (d.h. der "Angaben im Führerschein" sowie der "anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen"), davon spricht, in derartigen Fällen sei "die Wohnsitzvoraussetzung vom Ausstellermitgliedstaat offensichtlich nicht beachtet" worden.

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    Rn. 6 Dafür, dass der Europäische Gerichtshof einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG ohne weiteres als dargetan ansieht, wenn im Feld 8 eines EU-Führerscheins ein nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedstaates liegender Ort genannt wird, sprechen auch folgende Ausführungen im Urteil dieses Gerichts vom 13. Oktober 2011 ("Apelt", C-224/10, DAR 2011, 629/630):.

    Rn. 10 Der Europäische Gerichtshof hat mithin aufgrund der Tatsache, dass in dem Führerschein, der dem durch das Urteil vom 13. Oktober 2011 (a.a.O.) abgeschlossenen Vorlageverfahren zugrunde lag, ein in Deutschland liegender Ort eingetragen war, selbst auf das Nichtvorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes und auf die daraus resultierende Nichtanerkennungsbefugnis des Aufnahmemitgliedstaates geschlossen.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    Rn. 12 Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird mithin nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO erbracht (vgl. zur Anwendbarkeit des § 418 Abs. 1 ZPO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren BVerwG vom 15.7.1986 BayVBl 1987, 123; vom 7.10.1993 BayVBl 1994, 251;… Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 27 zu § 98;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 18 zu § 98).

    Die Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO greift auch bei ausländischen Urkunden ein (BVerwG vom 15.7.1986, a.a.O.; BGH vom 13.11.2001 NJW 2002, 521/522).

  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    Die Vorschriften der Richtlinie 91/439/EWG galten somit nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH (z.B. Urteil vom 5.4.1979 NJW 1979, 1764 f.) ab dem Beitritt bis zur Umsetzung in nationales Recht in der Tschechischen Republik unmittelbar.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    Rn. 15 Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 (ZfS 2011, 710) ist demgegenüber nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass es einer solchen Einzelfallentscheidung nicht bedarf.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche u.a. - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    In seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Wiedemann u. a., C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635, RdNr. 72; Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691, RdNr. 69) hat er jeweils festgehalten, dass der Aufnahmemitgliedstaat befugt ist, die Anerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis dann abzulehnen, wenn sich "auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war".
  • BGH, 13.11.2001 - VI ZB 9/01

    Nachweis der Klagezustellung im Ausland

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    Die Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO greift auch bei ausländischen Urkunden ein (…BVerwG vom 15.7.1986, a.a.O.; BGH vom 13.11.2001 NJW 2002, 521/522).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 120/85

    Empfangsbekenntnis erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    An einen auf die Widerlegung der Beweisregelung des § 418 Abs. 1 ZPO abzielenden Gegenbeweis sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (BGH vom 29.10.1986 NJW 1987, 1335).
  • VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CE 08.2999

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
    Dass die Tschechische Republik das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) der Richtlinie 91/439/EWG geregelte Wohnsitzerfordernis nicht mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union, sondern erst mit Wirkung ab 1. Juli 2006 in ihr nationales Recht umgesetzt hat, stellt weder die Richtigkeit der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs noch deren Übertragbarkeit auf den hier zu entscheidenden Fall infrage (BayVGH vom 22.12.2008 Az. 11 CE 08.2999).
  • VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues …

  • OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von …

    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    31 cc) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sogenannter Wohnsitzverstoß vorliegt, ist aber auf die Eintragung im Führerschein vom 29.09.2004 abzustellen und nicht auf den am 06.02.2006 ausgestellten weiteren Führerschein, weil dieser auf den Führerschein vom 29.09.2004 Bezug nimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

    Rn. 32 f) Durch den Führerschein vom 29.09.2004 kann die Durchführung einer richtlinienkonformen Eignungsprüfung bereits deshalb nicht nachgewiesen werden, weil sich aus diesem Führerschein selbst ergibt, dass bei der Erteilung der Fahrerlaubnis gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen …

    Aus diesem Grund wirkt sich der bei der erstmaligen Erteilung dieser Fahrerlaubnisklassen am 30. Juni 2005, 10. August 2005 und 14. September 2005 begangene Wohnsitzverstoß auch auf den neuen Führerschein vom 24. Juni 2009 aus (vgl. Beschluss d. Senats vom 2.5.2012 -11 ZB 12.836).
  • VG Augsburg, 21.11.2022 - Au 7 K 21.2491

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung, Eintragung in Spalte 10 des …

    Der Betroffene hat mit einem derartigen neuen Führerscheindokument keine neue Fahrerlaubnis erworben (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15

    Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Rn. 14 Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 98 VwGO erbracht (…BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 7; B. v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 12;… U. v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 54;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 27;… Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 21, ders. NZV 2015, 7/9).
  • VGH Bayern, 20.08.2015 - 11 ZB 15.1219

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß

    Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO erbracht (BayVGH, B.v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 12;… U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 54;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 28 FeV Rn. 27;… Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 28 FeV Rn. 21, ders. NZV 2015, 7/9).
  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Bestätigt wird dies durch die Auskunft der zuständigen rumänischen Behörde an das Kraftfahrt-Bundesamt (Bl. 216/217 d. Fahrerlaubnisakte), mit der durch die Angabe der Erteilungsdaten aus 1974 und 1980 in der Spalte "Qualified since date" klargestellt ist, dass die aktuelle Fahrberechtigung für die jeweiligen Klassen in den Jahren 1974 bzw. 1980 erworben wurde und nicht erst neu im Jahre 2010 (vgl. hierzu BayVGH vom 2.5.2012 Az. 11 ZB 12.836, vom 24.1.2012 Az. 11 ZB 11.1896, vom 28.9.2011 Az. 11 CS 11.1713 und vom 27.10.2009 Az. 11 CS 09.1037; OVG Saarland vom 24.10.2011 Az. 1 B 367/11).
  • VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312

    Prozesskostenhilfe, Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung im Inland …

    Aus diesem Grund wirkt sich der bei der erstmaligen Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse am … Oktober 2004 begangene Wohnsitzverstoß (zu diesem sogleich) auch auf den neuen Führerschein vom … April 2010 aus (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2012 -11 ZB 12.836).
  • VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2575

    Tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B

    Dies folgt aus § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV - i.V.m. den entsprechenden Aussagen in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die inzwischen Grundlage der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte geworden sind (EuGH, U.v. 28.6.2008, C-329/06 und C-343/06, DAR 2008, 459/465 und C-334/06 bis 336/06; BVerwG, U.v. 25.8.2011, Az. 3 C 9/11 - juris; BVerwG, B.v. 16.7.2013, Az. 3 B 10/13 - juris; BayVGH, B.v. 2.5.2012, Az. 11 ZB 12.836 - juris; BayVGH, U.v. 20. Juli 2012, Az. 11 BV 12.172 - juris).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 11 C 12.1631

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Neues Führerscheindokument …

    Im Einklang mit diesen Grundsätzen hat der Senat mehrfach entschieden, dass die Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments unter Bezugnahme auf das Erteilungsdatum der bereits durch den früheren Führerschein dokumentierten Fahrerlaubnis auch dann nicht zur Verpflichtung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde führt, diese Fahrerlaubnis im Inland anzuerkennen, wenn in dem neuen Führerschein nunmehr ein Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat eingetragen ist (zuletzt vom 02.05.2012 Az. 11 ZB 12.836 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht