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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10322
VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263 (https://dejure.org/2025,10322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2025 - 11 ZB 25.263 (https://dejure.org/2025,10322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2025 - 11 ZB 25.263 (https://dejure.org/2025,10322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 45 Abs. 9 S. 1, S. 3
    Anordnung eines beidseitigen Haltverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 1; StVO § 45 Abs. 9 S. 1, 3
    Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots auf Teilbereiche einer Straße; Recht auf Anliegergebrauch

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Behörden dürfen Haltverbote schon bei konkreter Gefährdungslage anordnen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388

    Anforderungen an die Anordnung eines Halteverbotes

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Die darüber hinausgehenden erhöhten Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, die voraussetzen, dass auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, gelten insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs und kommen daher für das hier streitgegenständliche, den ruhenden Verkehr betreffende Haltverbot gemäß Zeichen 286 (lfd.Nr. 63 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) nicht zur Anwendung (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 ZB 21.388 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Es genügt die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BayVGH, B.v. 19.4.2021 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Rn. 8 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, da es sich bei der Anordnung von Verkehrszeichen um Dauerverwaltungsakte handelt (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2017 - 3 B 50.16 - NVwZ-RR 2018, 12 Rn. 8;… BayVGH, B.v. 13.1.2025 - 11 ZB 22.2678 - juris Rn. 22;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 113 Rn. 80).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Abgesehen davon, dass das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.;… B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.;… BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 Rn. 23), hat der nach Einkürzung verbliebene Streckenabschnitt eine Länge von weniger als 200 m und endet in Richtung Westen (Moos) in unmittelbarer Nähe des klägerischen Anwesens, wodurch das Halten und Parken von Fahrzeugen unweit dieses Anwesens möglich bleibt.
  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der Ausgangsentscheidung mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2022 - 2 BvR 1232/20 - BayVBl 2023, 176 Rn. 23 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Dies kann hier jedoch der Antragsbegründung des Klägerbevollmächtigten, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (VerfGH, E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - VerfGHE 68, 180 Rn. 52;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 124a Rn. 54), nicht entnommen werden.
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Abgesehen davon, dass das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (…BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.;… B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.; BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 Rn. 23), hat der nach Einkürzung verbliebene Streckenabschnitt eine Länge von weniger als 200 m und endet in Richtung Westen (Moos) in unmittelbarer Nähe des klägerischen Anwesens, wodurch das Halten und Parken von Fahrzeugen unweit dieses Anwesens möglich bleibt.
  • VGH Bayern, 13.01.2025 - 11 ZB 22.2678

    Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit mehr als 12 m Länge - …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Rn. 8 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, da es sich bei der Anordnung von Verkehrszeichen um Dauerverwaltungsakte handelt (…vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2017 - 3 B 50.16 - NVwZ-RR 2018, 12 Rn. 8; BayVGH, B.v. 13.1.2025 - 11 ZB 22.2678 - juris Rn. 22;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 113 Rn. 80).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 3 B 118.91

    Beschwerde - Zulassung - Anwohnerparkrecht - Parkvorrechte - Abweichung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263
    Abgesehen davon, dass das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (…BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.;… BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 Rn. 23), hat der nach Einkürzung verbliebene Streckenabschnitt eine Länge von weniger als 200 m und endet in Richtung Westen (Moos) in unmittelbarer Nähe des klägerischen Anwesens, wodurch das Halten und Parken von Fahrzeugen unweit dieses Anwesens möglich bleibt.
  • VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Eingeschränktes Haltverbot an einer Zufahrtsstraße …

    Die darüber hinausgehenden erhöhten Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, die voraussetzen, dass auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, gelten insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs und kommen daher für das hier streitgegenständliche, den ruhenden Verkehr betreffende Haltverbot gemäß Zeichen 286 (lfd.Nr. 63 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, Zeichen 286) nicht zur Anwendung (…vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2024 - 3 C 5.23 - BVerwGE 182, 356 Rn. 36; BayVGH, B.v. 29.4.2025 - 11 ZB 25.263 - juris Rn. 8).

    Es genügt die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BayVGH, B.v. 29.4.2025 - 11 ZB 25.263 - juris Rn. 9).

  • VG München, 17.12.2025 - M 23 K 23.5881

    Anordnung eingeschränktes Haltverbot

    Es genügt die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BayVGH, B. v. 29.04.2025 - 11 ZB 25.263 - juris, Rn. 9).
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