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   BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92   

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BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92 (https://dejure.org/1993,1485)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92 (https://dejure.org/1993,1485)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 11/9b RAr 5/92 (https://dejure.org/1993,1485)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Die Aussicht der Auszubildenden im Falle des Scheiterns bei der Abschlußprüfung im Betrieb des Klägers auf Anlernebene beschäftigt zu werden, knüpft dagegen an die Umstände eines Einzelfalls an und nicht an die allgemeinen Verhältnisse des Arbeitsmarktes, für den Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der beruflichen Bildung vermittelt werden soll (BSGE 67, 228, 232 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; vgl. auch: BSG SozR § 36 Nr. 23).

    Bei der vorausschauenden Beurteilung der persönlichen Eignung eines Auszubildenden handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSGE 38, 138, 143 f; 44, 54, 58; 67, 228, 231) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.

    Allerdings finden sich in der Rechtsprechung auch Wendungen, die darauf hindeuten können, die in die Zukunft gerichtete Beurteilung mit der ihr eigenen Unsicherheit solle einen Beurteilungsspielraum rechtfertigen (BSGE 67, 228, 231: "Die Zukunft bleibt mit allen Unwägbarkeiten behaftet"; BVerwGE 39, 197, 203: "Die Entscheidung der Prüfstelle erfordert eine Voraussage für die Zukunft und ist deshalb in ihrem Kern unvertretbar"; BVerwGE 62, 86, 107 f: "Auf tatsächlichem Gebiet liegende Prognosen über die zukünftige Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse entziehen sich naturgemäß einer exakten Tatsachenfeststellung").

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Weder rechtliche noch faktische Anhaltspunkte, die eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gewährleisteten vollständigen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen, sind hier gegeben (dazu: BVerfGE 64, 261, 279; 78, 214, 226; 84, 34, 49 ff.; 84, 59, 77 ff.; BVerfG JZ 1993, 784, 788 mit Anm Pietzcker = DVBl 1993, 485 mit Anm Goerlich).

    Eine solche Beschränkung gerichtlicher Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen wäre mit dem grundsätzlich umfassenden Prüfungsauftrag der Gerichte nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar (so jetzt ausdrücklich: BVerfG JZ 1993, 784, 788; ebenso Schmidt-Aßmann aaO).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Weder rechtliche noch faktische Anhaltspunkte, die eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gewährleisteten vollständigen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen, sind hier gegeben (dazu: BVerfGE 64, 261, 279; 78, 214, 226; 84, 34, 49 ff.; 84, 59, 77 ff.; BVerfG JZ 1993, 784, 788 mit Anm Pietzcker = DVBl 1993, 485 mit Anm Goerlich).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Weder rechtliche noch faktische Anhaltspunkte, die eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gewährleisteten vollständigen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen, sind hier gegeben (dazu: BVerfGE 64, 261, 279; 78, 214, 226; 84, 34, 49 ff.; 84, 59, 77 ff.; BVerfG JZ 1993, 784, 788 mit Anm Pietzcker = DVBl 1993, 485 mit Anm Goerlich).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Weder rechtliche noch faktische Anhaltspunkte, die eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gewährleisteten vollständigen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen, sind hier gegeben (dazu: BVerfGE 64, 261, 279; 78, 214, 226; 84, 34, 49 ff.; 84, 59, 77 ff.; BVerfG JZ 1993, 784, 788 mit Anm Pietzcker = DVBl 1993, 485 mit Anm Goerlich).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Weder rechtliche noch faktische Anhaltspunkte, die eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gewährleisteten vollständigen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen, sind hier gegeben (dazu: BVerfGE 64, 261, 279; 78, 214, 226; 84, 34, 49 ff.; 84, 59, 77 ff.; BVerfG JZ 1993, 784, 788 mit Anm Pietzcker = DVBl 1993, 485 mit Anm Goerlich).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Allerdings finden sich in der Rechtsprechung auch Wendungen, die darauf hindeuten können, die in die Zukunft gerichtete Beurteilung mit der ihr eigenen Unsicherheit solle einen Beurteilungsspielraum rechtfertigen (BSGE 67, 228, 231: "Die Zukunft bleibt mit allen Unwägbarkeiten behaftet"; BVerwGE 39, 197, 203: "Die Entscheidung der Prüfstelle erfordert eine Voraussage für die Zukunft und ist deshalb in ihrem Kern unvertretbar"; BVerwGE 62, 86, 107 f: "Auf tatsächlichem Gebiet liegende Prognosen über die zukünftige Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse entziehen sich naturgemäß einer exakten Tatsachenfeststellung").
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Allerdings finden sich in der Rechtsprechung auch Wendungen, die darauf hindeuten können, die in die Zukunft gerichtete Beurteilung mit der ihr eigenen Unsicherheit solle einen Beurteilungsspielraum rechtfertigen (BSGE 67, 228, 231: "Die Zukunft bleibt mit allen Unwägbarkeiten behaftet"; BVerwGE 39, 197, 203: "Die Entscheidung der Prüfstelle erfordert eine Voraussage für die Zukunft und ist deshalb in ihrem Kern unvertretbar"; BVerwGE 62, 86, 107 f: "Auf tatsächlichem Gebiet liegende Prognosen über die zukünftige Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse entziehen sich naturgemäß einer exakten Tatsachenfeststellung").
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Bei der vorausschauenden Beurteilung der persönlichen Eignung eines Auszubildenden handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSGE 38, 138, 143 f; 44, 54, 58; 67, 228, 231) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75

    Zur Frage, welche Erkenntnismittel bei der Beurteilung der Entwicklung des

    Auszug aus BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
    Bei der vorausschauenden Beurteilung der persönlichen Eignung eines Auszubildenden handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSGE 38, 138, 143 f; 44, 54, 58; 67, 228, 231) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf

    Sie hat es aber zB abgelehnt, von einer Einschätzungsprärogative auszugehen bei prognostischen Einzelbeurteilungen (vgl BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 4 f), der sensorischen Bewertung von Wein (BVerwGE 94, 307 Leitsatz 1 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 24) oder der Feststellung von Unwirtschaftlichkeit im Rahmen einer Einzelfallprüfung (vgl BSGE 70, 246, 253 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Die Frage, ob ein Antragsteller die berufsqualifizierende Abschlußprüfung bestehen wird, ist, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat, zugleich wesentliches Element für die Beurteilung der beruflichen Eignung des Antragstellers (BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 4; SozR 4100 § 151 Nr. 7; BSGE 39, 291, 295).

    Dies hat das BSG bereits entschieden (BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 5).

    Es sind weder rechtliche noch tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben, die bei der Frage der Vorhersage der "Erfolgsaussicht" eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich zu gewährleistenden vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen könnten (vgl BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 5 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 2744/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung

    Ein allgemeiner Grundsatz, wonach allein die Notwendigkeit einer Prognose die Einschränkung gerichtlicher Kontrolldichte von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigt, besteht allerdings nicht (BSG, Urteil vom 29.07.1993, 11/9b RAr 5/92 in SozR 3-4100 § 60 Nr. 1).

    Weder rechtliche noch faktische Anhaltspunkte, die eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gewährleisteten vollständigen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen, sind hier gegeben (so BSG, Urteil vom 29.07.1993, a.a.O. zur Eignung und Urteil vom 11.05.2000, a.a.O. zur Erfolgsaussicht).

  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Allgemein gilt, daß die Notwendigkeit einer Prognose die gerichtliche Kontrolldichte von Verwaltungsentscheidungen nicht einschränkt (BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12
    Die der Prüfung innewohnenden prognostischen Elemente rechtfertigen allein die Annahme eines Beurteilungsspielraums der Exekutive nicht (vgl. BVerfG Urteil vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 juris Rn. 54; BSG Urteil vom 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92 juris Rn. 22).

    Ebenso wie die Prognoseentscheidung hinsichtlich der Möglichkeit zur "Eingliederung in den Arbeitsmarkt" als Einzelbeurteilung der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG Urteil vom 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92 juris Rn. 21 zu § 217 SGB III a.F. - Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber), finden sich auch bei der Prüfung, ob Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann, keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme von Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BSG Beschluss vom 03.04.2008 - B 11b AS 15/07 B juris Rn. 3 zu § 29 SGB II a.F.).

  • LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Dies hat das BSG bereits entschieden (BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 5).

    Es sind weder rechtliche noch tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben, die bei der Frage der Vorhersage der "Erfolgsaussicht" eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich zu gewährleistenden vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen könnten (vgl. BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 5 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2003 - L 13 AL 3445/03

    Aufhebung der Leistungen bei Kündigung des Rehabilitationsvertrags

    Denn in beiden Fällen ist Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen für Behinderte (bis 30. Juni 2001: Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter; ab 1. Juli 2001: Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben), die - wie hier - für eine berufliche Weiterbildung gefördert werden (§§ 98 Abs. 1 Nr. 1, 100 Nr. 6 SGB III in der bis 30. Juni 2001 geltenden Fassung, § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB III in der ab 1. Juli 2001 geltenden Fassung i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX), dass diese das Eingliederungsziel erreichen, also für den konkret angestrebten Beruf geeignet sind und voraussichtlich mit Erfolg an der Bildungsmaßnahme teilnehmen (vgl. § 97 Abs. 2 SGB III, § 109 Abs. 1. Satz 1 SGB III n.F. i.V.m. § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB IX; zur Eignung und Erfolgsaussicht vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1, BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 5, BSG, Urteil vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 107/99 R - in DBlR 4613 AFG/§ 56).
  • LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 AL 310/07

    Anspruch auf Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben für die Ausbildung zum

    Es muss demnach ein Beruf angestrebt werden, in dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (vgl. Urteil des BSG vom 26. August 1992, Az.: 9b RAr 5/92; Urteil vom 7. November 2005, Az.: B 11a AL 23/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2019 - L 10 R 3219/18
    Denn auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Recht der Arbeitsförderung (§ 112 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III -) kommen - ungeachtet des Umstands, dass entsprechende Leistungen nach dem SGB VI ohnehin vorrangig sind (§ 22 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB III) - nur bei hinreichender Erfolgsaussicht i.S. der Rehabilitationsfähigkeit bzw. individuellen Eignung in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 29.07.1993, 11/9b RAr 5/92, in juris, Rdnr. 17), die - wie oben dargelegt - beim Kläger nicht vorliegt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2003 - L 12 AL 220/01

    Arbeitslosenversicherung

    Dabei stand ihr kein Beurteilungsspielraum zu (siehe BSG SozR 3 - 4100 § 60 Nr. 1 F 5).
  • SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10

    § 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX ist eine Rechtsgrundverweisung über das Vorliegen der

  • LSG Bayern, 31.03.2005 - L 11 AL 37/04

    Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation - Keine persönliche Eignung aufgrund

  • SG Fulda, 15.10.2019 - S 3 R 85/18
  • LSG Thüringen, 09.10.2003 - L 3 AL 511/02

    Gewährung von Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose; Beschäftigungshilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1306/13
  • SG Karlsruhe, 02.05.2006 - S 5 AL 2252/05

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger

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