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| VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Geschwindigkeitsmessung; Bußgeldverfahren; Firmenfahrzeug; Fahrtenbuchauflage; Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de
Erledigung der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch Zeitablauf nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils (hier: Firmenfahrzeug); Darlegen des Bestehens eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses vor Ablauf der Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erledigung der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch Zeitablauf nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils (hier: Firmenfahrzeug); Darlegen des Bestehens eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses vor Ablauf der Frist
Verfahrensgang
- VG München, 01.12.2015 - M 23 K 15.666
- VG München, 18.01.2016 - M 23 K 15.666
- VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 29.01.1985 - 1 ObOWi 363/84
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Das Urteil weiche darüber hinaus von einem in DAR 85, 227 veröffentlichten Urteil ab, mit dem regelmäßig die Gesellschaften als Fahrzeughalter angesehen würden.Das unter der Fundstelle DAR 1985, 227 veröffentlichte Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Januar 1985 (1 Ob OWi 363/84) und die genannten Entscheidungen eines Kölner und eines Düsseldorfer Gerichts sind zur Begründung einer Divergenz nicht geeignet.
- BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Beruft sich ein Kläger auf einen vor den Zivilgerichten geltend zu machenden Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung, muss er regelmäßig darlegen, was er konkret anstrebt, welchen Schaden bzw. welche Schadens- oder Entschädigungspositionen er im Zivilrechtsweg geltend machen will und dass ein Schadensersatz- bzw. Entschädigungsprozess bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BVerwG, B. v. 9.3.2005 - 2 B 111/04 - juris Rn. 7 m. w. N.; OVG Münster, B. v. 23.1.2003 - 13 A 4859 - NVwZ-RR 2003, 696;… BayVGH, B. v. 24.10.2011 - 8 ZB 10.957 - juris Rn. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Beruft sich ein Kläger auf einen vor den Zivilgerichten geltend zu machenden Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung, muss er regelmäßig darlegen, was er konkret anstrebt, welchen Schaden bzw. welche Schadens- oder Entschädigungspositionen er im Zivilrechtsweg geltend machen will und dass ein Schadensersatz- bzw. Entschädigungsprozess bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (…BVerwG, B. v. 9.3.2005 - 2 B 111/04 - juris Rn. 7 m. w. N.; OVG Münster, B. v. 23.1.2003 - 13 A 4859 - NVwZ-RR 2003, 696;… BayVGH, B. v. 24.10.2011 - 8 ZB 10.957 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95
Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Eine Zulassung der Berufung kommt aber in einer solchen Konstellation nur in Betracht, wenn der Rechtsbehelfsführer die Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO geltend machen kann und sie im Zulassungsantrag ausreichend darlegt (vgl. BVerwG, B. v. 21.8.1995 - 8 B 43/95 - NVwZ-RR 1996, 122; BayVGH, B. v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - BayVBl 2012, 287;… B. v. 21.1.2008 - 11 ZB 07.371 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 10 LA 31/06
Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Die bloße unsubstantiierte oder nur aus prozesstaktischen Gründen aufgestellte Behauptung, einen Schadensersatzprozess führen zu wollen, reicht hierfür nicht aus (OVG Lüneburg B. v. 29.8.2007 - 10 LA 31/06 - juris Rn. 6). - BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Vielmehr kann ein durch die angefochtene Entscheidung beschwerter Beteiligter einen Antrag auf Zulassung der Berufung allein zu dem Zweck einlegen und fortführen, damit in dem Berufungsverfahren die prozessualen Folgerungen aus der inzwischen eingetretenen Erledigung der Hauptsache gezogen werden (vgl. für die Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, B. v. 25.6.2015 - 9 B 69/14 - juris Rn. 5;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, Vorb. § 124 Rn. 43). - VGH Bayern, 24.10.2011 - 8 ZB 10.957
