Rechtsprechung
| AG Köln, 08.06.2021 - 116 C 379/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- AG Köln, 23.11.2020 - 130 C 346/20
Kindertageseinrichtungen dürfen keine privaten Elternbeiträge erheben
Auszug aus AG Köln, 08.06.2021 - 116 C 379/20
Die Beklagte trägt keine Tatsachen vor, die gegen diese Annahme sprechen könnten (vgl. so auch Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2020 - 130 C 346/20).Nach ständiger Rechtsprechung ist in der Dienstleistung eine Vermögensmehrung zu sehen, sei es allein durch die Ersparnis von Aufwendungen bei der Beklagten (so bereits auch Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2020 - 130 C 346/20 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 07.01.1971 - VII ZR 9/70, NJW 1971, 609).
Gegenstand der Kontrolle ist nicht die Angemessenheit vertraglicher Leistungsbeschreibungen oder Preise, sondern das Bestehen einer Abweichung von gesetzlichen Entgeltfestsetzungsvorschriften (vgl. Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2020 - 130 C 346/20).
Die Unwirksamkeit wird vermutet, sofern nicht die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist und der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt wird (Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2020 - 130 C 346/20;… Palandt/Grüneberg, BGB § 307 Rn. 4).
Mittelbar sind die Kläger als Erziehungsberechtigte vom Schutzzweck der Norm tangiert und durch die zivilrechtliche Ausgestaltung im Betreuungsvertrag mit der Beklagten benachteiligt (siehe auch Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2020 - 130 C 346/20).
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …
Auszug aus AG Köln, 08.06.2021 - 116 C 379/20
Nach ständiger Rechtsprechung ist in der Dienstleistung eine Vermögensmehrung zu sehen, sei es allein durch die Ersparnis von Aufwendungen bei der Beklagten (so bereits auch Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2020 - 130 C 346/20 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 07.01.1971 - VII ZR 9/70, NJW 1971, 609). - BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02
Berufung eines Geschäftsunfähigen auf den Wegfall der Bereicherung; Verbrauch von …
Auszug aus AG Köln, 08.06.2021 - 116 C 379/20
Ein Wegfall der Bereicherung liegt daher nicht vor, wenn der Schuldner mit rechtsgrundlos erlangten Geld sich von bestehenden Verbindlichkeiten befreit (ebenda mit Verweis auf BGH NJW 85, 2700; 2003, 3271). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18
Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur …
Auszug aus AG Köln, 08.06.2021 - 116 C 379/20
Das Gericht ist auch nicht davon überzeugt, dass die der Finanzierung der Träger zugrundeliegenden Normen des KiBiz aF verfassungswidrig sind (hierzu ausführlich OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2021 - 21 A 3824/18). - BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84
Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im …
Auszug aus AG Köln, 08.06.2021 - 116 C 379/20
Ein Wegfall der Bereicherung liegt daher nicht vor, wenn der Schuldner mit rechtsgrundlos erlangten Geld sich von bestehenden Verbindlichkeiten befreit (ebenda mit Verweis auf BGH NJW 85, 2700; 2003, 3271).
- VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737
Jugendhilfe - Ausgleichszahlung MFF
Vielmehr obliegt es gemäß § 74a SGB VIII allein den Ländern - hier dem Freistaat Bayern - die Finanzierung von Tageseinrichtungen zu regeln und hierbei gegebenenfalls auch - unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Vergabe kommunaler Fördermittel sowie der Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts (…BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris Rn. 20, 30) - lenkend Einfluss zu nehmen (…vgl. zu entsprechenden landesrechtlichen Regelungen: OVG Berlin-Bbg., U.v. 19.3.2021 - OVG 6 B 14/20 - juris Rn. 74 ff.; AG Köln, U.v. 8.6.2021 - 116 C 379/20 - juris Rn. 33 ff.). - AG Köln, 18.06.2021 - 161 C 518/20 Dies gilt indessen nur, wenn sich - wie hier vorliegend - die Kindertageseinrichtung dazu entscheidet, in das Finanzierungs- und Zuschusssystem des Landes Nordrhein-Westfalen einzubringen (vgl. AG Köln, Urt. v. 08.06.2021 - 116 C 379/20).
Es entstünden wiederum Hürden für bestimmte Elterngruppen und ihre Kinder, wenn die Vergabe der Plätze sowie die Teilhabe an verschiedenen Angeboten an ein zusätzliches Entgelt geknüpft wären (vgl. AG Köln, Urt. v. 08.06.2021 - 116 C 379/20).
Lediglich die Pflicht, für besondere Angebote, zusätzliche Entgelte zu zahlen, ist mit den gesetzlichen Vorschriften nicht in Einklang zu bringen (so auch AG Köln, Urt. v. 23.11.2020 - 130 C 346/20 und AG Köln, Urt. v. 08.06.2021 - 116 C 379/20).
Hierzu hat das Amtsgericht, 116 C 379/20, ausgeführt: "Die Beklagte kannte den Mangel des rechtlichen Grundes.
- AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20 Der Wortlaut des § 23 Abs. 1 KiBiz NRW a.F. enthält kein ausdrückliches Verbot der Vereinbarung privater Zuzahlungen von Trägern der freien Jugendhilfe und Eltern (so auch LG Köln…, Urteil vom 09. Juni 2021 - 26 O 81/21, Rn. 14; AG Köln…, Urteil vom 23. November 2020 - 130 C 346/20, Rn. 19; AG Köln, Urteil vom 08. Juni 2021 - 116 C 379/20, Rn. 26 - jeweils zitiert nach juris).
- AG Köln, 31.08.2021 - 150 C 352/20 Rn. 18 Nach der im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge bestehenden Rechtslage war es freien Trägern von Kindertageseinrichtungen nicht verboten, über ein Entgelt für Mahlzeiten hinausgehende Zusatzbeiträge von den Eltern zu verlangen (ebenso AG Köln v. 22.07.2021, 162 C 253/20 (nicht veröffentlicht);… aA AG Köln v. 23.11.2020, 130 C 346/20, Rn. 18 sowie im Anschluss daran LG Köln v. 26.05.2021, 26 O 538/20, Rn. 16; AG Köln v. 08.06.2021, 116 C 379/20, Rn. 23;… v. 18.06.2021, 161 C 518/20, Rn. 30- zitiert jeweils nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".