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   EuGH, 31.01.1979 - 114/78   

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https://dejure.org/1979,851
EuGH, 31.01.1979 - 114/78 (https://dejure.org/1979,851)
EuGH, Entscheidung vom 31.01.1979 - 114/78 (https://dejure.org/1979,851)
EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - 114/78 (https://dejure.org/1979,851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Yoshida

    WAREN - REISSVERSCHLÜSSE - URSPRUNG - BESTIMMUNG - KRITERIEN - VERORDNUNG NR . 2067/77 DER KOMMISSION , ARTIKEL 1 - UNGÜLTIGKEIT

  • EU-Kommission

    Yoshida

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2067/77 Art. 1; ; Verordnung Nr. 802/68 Art. 5; ; Verordnung Nr. 802/68 Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WAREN - REISSVERSCHLÜSSE - URSPRUNG - BESTIMMUNG - KRITERIEN - VERORDNUNG NR. 2067/77 DER KOMMISSION , ARTIKEL 1 - UNGÜLTIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.01.1977 - 49/76

    Gesellschaft für Überseehandel / Handelskammer Hamburg

    Auszug aus EuGH, 31.01.1979 - 114/78
    Allgemeine Bedeutung des Verfahrens Zunächst einmal gehe es bei einem technischen Produkt wie den Reißverschlüssen in erster Linie um die Auslegung und Anwendung von Artikel 5 der Verordnung Nr. 802/68, und es handele sich weder darum, die Lösung aus dem in Agrarsachen ergangenen Urteil vom 26. Januar 1977 (Rechtssache 49/76, Kasein, Slg. 1977, 41) zu übernehmen, noch darum, die umstrittene Regelung als bloßen Anwendungsfall der Verordnung Nr. 802/68 zu betrachten.

    Der Kommission, die an den durch die höherrangige Norm des Artikels 5 der Verordnung Nr. 802/68 gezogenen rechtlichen Rahmen gebunden sei, stehe bei der konkreten Anwendung dieser Vorschrift kein Ermessen zu (s. das bereits angeführte Urteil Kasein).

    Der bloße "Zusammenbau" oder das bloße "Zusammenfügen" werde auch in ständiger Rechtsprechnung nicht als "wesentliche" Be- oder Verarbeitung und daher nicht als Vorgang angesehen, der dem daraus hervorgegangenen Erzeugnis "besondere Eigenschaften" und eine "spezifische Beschaffenheit" verleihe, "die es vor dieser Be- oder Verarbeitung nicht hatte" (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Januar 1977 in der Rechtssache 49/76).

  • EuGH, 08.04.1976 - 29/75

    Kaufhof AG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.01.1979 - 114/78
    Die Ausführungen des Urteils Kaufhof (Rechtssache 29/75, Slg. 1976, 431) gälten hier erst recht, zumal die Kommission die Unterschiede in der Anwendung, auf die sie sich berufe, nicht nachgewiesen habe.
  • EuGH, 13.12.1989 - 26/88

    Brother International / Hauptzollamt Giessen

    19 Ein Montagevorgang kann als ursprungsbegründend angesehen werden, wenn er aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der betreffenden Ware die entscheidende Herstellungsstufe bildet, auf der die Bestimmung der verwendeten Bestandteile konkretisiert wird und auf der der Ware ihre besonderen qualitativen Eigenschaften verliehen werden ( siehe das Urteil vom 31 . Januar 1979 in der Rechtssache 114/78, Yoshida, Slg . 1979, 151 ).
  • FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 4 K 5850/02

    Ursprungsnachweis für Altkleider; Sortierung von Sammelware; Ursprungserzeugnis -

    Andererseits kann ein Montagevorgang ursprungsbegründend sein, wenn er aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der Waren die entscheidende Herstellungsstufe bildet, auf der die Bestimmung der verwendeten Bestandteile konkretisiert wird und auf der der Ware ihre besonderen qualitativen Eigenschaften verliehen werden (Urteil vom 13. Dezember 1989, C-26/88, Rz. 19, s. a. EuGH Urteil vom 31. Januar 1979, Rs. 114/78, Rz. 9, Slg. 1979, 151).

    Diese ist aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der Waren zu bestimmen (s.o. und EuGH Urteil vom 13. Dezember 1989, C-26/88, Rz. 19, aaO.; Urteil vom 31. Januar 1979, Rs. 114/78, Rz. 9, aaO.).