Erledigung des Rechtsstreits während des Berufungszulassungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Beruft sich ein Kläger auf einen vor den Zivilgerichten geltend zu machenden Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung, muss er regelmäßig darlegen, was er konkret anstrebt, welchen Schaden bzw. welche Schadens- oder Entschädigungspositionen er im Zivilrechtsweg geltend machen will und dass ein Schadensersatz- bzw. Entschädigungsprozess bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (…BVerwG, B. v. 9.3.2005 - 2 B 111/04 - juris Rn. 7 m. w. N.; OVG Münster, B. v. 23.1.2003 - 13 A 4859 - NVwZ-RR 2003, 696; BayVGH, B. v. 24.10.2011 - 8 ZB 10.957 - juris Rn. 13). - VGH Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 10 S 299/14
Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde gegen früheren Fahrzeughalter wegen Verstoßes …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Rn. 20 Im Übrigen wäre wohl selbst dann, wenn die Fahrtenbuchauflage mangels Haltereigenschaft gegenüber der Klägerin nicht hätte angeordnet werden können, die Klägerin zur Tragung der Kosten des Bescheids verpflichtet, denn sie ist Veranlasserin im Sinne des Gebührenrechts, solange sie entweder pflichtwidrig bei der Zulassung des Fahrzeugs entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom 3. Februar 2011 (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV - BGBl I S. 139), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2015 (BGBl I S. 1573), falsche Angaben gemacht und diese nicht korrigiert hat oder pflichtwidrig ihrer Mitteilungspflicht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 FZV oder § 13 Abs. 4 Satz 1 FZV nicht nachgekommen ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.12.2014 - 10 S 299/14 - DÖV 2015, 390). - VGH Bayern, 01.08.2011 - 8 ZB 11.345
Darlegungsanforderungen bezüglich des Interesses an Durchführung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Eine Zulassung der Berufung kommt aber in einer solchen Konstellation nur in Betracht, wenn der Rechtsbehelfsführer die Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO geltend machen kann und sie im Zulassungsantrag ausreichend darlegt (vgl. BVerwG, B. v. 21.8.1995 - 8 B 43/95 - NVwZ-RR 1996, 122; BayVGH, B. v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - BayVBl 2012, 287;… B. v. 21.1.2008 - 11 ZB 07.371 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris). - VGH Bayern, 14.07.2015 - 5 ZB 14.1162
Namensänderung; Adelszusatz "von"
- VGH Bayern, 07.12.2009 - 7 ZB 09.146
Diplomstudium Informatik; Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens der …
- VGH Bayern, 21.01.2008 - 11 ZB 07.371
Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts während des Verfahrens auf …
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.991
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Fahrtenbuchauflage
Auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die etwaige Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage kommt hier nicht in Betracht, weil Anhaltspunkte für das Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses insbesondere unter den anerkannten Gesichtspunkten der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses oder eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffs durch einen Verwaltungsakt, der sich typischerweise vor der Möglichkeit der Erlangung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 22.12 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 41 = juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 15 f.), nicht ersichtlich sind. - VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den …
Der Antragsgegner möchte die Beschwerde mithin nicht mit dem Ziel der bloßen Unwirksamkeitserklärung der erstinstanzlichen Entscheidung, sondern mit dem Ziel einer gerichtlichen Feststellung fortführen (vgl. zu dieser Unterscheidung auch BayVGH, Beschl. v. 18.07.2016 - 11 ZB 16.299 - juris und v. 03.09.2015 - 11 ZB 15.1104 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 02.01.2012 - 13 B 1508/11 - juris; SächsOVG, Beschl. v. 06.01.2011 - 4 B 79/10 - juris). - VGH Bayern, 09.07.2026 - 4 ZB 25.1575
Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistungsbescheid, …
Ein durch die angefochtene Entscheidung beschwerter Beteiligter kann vielmehr ein Verfahren über einen Antrag auf Zulassung der Berufung allein zu dem Zweck fortführen, dass damit im Berufungsverfahren die prozessualen Folgerungen aus der inzwischen eingetretenen Erledigung der Hauptsache gezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - BeckRS 2016, 50111 Rn. 14).Rn. 13 3. Diese prozessuale Erklärung hätte die Klägerin allerdings während der bis zum 15. September 2025 laufenden Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO abgeben und innerhalb dieser Frist auch darlegen müssen, dass die Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - BeckRS 2016, 50111 Rn. 15).
