Rechtsprechung
| BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausbildungsausfallzeit - Hochschulausbildung im Ausland - Inländische Ausbildung - Gleichwertigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 61, 35
- NZA 1987, 254 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (7)
- BSG, 02.11.1983 - 11 RA 82/82
Ausfallzeittatbestand - Hochschulausbildung - Ausbildung - Ausbildungseinrichtung
Auszug aus BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Wenn nach der Rechtsprechung (BSGE 56, 36, 38) der Status als Schule, Fachschule oder Hochschule "in aller Regel" schon für sich die Gewähr dafür biete, daß die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Qualifikation der Ausbildung gewährleistet sei, so folge aus dieser Einschränkung, daß bei ausländischen Studien die Qualität der Ausbildung und des Ausbildungsabschlusses nicht stets gewährleistet sei.Der Ausfallzeittatbestand einer abgeschlossenen Hochschulausbildung (§ 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b AVG) ist nicht auf Ausbildungen im Inland beschränkt, wie der Senat zu einer Hochschulausbildung in Ägypten bereits entschieden hat (BSGE 56, 36 = SozR 2200 § 1259 Nr. 80).
Das gilt grundsätzlich ebenso für ein Auslandsstudium (BSGE 56, 36, 39).
Hierzu hat der Senat bereits ausgeführt, daß spätere höhere Beiträge durch eine ausländische Ausbildung nicht minder als durch eine deutsche ausgelöst werden können (BSGE 56, 36, 38 = SozR 2200 § 1259 Nr. 80).
In diesem Sinne hat der Senat in seiner Entscheidung zur Hochschulausbildung in Ägypten hervorgehoben, daß die dortige Hochschule "nicht nur dem Namen nach" eine Hochschule gewesen sei und daß daneben - bei Ausbildungen im Ausland eher noch verstärkt - Art und Inhalt der Ausbildung zu berücksichtigen seien (BSGE 56, 36, 38).
- BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Begonnenes zweisemestriges Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem …
Auszug aus BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Die Ausfallzeiten einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern anders als der einer weiteren Schulausbildung einen Abschluß; maßgebend ist grundsätzlich der erste erreichte Abschluß, der den Weg in das Berufsleben eröffnet (BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).Auch die inländischen Fachschulen und Hochschulen weisen erhebliche Unterschiede in der Dauer der Ausbildung und in deren Niveau auf (vgl. zur Lehrerausbildung BSGE 59, 27).
- BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 3.78
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Die dort geforderte Gleichwertigkeit ist dann gegeben, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluß der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (BVerwGE 59, 1, 2).
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80
Studium - Umwandlung der Ausbildung - Ausbildung - Fachschulausbildung
Auszug aus BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Dafür, ob die besuchte Bildungseinrichtung Hochschule im Sinne des Ausfallzeittatbestandes ist, kommt es in erster Linie auf ihren Status als anerkannte Universität oder Hochschule an (BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52; DAngVers 1982, 252). - BSG, 16.12.1975 - 11 RA 208/74
Anrechnung - Ausfallzeit - Abschluß einer Hochschulausbildung
Auszug aus BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Der erforderliche Abschluß umfaßt nicht die Forderung, daß der Versicherte den erlernten Beruf oder einen artverwandten Beruf später ergreift; umgekehrt wird der erforderliche Abschluß auch nicht dadurch ersetzt, daß die erworbenen Kenntnisse im späteren Berufsleben wertvoll waren (SozR 2200 § 1259 Nr. 14). - BSG, 15.07.1969 - 1 RA 127/68
Zeit zwischen Schulausbildungszeiten - Ersatzzeit - Ausfallzeit - Weitere …
Auszug aus BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Dieses deutsche Hochschulstudium wird mit dem ausländischen Hochschulabschluß ebenfalls abgeschlossen, auch wenn ein Wechsel der Fachrichtung vorgelegen haben sollte (BSGE 30, 34 = SozR Nr. 24 zu § 1259 RVO ), jedenfalls wenn zwischen beiden Ausbildungsabschnitten kein erheblicher Zwischenraum liegt (…SozR 2200 § 1259 Nr. 41). - BSG, 07.06.1979 - 12 RK 50/78
Abgeschlossene Hochschulausbildung - Wechsel des Studiengangs - Anrechnung der …
Auszug aus BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Dieses deutsche Hochschulstudium wird mit dem ausländischen Hochschulabschluß ebenfalls abgeschlossen, auch wenn ein Wechsel der Fachrichtung vorgelegen haben sollte (…BSGE 30, 34 = SozR Nr. 24 zu § 1259 RVO ), jedenfalls wenn zwischen beiden Ausbildungsabschnitten kein erheblicher Zwischenraum liegt (SozR 2200 § 1259 Nr. 41).
