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Rechtsprechung
   BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2325
BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R (https://dejure.org/2006,2325)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R (https://dejure.org/2006,2325)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R (https://dejure.org/2006,2325)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von Meister-BAföG - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfeanspruch; Erlöschensfrist; keine Verlängerung bei Bezug von Meister-BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Judicialis

    SGB III § 196 Satz 2 Nr 4; ; SGB III § 196 Satz 1 Nr 2; ; SGB III § 196 Satz 2 Nr 5; ; SGB III § 190; ; SGB III § 192; ; SGB I § 46 Abs 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach einem Jahr; Verlängerung der einjährigen Erlöschensfrist wegen Bezugs von Meister-BAföG; Förderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschensfrist beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (18)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das LSG hat zu Recht nicht geprüft, ob die Beklagte eine ihr auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Kläger gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und ihm dadurch einen Nachteil zugefügt hat (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2;… BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).

    Selbst bei einem (unterstelltem) Fehlverhalten der Beklagten kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs jedenfalls deshalb nicht in Frage, weil ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4;… BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 40).

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Eine allein auf die Sicherung von Leistungsansprüchen gerichtete Beratung, die vorrangige Ziele der Arbeitsförderung - zB die Verkürzung der Arbeitslosigkeit durch Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit - außer Acht lässt, kann der Beklagten grundsätzlich nicht abverlangt werden (vgl auch BSGE 66, 258, 266 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).

    Auch der 7. Senat des BSG hat zu der für den Alg-Anspruch geltenden Verfallsfrist (früher: § 125 Abs. 2 AFG, jetzt: § 147 Abs. 2 SGB III) in Fortführung und Abgrenzung zu seiner Entscheidung vom 29. September 1987 darauf hingewiesen, dass tatsächliche Gegebenheiten (dort der Bestand eines Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Verfallsfrist) idR nicht mit Hilfe des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aus der Welt geschafft werden können (Urteil vom 21. März 1990 - 7 RAr 36/88 = BSGE 66, 258, 267 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Selbst bei einem (unterstelltem) Fehlverhalten der Beklagten kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs jedenfalls deshalb nicht in Frage, weil ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (…vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 40).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das LSG hat zu Recht nicht geprüft, ob die Beklagte eine ihr auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Kläger gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und ihm dadurch einen Nachteil zugefügt hat (…BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung - …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das LSG hat zu Recht nicht geprüft, ob die Beklagte eine ihr auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Kläger gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und ihm dadurch einen Nachteil zugefügt hat (…BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2;… BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nachhaltig von den Verhältnissen, die der Entscheidung des Senats vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 41/04 R - zu Grunde lagen (…vgl auch schon BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 23/86 = BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nachhaltig von den Verhältnissen, die der Entscheidung des Senats vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 41/04 R - zu Grunde lagen (vgl auch schon BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 23/86 = BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das BSG hatte zu dem in § 107 Satz 1 Nr. 5d AFG geregelten Gleichstellungstatbestand entschieden, dass Zeiten des Bezugs von Uhg nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" nicht als gleichgestellte Zeiten der Erfüllung der Anwartschaft für einen Anspruch auf Alg dienten (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand - …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschrift hat das BSG im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift und die mit einer entsprechenden Rechtsanwendung verbundene Ausweitung der Leistungsansprüche abgelehnt (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 mwN).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Verlängerung der Erlöschensfrist - Unterhaltsgeldbezug - …

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Der Senat hat zur Nichtberücksichtigung von Zeiten, die im Rahmen der so genannten freien Förderung nach § 10 SGB III gefördert worden waren, bereits dargelegt, dass sich aus dem aus der Entstehungsgeschichte herzuleitenden Zweck des Verlängerungstatbestandes keine Hinweise auf das Erfordernis einer erweiternden Auslegung ergeben (BSG SozR 4-4300 § 196 Nr. 2).
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung; …

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des …

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer …

  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 19/78

    Beitragshöhe - Unkenntnis von der objektiver Rechtswidrigkeit - Knappschaftliche …

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 39/87

    Nichtgleichstellung des Bezuges von Unterhaltsgeld mit dem Bezug von …

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der …

  • LSG Berlin, 14.02.2003 - L 4 AL 23/02

    Fortzahlung von Arbeitslosenhilfe - Alhi - nach mehr als einjährigem Bezug von so …

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - L 5 AL 3692/03

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist - …

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …

    Im Unterschied und zur Abgrenzung zum Amtshaftungsanspruch kommt im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen - wie dem Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung - denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zu Grunde liegen, nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R mwN; vgl auch Ladage, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 1990, insbes S 100 f; ebenso Kreßel, NZS 1994, 395, 400; kritisch Bieback, SGb 1990, 517, 518).
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 8/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit - …

    Die Ersetzung von tatsächlichen Gegebenheiten oder Umständen aus der Sphäre des Arbeitslosen, welche zumeist die Beschäftigungslosigkeit und die Verfügbarkeit betreffen, ist aber regelmäßig ausgeschlossen (…vgl BSG vom 21.3.1990 - 7 RAr 36/88 - BSGE 66, 258, 267 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses; BSG vom 31.1.2006 - B 11a AL 15/05 R - RdNr 19 zur Teilnahme an einer Maßnahme)..
  • LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15

    Arbeitslosengeld; persönliche Arbeitslosmeldung; Verfügbarkeit; Erlöschen des …

    Auch das Bundessozialgericht habe bereits in einem Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R, juris) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit nicht verfügbar gewesen sei.

    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).

    Dementsprechend hat das BSG in einem nachfolgenden Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit auf Grund einer Ausbildung nicht verfügbar war.

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