- VGH Bayern, 02.03.2017 - 4 ZB 16.1852
Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen eines Einheimischenmodells
Der Rechtsmittelführer muss daher, falls sich der Rechtsstreit nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils erledigt hat, im Berufungszulassungsverfahren innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist auch darlegen, weshalb er trotz der Erledigung ein schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Zulassungsverfahrens mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hat (BayVGH, B.v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - BayVBl 2012, 287; B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 8.7.2004 - 2 LA 53/03 - NVwZ-RR 2004, 912; VGH BW, B.v. 7.1.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371;… Roth in BeckOK VwGO, § 124a Rn. 57.1; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 8 B 43.95 - NVwZ-RR 1996, 122 zum Revisionszulassungsverfahren). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2024 - 11 N 19.22
Antrag auf Zulassung der Berufung - Begründungsfrist - Erledigung - Erledigung …
Rn. 7 1. Grundsätzlich darf ein durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts beschwerter Beteiligter ein Berufungszulassungsverfahren auch allein zu dem Zweck fortführen, im Berufungsverfahren die prozessualen Folgerungen aus der inzwischen eingetretenen Erledigung der Hauptsache durch Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage zu ziehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 14; BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 2 B 73/20 - juris Rn. 9 m.w.N. für die Erledigung im Revisionszulassungsverfahren;… siehe auch Riese: in: Schoch/Schneider, VerwR, 45. EL 2024, VwGO § 113 Rn. 106).Rn. 8 Die obergerichtliche Rechtsprechung fordert bei Eintritt des erledigenden Ereignisses vor dem Ablauf der Frist für die Begründung des Zulassungsantrags überwiegend, dass auch das Fortsetzungsfeststellungsinteresse binnen der Frist des § 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt werden müsse (Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 7 S 3117/97 juris Rn. 5; so auch BVerwG…, Beschluss vom 21. August 1995 - 8 B 43/95 - juris Rn. 1 für die Revisionszulassung und Riese, in: Schoch/Schneider, VerwR, 45. EL 2024, VwGO § 113 Rn. 106).
- VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662
Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen des Halters im Anhörungsschreiben
Die Beschwer durch die ungünstige Entscheidung ist vielmehr das Rechtsschutzinteresse für die Rechtsmittelinstanz (…vgl. BVerwG, B.v. 23.7.2014 - 6 B 3.14 - MMR 2014, 780 = juris Rn. 15 f. zur Nichtzulassungsbeschwerde;… BayVGH, B.v. 26.3.2019 a.a.O.; B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 ZB 21.1998
Fehlende Entscheidungserheblichkeit des geltend gemachten Zulassungsgrundes für …
Die Umstände, aus denen sich ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergeben soll, sind daher darzulegen (vgl. zum Revisionszulassungsverfahren: BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 8 B 43.95 - NVwZ-RR 1996, 122; zum Berufungszulassungsverfahren: BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 15;… B.v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - juris Rn. 6;… B.v. 21.1.2008 - 11 ZB 07.371 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1150
Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigter Leistungsklage
Der durch eine angefochtene Entscheidung beschwerte Beteiligte kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung allein zu dem Zweck stellen und fortführen, in einem Berufungsverfahren die prozessualen Folgerungen aus der inzwischen eingetretenen Erledigung der Hauptsache zu ziehen (BVerwG, B.v. 23.7.2014 - 6 B 3.14 - MMR 2014, 780 = juris Rn. 16; B.v. 25.6.2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 5 jeweils zur Nichtzulassungsbeschwerde; BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 14; B.v. 26.3.2019 a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, Vorb. - VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1151
Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung
Der durch eine angefochtene Entscheidung beschwerte Beteiligte kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung allein zu dem Zweck stellen und fortführen, in einem Berufungsverfahren die prozessualen Folgerungen aus der inzwischen eingetretenen Erledigung der Hauptsache zu ziehen (BVerwG, B.v. 23.7.2014 - 6 B 3.14 - MMR 2014, 780 = juris Rn. 16; B.v. 25.6.2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 5 jeweils zur Nichtzulassungsbeschwerde; BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 14; B.v. 26.3.2019 a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, Vorb. - VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 ZB 18.1256
Fahrtenbuchauflage - Berufungszulassungsantrag
Die Beschwer durch die ungünstige Entscheidung ist vielmehr das Rechtsschutzinteresse für die Rechtsmittelinstanz (…vgl. BVerwG, B.v. 23.7.2014 - 6 B 3.14 - MMR 2014, 780 = juris Rn. 15 f. zur Nichtzulassungsbeschwerde; BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 11 ZB 16.299 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2759
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine …
- VG München, 16.11.2016 - M 23 K 16.1119
Fortsetzungsfeststellungsklage im Hinblick auf tierschutzrechtliche Anordnung
- VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2744
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine …
- VGH Bayern, 30.08.2016 - 11 ZB 16.1617
Erfolglose Anhörungsrüge gegen den einen Antrag auf Zulassung der Berufung …
- VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches
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Rechtsprechung
| VG München, 18.07.2016 - M 11 ZB 16.299 |
Verfahrensgang
- VG München, 18.07.2016 - M 11 ZB 16.299
- VGH Bayern, 30.08.2016 - 11 ZB 16.1617
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