- BSG, 25.11.2008 - B 5 KN 1/07 R
Rentenberechnung - Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung - …
Der 11. Senat des BSG hatte bereits in zwei Entscheidungen zu § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b AVG - der Vorgängerregelung des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI - entschieden, dass eine abgeschlossene Hochschulausbildung nur in ihren ersten fünf Jahren den Ausfallzeittatbestand erfüllt (Urteil vom 25.11.1986 - BSGE 61, 35, 38 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96 S 257;… Urteil vom 21.2.1985 - SozR 2200 § 1259 Nr. 90 S 240). - BSG, 26.06.1991 - 8 RKn 15/89
Anforderungen an eine abgeschlossene Hochschulausbildung bei ausländischem …
Der genannte Ausfallzeittatbestand ist nicht auf inländische Ausbildungen beschränkt, sondern er kann auch durch eine Ausbildung im Ausland (…BSGE 56, 36, 37 = SozR 2200 § 1259 Nr. 80; BSGE 61, 35 = SozR a.a.O. Nr. 96) und dementsprechend auch auf eine sich nach ausländischem Recht vollziehende Ausbildung angewandt werden.Maßgebend für die Abgrenzung der in § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b RKG genannten Ausfallzeittatbestände einer weiteren Schulausbildung oder einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung, die weder im RKG noch in anderen rentenrechtlichen Vorschriften näher erläutert werden, ist allerdings, worauf die Revision zu Recht hinweist, in erster Linie der Status der jeweiligen Ausbildungseinrichtung (…vgl. BSGE 52, 86, 88 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52;… BSGE 56, 36, 38 = SozR a.a.O. Nr. 80; BSGE 61, 35, 36 = SozR a.a.O. Nr. 96).
Diese Betrachtungsweise wird, worauf bereits der 11. Senat in BSGE 56 a.a.O. hingewiesen und der 11a Senat mit Urteil vom 25. November 1986 - 11a RA 66/85 - (BSGE 61, 35 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96) ergänzt hat, durch die Regelung des § 2 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) über die Arten der Ausbildungsstätten, deren Besuch nach dem BaföG förderungsfähig ist, bestätigt.
Den Unterschieden der Ausbildungssysteme ist dadurch Rechnung zu tragen, daß es nicht etwa erforderlich ist, daß eine nahezu gleiche Ausbildung auch im Inland hätte erfolgen können (BSGE 61, 35 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96), sondern es genügt, daß die absolvierte Ausbildung in Zielsetzung und Charakter einer der im Gesetz genannten Ausbildungsgattungen in Deutschland in wesentlichen Zügen vergleichbar ist (…so der erkennende Senat zu den Anforderungen an eine im Ausland erfolgte Berufsausbildung im Kindergeldrecht in BSG SozR 5870 § 2 Nr. 51).
Da die Fassung des Ausfallzeittatbestandes keine Gleichwertigkeit mit einer entsprechenden Hochschulausbildung im Inland erfordert (BSGE 61, 35, 37 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96), kann die nach ausländischem Recht absolvierte Ausbildung eine vom Status der Bildungsstätte abweichende Zuordnung rechtfertigen.
- BSG, 22.06.2023 - B 2 U 19/21 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8 …
Dabei richtet sich "Ausbildung" im Kern auf den Erwerb theoretischer Kenntnisse, praktischer Fähigkeiten und eines qualifizierenden Abschlusses, der den Weg in das Berufsleben eröffnet (vgl BSG Urteil vom 25.11.1986 - 11a RA 66/85 - BSGE 61, 35, 36 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96; Roller, SGb 2000, 349, 351), ohne die spätere Berufsausübung als Ziel des Studiums vorauszusetzen (Leube, NZS 2007, 468, 469).
- BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87
Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung
Unstreitig und vom LSG aufgrund der bindend festgestellten Tatsachen (§ 163 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG) zutreffend erkannt hat der Kläger in der fraglichen Zeit, die nach Vollendung des 16. Lebensjahres liegt, als immatrikulierter Student an staatlich anerkannten Hochschulen (zu diesen Erfordernissen BSGE 61, 35 = SozR 2200 Nr. 96;… SozR Nr. 61 zu § 1259 RVO jeweils mwN) eine Hochschulausbildung erhalten.Diese Regelung stellt in Rechnung, daß der Versicherte mit abgeschlossener Berufsausbildung später in der Regel eine seinem Ausbildungsstand entsprechende berufliche Stellung erlangen und höhere Beiträge zur Rentenversicherung entrichten wird (BSGE 61, 35 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96;…BSGE 56, 36 = SozR 2200 § 1259 Nr. 80;… SozR aaO Nr. 41 und 38; vgl ferner von Maydell DRV 1986, 169, 273 mit Hinweis auf den volkswirtschaftlichen Wert einer qualifizierten Ausbildung).
Die damalige Gepflogenheit, bei einem angehenden Orchestermusiker den erfolgreichen Studienabschluß, der "den Weg in das Berufsleben eröffnete" (vgl BSGE 61, 35 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96), durch ein Probespiel vor einem deutschen Kulturorchester nachzuweisen, war - was keiner Darlegung bedarf bei der Eigenart des künstlerischen Berufs für diesen Zweck geeignet.
- LSG Sachsen, 04.07.2017 - L 5 R 82/15
Feststellung der Zeit der Ausbildung in einem Vermerkungsbescheid - …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kommt es dafür, ob die besuchte Bildungseinrichtung eine Hochschule ist, in erster Linie auf ihren Status als anerkannte Universität oder Hochschule an (BSG, Urteil vom 25. November 1986 - 11a RA 66/85 - juris Rn. 9 unter Verweis auf: BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52;… Urteil vom 27. Februar 1997 - 4 RA 113/95 -, juris Rn. 16).Zwar können neben dem Status der Bildungseinrichtung insbesondere in den Fällen, in denen eine staatliche Anerkennung nicht erforderlich ist, die Zugangsvoraussetzungen in Gestalt einer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife sowie die Qualität der vermittelten Ausbildung die Annahme einer Hochschule rechtfertigen (so zumindest KassKomm/Gürtner SGB VI § 58 Rn. 44-50, beck-online unter Verweis auf: BSGE 61, 35 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96 und BVerwGE 92, 340).
Nach der Rechtsprechung des BSG soll es auf die Besonderheiten des Ausbildungsganges dort ankommen, wo - ausnahmsweise - dieser nach Art und Inhalt mit dem Gattungsbegriff der Ausbildungsstätte nicht übereinstimmt, also etwa an einer Hochschule ein Ausbildungsgang angeboten wird, der als eine schulische Ausbildung an einer Fachschule zu werten ist (BSG, Urteil vom 25. November 1986 - 11a RA 66/85 -, juris Rn. 9 unter Verweis auf: Stellungnahme des BR in BT-Drucks 7/2098 S 26).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - L 1 R 1788/05
Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zum Vater - …
Ganz allgemein sind Hochschulen in erster Linie nach dem Status zu anderen Bildungseinrichtungen abzugrenzen (BSGE 61, 35f). - BSG, 21.02.1989 - 1 RA 5/87
Fachschulausbildung für einen Molkereimeister
Andererseits hat die Zulassung zum Meisterlehrgang zwingend den erfolgreich abgeschlossenen Besuch des Obermeierlehrganges vorausgesetzt, so daß sich die erfolgreiche Obermeierprüfung, projiziert auf das Berufsziel des Molkereimeisters, lediglich als Zwischen- oder Vorprüfung darstellt, die es zwar ausschließt, den Obermeierlehrgang bereits für sich allein als abgeschlossene Fachschulausbildung zu werten (…zur Unbeachtlichkeit einer Vorprüfung für den Begriff des "Abschlusses" vgl. BSGE 48, 219, 224 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S. 113;… BSG SozR a.a.O. Nr. 75 S. 203;… BSGE 59, 27, 29 = SozR a.a.O. Nr. 92 S. 248 f.; BSGE 61, 35, 37 = SozR a.a.O. Nr. 96 S. 255), die es aber gebietet, nach erfolgreichem Abschluß des Meisterlehrganges als Teil der dafür erforderlichen Fachschulausbildung den Obermeierlehrgang zu berücksichtigen.Selbst freiwillige Unterbrechungen, jedenfalls soweit sie sich nicht über einen längeren Zeitraum erstrecken, hindern nicht daran, die vor und nach der Unterbrechung liegenden Abschnitte der Ausbildung insgesamt bis zur zulässigen Höchstdauer als Ausfallzeit zu berücksichtigen (…vgl. für die Hochschulausbildung BSG SozR Nr. 61 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 41 S. 107 f.; BSGE 61, 35, 38 = SozR a.a.O. Nr. 96 S. 257).
