Rechtsprechung
   AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36105
AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20 (https://dejure.org/2021,36105)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 17.06.2021 - 111 C 2148/20 (https://dejure.org/2021,36105)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 111 C 2148/20 (https://dejure.org/2021,36105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung des Normaltarifes mit Mischmodell / Frackeliste -> Nebenkosten nach Schwacke sind erstattungsfähig,... | EE Eigenersparnis-Abzug; Geringfügigkeitsgrenze; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Deshalb ist der Tatrichter bei der Verwendung dieser Listen grundsätzlich frei; insbesondere, wenn das Gericht! berechtigte Zweifel an der Eignung einer Liste hat, kann es deren Heranziehung ablehnen (BGH, a. a. O., Rdnr. 17 a. E.}. Die in der Rechtsprechung und Literatur gegen beide Tabellenwerke vorgebrachten Bedenken sind jeweils durchaus nachvollziehbar und haben auch Gewicht. Die insoweit herangezogenen Argumente sind von den Parteien im vorliegenden Rechtsstreit ausführlich und erschöpfend vorgetragen worden, auch in der Rechtsprechung sind sie bereits umfänglich aufgearbeitet und bewertet worden. Auf eine wiederhoiende Darstellung wird daher seitens des Senats an dieser Stelle verzichtet, Stattdessen verweist der Senat exemplarisch auf die zutreffenden zusammenfassenden Ausführungen in den Urteilen des OLG Hamm (RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 11), des OLG Karlsruhe (NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 39 ff.) und des OLG Saarbrücken (NZV 2010, 242 juris-Rdnr. 41 ff).

    Diese Methode findet auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Befürworter (vgl. z. B. LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 68; LG Karlsruhe, VRR 2010.346: zustimmend z. B. auch Nugel, Anm. zu OLG Saarbrücken [NZV 2010, 242] in juris-PR VerkR 7/2010 Anm. 1)".

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Nach allgemeiner Auffassung widerspräche ein Abzug von Eigenersparnis in diesem Fall der Billigkeit, weil der Schädiger so in doppelter Weise entlastet würde (BGH, Urteil vom 5.3,2013, Aktenzeichen VI ZR 245/11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Für die Erstattungsfähigkeit reicht grundsätzlich aus, dass die Klagepartei vorträgt, in den Fällen, in denen die Kosten in Rechnung gestellt worden seien, sei das beschädigte Fahrzeug durch den zweiten Fahrer genutzt worden, der im Mietvertrag auch entsprechend aufgeführt ist (vergleiche so auch OLG Köln, NZV 2010, 614, zitiert nach juris, Rn. 11) Demgegenüber reicht ein pauschaler Vortrag der beklagten Partei, die Geschädigten seien auf diese Leistungen nicht angewiesen gewesen, für die Berücksichtigung als Einwand gemäß 5 254 BGB nicht aus (OLG Köln, a. a. O.).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Der BGH hat dabei auch wiederholt die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO betont und hervorgehoben, allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzeifall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen könnten, genüge nicht, um grundsätzliche Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (so zuletzt Urteil vom 12. April 2011 Vi ZR 300/09 Rdnr. 18).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Seite 2/7 Zu der umstrittenen Frage, auf welcher Schätzgrundlage der Tatrichter im Rahmen von 8 287 ZPO zur Berechnung des erstattungsfähigen Normaltarifs von Mietwagenkosten abzustellen hat, hat das OLG Celle in seinem Urteil vom 29.02.2012 (Aktenzeichen: 14 U 49/11) wie folgt ausgeführt {Rn 13, 14):.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Zuletzt gab auch das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil vom 5.3.2019 (Aktenzeichen 1 U 74/18, zitiert nach juris) seine bisherige Auffassung, nach der die ortsüblichen Mietpreiskosten allein auf der Grundlage der Fraunhofer Markterhebung zu ermitteln seien, auf und legt seiner Schätzung zukünftig das arithmetische Mittel zwischen dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel und dem Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde.
  • OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15

    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten; Ersatzfähigkeit

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Die vorgenannte Rechtsprechung hat das OLG Celle im Verfahren 14 U 127/15 anschließend nochmals bestätigt, so dass es weiterhin sachgerecht erscheint, nach der "Fracke"-Methode zu schätzen (OLG Celle, Urteil vom 13. April 2016, 14 U 127/1 5, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Geschädigte als Herstellungsaufwand aber nur Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftiger denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH VI ZR 308/07, Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in der er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des Ihm Zumutbaren von mehreren möglichen Wegen den wirtschaftlicheren zu wählen (BGH VI ZR 112/09, Rn. 5).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif sowohl auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels als auch der sog. Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann; eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen hat er aber ebenfalls nicht als rechtsfehlerhaft erachtet (BGH, VersR 2010, 1054 juris-Rdnr. 4 und VersR 2011, 643 juris-Rdnr. 7).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht