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| BSG, 11.02.1988 - 4/11a RA 30/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente - Minderung - Rentenanwartschaft
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe die Vorschriften über den Versorgungsausgleich nicht als nichtig angesehen, sondern den Gesetzgeber nur für verpflichtet gehalten, eine verfassungskonforme Härteregelung in besonderen Fällen zu treffen (Hinweis auf BVerfGE 53, 257, 312); dem trage § 4 Abs. 2 HRG Rechnung.Er meint vielmehr, diese Vorschrift sei verfassungswidrig, der Gesetzgeber habe den "Auftrag" des BVerfG im Urteil vom 23. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 (= BVerfGE 53, 257 = NJW 1980, 692 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1) zu der hier gegebenen Fallgestaltung nicht hinreichend beachtet und mit dem Abheben auf den Zweijahresrentenbezug eine Regelung getroffen, die es nicht erlaube, andere Gesichtspunkte hinreichend berücksichtigen zu können.
Wie bereits oben erwähnt, hat das BVerfG die Grundkonzeption des Versorgungsausgleichs mit den Grundrechten, ua auch mit Art. 14 Abs. 1 GG , für vereinbar erklärt (BVerfGE 53, 257, 289).
Auch das vom BVerfG angeführte Kriterium "Würdigung der Lage des überlebenden Ausgleichsverpflichteten" (BVerfGE 53, 257, 303) ist nicht zwingend in das HRG aufzunehmen.
Ziel muß nur sein, die Härtefälle zu berücksichtigen, die dadurch entstehen, daß die Rentenanwartschaft des Ausgleichsberechtigten später nicht zu angemessenen Leistungen führt (BVerfGE 53, 257, 303).
- BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 6/85
Ausbildungsverhältnis - Bruttobezüge - Kindergeld
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Wenn der Gesetzgeber diesen Personenkreis noch begünstigen will und eine strikte Abgrenzung vorsieht, liegt dies in seinem Ermessen (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 46).Eine Verpflichtung des Gesetzgebers dergestalt, eine denkbare schonendere oder differenziertere Regelung zu formulieren, besteht daher nicht (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 46).
- BSG, 13.11.1985 - 1 RA 1/85
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Rentenversicherungsträger - …
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Bedenken bestünden nur insoweit, als die Beklagte in die gewährten Leistungen auch die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) einbezogen habe (Hinweis auf BSGE 59, 132).Dies hat der 1. Senat des BSG mit Urteil vom 13. November 1985 - 1 RA 1/85 (= BSGE 59, 132 = SozR 5795 § 4 Nr. 1), dem sich der erkennende Senat anschließt, entschieden.
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263). - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Die Normierung ist vom Gericht nicht darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 7, 18; 19, 354, 367 f;… BSG SozR 5870 § 2 Nrn 11, 42 und 46). - BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263). - BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263). - BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Die Normierung ist vom Gericht nicht darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 7, 18; 19, 354, 367 f;… BSG SozR 5870 § 2 Nrn 11, 42 und 46). - BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
§ 4 Abs. 2 HRG ist, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 77/86 entschieden hat, nicht verfassungswidrig; zum selben Ergebnis ist jetzt der 5b Senat im Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 36/87 gelangt. - BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG
- BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 36/87
Verfassungsmäßigkeit
- LSG Hessen, 27.01.2012 - L 5 R 395/10
Hinterbliebenenrente - Einkünfte - anrechnungsfreier Zeitraum - Bescheid mit …
Dazu muss er aufgrund einfachster und ganz nahe liegender Überlegungen die Rechtswidrigkeit hätte erkennen können (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1987, 11a RA 30/87 = BSGE 62, 103) oder das nicht beachtet haben, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BSG…, Urteil vom 12. Februar 1980, 7 RAr 13/79 = SozR 4100 § 152 Nr. 10). - BSG, 20.07.2011 - B 5 R 4/11 BH
Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückausgleichsanspruch …
Rn. 8 § 4 Abs. 1 und Abs. 2 VAHRG stehen auch mit der Verfassung im Einklang (BSG SozR 5795 § 4 Nr. 4 mwN;… BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6; BSG Urteil vom 22.11.1988 - 5/4a RJ 65/87 - Juris).. - BSG, 14.02.1990 - 1 RA 11/89
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Übertragen - Ehegatte
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 13. November 1985 (…BSGE 59, 132, 133 ff = SozR 5795 § 4 Nr. 1 S 2 ff; dem folgend Urteile des BSG vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 77/86 - und vom 11. Februar 1988 - SozR 5795 § 4 Nr. 4 S 10) ausgesprochen, daß die vor dem 1. Januar 1983 geleisteten pauschalen Beitragszahlungen der Rentenversicherungsträger zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht den Leistungen iS des § 4 Abs. 2 Ges.
- BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 45/87
Verpflichtung aus Versorgungsausgleich - Anspruch auf Rückübertragung von …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Entscheidungen eine Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG verneint (vgl. BSG in SozR 5795 § 4 Nr. 4 m.w.N.). - LSG Bayern, 30.11.2005 - L 20 R 302/05
Berücksichtigung von an die geschiedene Ehefrau im Wege des Versorgungsausgleichs …
In weiteren Urteilen vom 11.02.1988 - 4/11a RA 30/87 - und vom 05.07.1989 - 1 BvL 11/87 ua - hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die nunmehr bestehende Regelung als verfassungsmäßig angesehen und dem Gesetzgeber insoweit einen weiten Spielraum für die Regelung von durch den Versorgungsausgleich entstehenden Härten zugestanden. - LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 67/01
Begegnung nachträglich eintretener grundrechtswidriger Auswirkungen des …
In weiteren Urteilen vom 11.02.1988 - 4/11a RA 30/87 - und vom 05.07.1989 - 1 BvL 11/87 u.a. - hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die nunmehr bestehende Regelung als verfassungsmäßig angesehen und dem Gesetzgeber insoweit einen weiten Spielraum für die Regelung von durch den Versorgungsausgleich entstehenden Härten zugestanden. - LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 4851/10 Sie ist vom BSG als mit der Verfassung im Einklang beurteilt worden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 30/87 = SozR 5795 § 4 Nr. 4, vom 20. September 1988 - 5/4a RJ 45/87 - BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 65/87; zuletzt Beschluss vom 20. Juli 2011 - B 5 R 4/11 BH - Orientierungssatz in Juris).
- VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1349/11
Vereinbarkeit von Versorgungsausgleichsbestimmungen nach dem …
Insbesondere steht es ihm frei, Renten- oder Versorgungsansprüche zu beschränken, wenn dies einem Zweck des Gemeinwohls dient und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (BSG, Urteil vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 30/87 -, juris).
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