Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung zu einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung im Prüfungsverfahren wegen stressbedingter Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten; Rückenleiden wegen eines chronischen Rückenleidens ...
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 30.07.2007 - 4 B 240/06
- VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07
Dass eine solche Verletzung für den Prüfling Nachteile hervorruft, insbesondere zum Entfallen weiterer Prüfungsversuche führen kann, ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte allgemein akzeptiert (BVerwGE 106, 369 [371 f.]; BVerwG Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 327). - VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06
Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion eines Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2006 - Vf. 16-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 17-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07
Zur öffentlichen Gewalt gehört danach nicht die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst, da Art. 38 SächsVerf lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juni 2003 - Vf. 17-IV-03). - VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07
b) Wird eine Verletzung der Berufsfreiheit mit der fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts durch die Fachgerichte begründet, hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen, wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 51-IV-06
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Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 51-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15 Hierzu gehört nicht die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst, da Art. 38 SächsVerf lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juni 2003 - Vf. 17-IV-03; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07).
Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtenen Entscheidungen die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollten (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15 Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtene Entscheidung die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08 Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 60-IV-09
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ohne Erschöpfung des Rechtsweges
Zur öffentlichen Gewalt gehört danach nicht die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst, weil Art. 38 SächsVerf lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07). - VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16 Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtene Entscheidung die Bedeutung der Art. 30, 28 Abs. 1 SächsVerf und des Art. 22 Abs. 1 SächsVerf verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 104-IV-14 Die Rechtsweggarantie soll lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 43-IV-10 Zur öffentlichen Gewalt gehört danach nicht die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst, weil die Rechtsweggarantie lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 93-IV-08 Art. 38 Sächs- Verf soll lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 53-IV-10 Zur öffentlichen Gewalt gehört danach nicht die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst, weil Art. 38 Sächs- Verf lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 136-IV-07 Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
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