  • EuGH, 08.03.2007 - C-447/05

    Thomson - Zollkodex der Gemeinschaft - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung (EWG)

    Zur Frage, ob ein Vorgang, bei dem verschiedene Teile zusammengesetzt werden, eine wesentliche Be- oder Verarbeitung darstellt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein solcher Montagevorgang als ursprungsbegründend angesehen werden kann, wenn er aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der betreffenden Ware die entscheidende Herstellungsstufe bildet, auf der die Bestimmung der verwendeten Bestandteile konkretisiert wird und auf der der Ware ihre besonderen qualitativen Eigenschaften verliehen werden (Urteile vom 31. Januar 1979, Yoshida, 114/78, Slg. 1979, 151, und Brother International, Randnr. 19).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-372/06

    Asda Stores - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung

    Zur Frage, ob ein Montagevorgang, bei dem verschiedene Teile zusammengesetzt werden, eine wesentliche Be- oder Verarbeitung darstellt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein solcher Vorgang als ursprungsbegründend angesehen werden kann, wenn er aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der betreffenden Ware die entscheidende Herstellungsstufe bildet, auf der die Bestimmung der verwendeten Bestandteile konkretisiert wird und auf der der Ware ihre besonderen qualitativen Eigenschaften verliehen werden (Urteile vom 31. Januar 1979, Yoshida, 114/78, Slg. 1979, 151, und Brother International, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1989 - 26/88

    Brother International GmbH gegen Hauptzollamt Gießen. - Warenursprung - Montage

    Im Urteil des Gerichtshofes vom 31. Januar 1979 in der Rechtssache 114/78 (Yoshida, Slg. 1979, 115) wurde die Durchführungsverordnung Nr. 2067/77 der Kommission vom 20. September 1977 über die Bestimmung des Ursprungs von Reißverschlüssen (ABl. 1977, L 242, S. 5) für ungültig erklärt.

    - Siehe das Urteil vom 31. Januar 1979, a. a. O. (Randnr. 6), die letzten zwei Sätze der Randnr. 12 und die Schlußanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn zum Urteil vom 23. März 1983, a. a. O. (Randnr. 7), 1128 f.

  • FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 3480/05

    Nachträglich buchmäßige Erfassung des Antidumpingzoll für Waren aus dem Ausland;

    Daher liegt eine wesentliche Be- oder Verarbeitung insbesondere dann vor, wenn ein neues, originäres Erzeugnis hergestellt worden ist (EuGH-Urteile vom 31. Januar 1979 Rs. 114/78, Slg. 1979, 151 Rdnr. 11; vom 17. Oktober 2000 Rs. C-114/99, Slg. 2000, I-8823 Rdnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1978 - 34/78

    Yoshida Nederland BV gegen Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Friesland. -

    Die niederländische und die deutsche Tochtergesellschaft der Yoshida und mit ihnen die deutsche Regierung, die sich in der Rechtssache 114/78 geäußert hat, machen geltend, die Kommission habe die ihr durch die Verordnung Nr. 802/68 des Rates übertragene Befugnis zur Verfolgung anderer Ziele als derjenigen ausgeübt, für die ihr diese Befugnis übertragen worden sei.

    Zur Beantwortung der sowohl in der Rechtssache 34/78 als auch in der Rechtssache 114/78 gestellten Fragen nach der Gültigkeit der genannten Verordnung der Kommission schlage ich vor zu erkennen, daß unter Berücksichtigung der Erwägungen der vorlegenden Gerichte und der Erklärungen der Verfahrensbeteiligten kein Anhaltspunkt für die Ungültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2067/77 der Kommission zu erkennen ist.

  • FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 2456/06

    Zollrechtlicher Anspruch auf Erteilung verbindlicher Ursprungsauskünfte und

    Daher liegt eine wesentliche Be- oder Verarbeitung insbesondere dann vor, wenn ein neues, originäres Erzeugnis hergestellt wird (EuGH-Urteile vom 31. Januar 1979 Rs. 114/78, Slg. 1979, 151 Rdnr. 11; vom 17. Oktober 2000 Rs. C-114/99, Slg. 2000, I-8823 Rdnr. 21).
  • FG Düsseldorf, 30.07.2008 - 4 K 361/08

    Ursprungsbegründende Bearbeitung; Antidumpingzoll; Dumpingspanne

    Daher liegt eine wesentliche Be- oder Verarbeitung insbesondere dann vor, wenn ein neues, originäres Erzeugnis hergestellt worden ist (EuGH-Urteile vom 31. Januar 1979 Rs. 114/78, Slg. 1979, 151 Randnr. 11 sowie vom 17. Oktober 2000 Rs. C-114/99, Slg. 2000, I-8823 Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1983 - 162/82

    Strafverfahren gegen Paul Cousin und andere. - Freier Warenverkehr -

    1979, 115, und 114/78, Yoshida/Industrie- und Handelskammer Kassel, Slg 1979, 151).
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