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Rechtsprechung
   BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2260
BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R (https://dejure.org/2006,2260)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R (https://dejure.org/2006,2260)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R (https://dejure.org/2006,2260)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit - verdecktes Treuhandkonto -Untersuchungsgrundsatz - Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakt - Beweislast

  • openjur.de

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; verdecktes Treuhandvermögen; Untersuchungsgrundsatz; Beweislast

  • Judicialis

    AFG § 134; ; SGB III § 190; ; AlhiV § 6

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Unbeachtlichkeit verdeckter Treuhandverhältnisse; Zurechenbarkeit von Kapitalanlagen auf das Vermögen des Arbeitslosen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung bei Abtretung, Beweislast bei rückwirkender Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Im Ergebnis entspreche es dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R), demzufolge es keinen Rechtsgrundsatz gebe, dass sich der Arbeitslose am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen müsse, es stattdessen auf die getroffenen Vereinbarungen im Einzelfall ankomme.

    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) anhand einer - behaupteten - stillen Zession des Anspruchs auf ein Sparguthaben verdeutlicht und diese Rechtsprechung in einer Parallelentscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 49/05 R) im Falle eines - ebenfalls behaupteten - verdeckten Treuhandverhältnisses hinsichtlich eines Sparguthabens fortgeschrieben.

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R, mwN) im Einzelnen ausführlich begründet, worauf zwecks Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R) im Einzelnen dargelegt und begründet, dass eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind.

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (…B 11a AL 7/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) anhand einer - behaupteten - stillen Zession des Anspruchs auf ein Sparguthaben verdeutlicht und diese Rechtsprechung in einer Parallelentscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 49/05 R) im Falle eines - ebenfalls behaupteten - verdeckten Treuhandverhältnisses hinsichtlich eines Sparguthabens fortgeschrieben.

    Hiervon ausgehend kann sich eine dem Kläger anzulastende Beweisnähe zB daraus ergeben, dass er durch seine (unterbliebenen) Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (vgl auch Senatsurteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Ein Treuhandvertrag ist - unbeschadet der vielfältig möglichen Erscheinungsformen im Rechtsleben - anders als eine Abtretung dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in Ausübung der sich daraus im Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - veröffentlicht in juris, im Anschluss an BFHE 188, 254).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Entsprechend verlangt der Bundesfinanzhof (BFH) eine strenge Prüfung des Treuhandverhältnisses (BFHE 183, 518 unter Bezug auf die Beweisregel des § 159 Abs. 1 Abgabenordnung ).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Ein Treuhandvertrag ist - unbeschadet der vielfältig möglichen Erscheinungsformen im Rechtsleben - anders als eine Abtretung dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in Ausübung der sich daraus im Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - veröffentlicht in juris, im Anschluss an BFHE 188, 254).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95

    Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Dort ist die Publizität des Treuhandkontos für das Widerspruchsrecht des Treugebers nach § 771 Zivilprozessordnung (ZPO) keine notwendige Voraussetzung (Bundesgerichtshof NJW 1993, 2622 und NJW 1996, 1543).
  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Dort ist die Publizität des Treuhandkontos für das Widerspruchsrecht des Treugebers nach § 771 Zivilprozessordnung (ZPO) keine notwendige Voraussetzung (Bundesgerichtshof NJW 1993, 2622 und NJW 1996, 1543).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Er ist aber zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-) Verpflichtung belastet, die, wenn sie nicht unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lastet (…BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7;… BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9), grundsätzlich erst bei der Frage der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit Berücksichtigung finden kann (BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8;… BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9;… BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Er ist aber zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-) Verpflichtung belastet, die, wenn sie nicht unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lastet (BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7;… BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9), grundsätzlich erst bei der Frage der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit Berücksichtigung finden kann (…BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8;… BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9;… BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der …

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
    Er ist aber zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-) Verpflichtung belastet, die, wenn sie nicht unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lastet (…BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7;… BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9), grundsätzlich erst bei der Frage der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit Berücksichtigung finden kann (…BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8;… BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene …

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …

  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und …

  • LSG Hessen, 09.05.2001 - L 6 AL 432/00

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit - …

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95

    Vorbereitung auf Habilitation keine Berufsausbildung, Zumutbarkeit der Verwertung …

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von …

    Das ist anzunehmen, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungssphäre wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (…vgl zur Beweislastumkehr für den vorzeitigen Verbrauch einer Abfindungszahlung BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 32; zu unterlassenen Angaben von Sparbüchern: BSG vom 13.9.2006 - B 11a AL 13/06 R - juris RdNr 18;… BSG vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4, RdNr 33)..
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches …

    Damit trägt der Beklagte nicht nur die objektive Beweislast für die belastende Rücknahmeentscheidung (siehe nur BSG Urteil vom 13.9.2006 - B 11a AL 13/06 R - RdNr 18;… BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R - SozR 4-1500 § 103 Nr. 5 RdNr 13 ff;… BSG Urteil vom 2.4.2009 - B 2 U 25/07 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 8), sondern er ist bereits im vorherigen Verfahrensstadium verpflichtet, die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Norm, auf die er seine Verwaltungsentscheidung stützt, zu ermitteln und entsprechend festzustellen, damit sich der Leistungsberechtigte im Verfahren mit seiner Argumentation auf die die Entscheidung tragenden Gründe einrichten kann.
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - …

    In weiteren Entscheidungen zu angeblich verdeckten Treuhandverhältnissen vom 13.9.2006 ( B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R ), vom 21.3.2007 (B 11a AL 21/06 R) und vom 28.8.2007 (B 7/7a AL 10/06 R) haben die in Angelegenheiten der Arbeitsförderung zuständigen Senate diese Rechtsprechung fortgeführt und bestätigt.

    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate haben allerdings ausgesprochen, dass unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Beweisnähe des Arbeitslosen eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in seiner Sphäre wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind (…BSGE 96, 238, 245 f = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; BSG Urteil vom 24.5.2006, B 11a AL 49/05 R; BSG Urteile vom 13.9.2006, B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R; BSG Urteil vom 21.3.2007, B 11a AL 21/06 R; BSG Urteil vom 28.8.2007, B 7a AL 10/06 R).

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Rechtsprechung
   BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,52912
BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH (https://dejure.org/2006,52912)
BSG, Entscheidung vom 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH (https://dejure.org/2006,52912)
BSG, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - B 11a AL 13/06 BH (https://dejure.org/2006,52912)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, jedes einzelne Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu behandeln (BVerfGE 96, 205, 217 mwN).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche …

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    So sind die vom Kläger angesprochenen Fragen zu den Anforderungen der in § 144 SGB III vorgeschriebenen Rechtsfolgenbelehrung oder zur objektiven Beweislast im Hinblick auf das Vorliegen sperrzeitbegründender Voraussetzungen in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt (…vgl zur Rechtsfolgenbelehrung ua BSGE 84, 270, 276 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9 mwN; zur objektiven Beweislast BSGE 71, 256, 259 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    Unter den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles ist unabhängig davon, ob der Kläger in der mündlichen Verhandlung überhaupt Beweisanträge gestellt hat (…vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; SozR 4-1500 § 160a Nr. 3), schon nicht ersichtlich, dass sich das LSG ausgehend von seiner - für die Beurteilung eines Verfahrensmangels maßgebenden - Rechtsauffassung zu weiterer Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen.
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren …

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    So sind die vom Kläger angesprochenen Fragen zu den Anforderungen der in § 144 SGB III vorgeschriebenen Rechtsfolgenbelehrung oder zur objektiven Beweislast im Hinblick auf das Vorliegen sperrzeitbegründender Voraussetzungen in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt (vgl zur Rechtsfolgenbelehrung ua BSGE 84, 270, 276 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9 mwN;… zur objektiven Beweislast BSGE 71, 256, 259 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    So sind die vom Kläger angesprochenen Fragen zu den Anforderungen der in § 144 SGB III vorgeschriebenen Rechtsfolgenbelehrung oder zur objektiven Beweislast im Hinblick auf das Vorliegen sperrzeitbegründender Voraussetzungen in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt (vgl zur Rechtsfolgenbelehrung ua BSGE 84, 270, 276 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9 mwN;… zur objektiven Beweislast BSGE 71, 256, 259 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    Unter den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles ist unabhängig davon, ob der Kläger in der mündlichen Verhandlung überhaupt Beweisanträge gestellt hat (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9;… SozR 4-1500 § 160a Nr. 3), schon nicht ersichtlich, dass sich das LSG ausgehend von seiner - für die Beurteilung eines Verfahrensmangels maßgebenden - Rechtsauffassung zu weiterer Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen.
  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    Nach den maßgebenden tatsächlichen Feststellungen des Landessozialgerichts (LSG) und den einschlägigen Rechtsgrundlagen ist nicht zu erkennen, dass eine Beschwerde Rechtsfragen aufwerfen könnte, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig sind (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23, 60 und 65).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    Zu beachten ist dabei, dass in einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Abweichung mit Aussicht auf Erfolg nur bezeichnet werden kann, wenn ein Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG oder des GmSOGB oder des BVerfG andererseits aufgezeigt wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …

    Auszug aus BSG, 22.12.2006 - B 11a AL 13/06 BH
    Denn ob das LSG die Sache richtig oder falsch entschieden hat, ist für die Zulassung der Grundsatzrevision rechtlich ohne Bedeutung (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; stRspr).
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