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VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 114-IV-19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 05.07.2019 - 2 T 439/19
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 114-IV-19
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 63-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 114-IV-19
Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 117-IV-17; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03). - VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 117-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 114-IV-19
Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 117-IV-17; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 137-IV-21
Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde …
Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 114-IV-19; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03). - VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 15-IV-22 Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 114-IV-19; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
Erfolgloser Antrag gegen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 der SächsCoronaNotVO vom 19. …
1. Offen bleiben kann in Bezug auf den Antrag der Antragstellerin zu 1), ob dieser deshalb bereits unzulässig ist, weil die für die Antragstellerin zu 1) vorgelegte Vollmacht, die allgemein "in Sachen Eilantrag und Verfassungsbeschwerde Sächsischer Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung Grundrechte durch Freistaat Sachsen" erteilt worden ist, den Anforderungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht genügt, der eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht verlangt, die im Original vorzulegen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 114-IV-19; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).