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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6006
VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682 (https://dejure.org/2016,6006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682 (https://dejure.org/2016,6006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2016 - 11 ZB 15.2682 (https://dejure.org/2016,6006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis aufgrund einer negativen Prognose des medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis aufgrund einer negativen Prognose des medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Fahrerlaubnis bei negativer Prognose des medizinisch-psychologischen Gutachtens

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betroffenen vorgehalten werden dürfen, solange sie im Fahreignungsregister eingetragen sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440, juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B.v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris; B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betroffenen vorgehalten werden dürfen, solange sie im Fahreignungsregister eingetragen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440, juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B.v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris; B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris).
  • VGH Bayern, 31.10.2014 - 11 CS 14.1627

    Verwertbarkeit länger zurückliegender Zuwiderhandlungen im Verkehr unter …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betroffenen vorgehalten werden dürfen, solange sie im Fahreignungsregister eingetragen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440, juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B.v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris; B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris).
  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 11 ZB 14.1452

    Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682
    Vielmehr können sie auch hier grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Feststellungen ausgehen, an denen sich der Betroffene festhalten lassen muss, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2015 - 11 ZB 14.1452 - BayVBl 2016, 59;… B.v. 12.8.2013 - 11 ZB 11.2200 - juris Rn. 7 für die Wiedererteilung der Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 11 CS 15.1499

    Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrten; Tilgungsfristen; Hemmung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betroffenen vorgehalten werden dürfen, solange sie im Fahreignungsregister eingetragen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440, juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B.v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris; B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris).
  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 11 ZB 11.2200

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen sexueller Nötigung und tätlicher Beleidigung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682
    Vielmehr können sie auch hier grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Feststellungen ausgehen, an denen sich der Betroffene festhalten lassen muss, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2015 - 11 ZB 14.1452 - BayVBl 2016, 59; B.v. 12.8.2013 - 11 ZB 11.2200 - juris Rn. 7 für die Wiedererteilung der Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der …

    Rn. 34 Etwas anderes als eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder das Verwaltungsgericht im Regelfall von den für die Fahreignung relevanten strafgerichtlichen Feststellungen ausgehen dürfen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149 ; BayVGH, Beschluss vom 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris).
  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 11 ZB 19.1256

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …

    An diesen Feststellungen muss sich der oder die Betroffene festhalten lassen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2023 - 3 M 56/23

    Bindung an ein Bußgeldurteil bei der Entscheidung über die Entziehung der …

    In diesen Fällen ist eine Abweichung ausnahmsweise geboten, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. März 2016 - 11 ZB 15.2682 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 25.09.2018 - B 1 E 18.945

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

    Hieraus folgt ferner, dass eine gerichtliche Verpflichtung des zuständigen Trägers öffentlicher Gewalt zur Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht nur dann ausscheidet, wenn die Nichteignung einer Person erwiesen ist; ein dahingehender Anspruch besteht auch dann nicht, solange lediglich Eignungszweifel noch nicht ausgeräumt sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2010 - 11 CE 09.2812; B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 11 C 19.1980

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    An ihnen muss sich der Betroffene festhalten lassen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (…BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 11 ZB 19.1783 - juris Rn. 14;… B.v. 19.8.2019 - 11 ZB 19.1256 - juris Rn. 13; B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris Rn. 15 m.w.N.;… Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 108 Rn. 59).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten …

    An diesen Feststellungen muss sich der oder die Betroffene festhalten lassen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 29.12.2020 - B 1 S 20.1361

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz: Nichtbeibringung eines Gutachtens bei …

    An diesen Feststellungen muss sich der oder die Betroffene festhalten lassen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 03.09.2018 - Au 7 K 18.306

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im …

    Rn. 60 Dabei entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Fahrerlaubnisbehörde und das Verwaltungsgericht trotz der gesetzlich nicht ausdrücklich angeordneten Bindungswirkung für das Erteilungsverfahren in § 3 Abs. 4 StVG grundsätzlich von dem in einem rechtskräftigen Straf- oder Bußgeldverfahren festgestellten Sachverhalt, an dem sich der Betroffene festhalten lassen muss, ausgehen müssen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682 m.w.N; B.v. 13.2.2015 - 11 ZB 14.1452 - BayVBl 2016, 59;… B.v. 12.8.2013 - 11 ZB 11.2200 - juris Rn. 7).
  • VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener strafgerichtlicher …

    Vielmehr können sie auch hier grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Feststellungen ausgehen, an denen sich der Betroffene festhalten lassen muss, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682, Rn. 15 - juris).
  • VG Bayreuth, 20.10.2017 - B 1 K 16.718

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Hieraus folgt ferner, dass eine gerichtliche Verpflichtung des zuständigen Trägers öffentlicher Gewalt zur Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht nur dann ausscheidet, wenn die Nichteignung einer Person erwiesen ist; ein Anspruch besteht auch dann nicht, so lange lediglich Eignungszweifel noch nicht ausgeräumt sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2010 - 11 CE 09.2812; B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris m.w.N.).
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