- BSG, 12.07.1988 - 11a RA 69/87
Rentenrechtliche Vormerkung von Zeiten als Lehrzeit und Zeiten der …
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß darunter nur Zeiten fallen, die ein immatrikulierter Student an einer anerkannten Universität oder Hochschule (auch Fachhochschule) verbringt und damit in erster Linie auf den Status der Bildungseinrichtung abgestellt (…BSGE 52, 86, 88 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52;… BSG SozR a.a.O. Nr. 75;… BSG SozR a.a.O. Nr. 86; BSGE 61, 35 [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85] = SozR a.a.O. Nr. 96).Neben dem rein formalen - und daher im Regelfall einfachsten - Abgrenzungskriterium des anerkannten Status der Bildungsstätte sind die Zugangsvoraussetzungen sowie Art und Umfang der Ausbildung zu berücksichtigen (…BSGE 56, 36 = SozR 2200 § 1259 Nr. 80;… BSG SozR a.a.O. Nr. 86; BSGE 61, 35 [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85] = SozR a.a.O. Nr. 96; ebenso § 2 Abs. 1 Satz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG).
- SG Leipzig, 06.04.2009 - S 10 R 148/06 Ist der bildungsrechtliche Status jedoch nicht nachweisbar, werden zur Bestimmung des Ausbildungstypus weitere Abgrenzungskriterien herangezogen [BSG, Urteil v. 13.08.1981 - Az. 11 RA 49/80 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52; BSG, Urteil vom 25.11.1986 - Az. 11a RA 66/85 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96; BSG, Urteil v. 29.08.1984 - Az. 1 RA 31/83 = SozR 2200 § 1259 Nr. 86].
Die Einordnung der Ausbildung als Hochschulausbildung erfolgt dann, wenn diese mit dem Erwerb eines akademischen Grades abgeschlossen wurde [BSG, Urteil v. 25.11.1986 - Az. 11a RA 66/85 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96].
- BSG, 16.02.1989 - 4 RA 8/88 Der Beklagten ist einzuräumen, daß für die Qualifikation einer Ausbildung als Fachschul- oder als Hochschulausbildung ua - neben zB Art und Inhalt der Ausbildung - der Status der Bildungsstätte wesentlich ist (…vgl BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1249 Nr. 57;… BSGE 56, 36, 39 = SozR aaO Nr. 80; BSGE 61, 35 = SozR aaO Nr. 96).
Berechtigte mithin die Klägerin ihr von 1953 bis 1956 zurückgelegtes Studium an mehreren Universitäten seinerzeit in Nordrhein-Westfalen zur Absolvierung einer zweisemestrigen Fachschulausbildung, die mit der Realschullehrer-Anstellungsprüfung abzuschließen war, so liegt darin eine Gleichstellung und Gleichbewertung des Universitätsstudiums mit einer planmäßig und unverkürzt "abgeschlossenen Fachschulausbildung" iS des § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b) AVG, und zwar auch dem Umfang nach: Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts (S 4, 6, 10 des Urteils) konnte die Klägerin die Befähigung für das Lehramt an einer Realschule im Land Nordrhein-Westfalen nach keinem der seinerzeit dort vorgesehenen verschiedenen Ausbildungsgänge in weniger als vier Jahren absolvieren, sich also durch Berufsausbildung den "Weg in das Berufsleben" nicht früher "eröffnen" (…vgl dazu BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 797 und Nr. 100 S 270; BSGE 61, 35 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96;… zur Funktion der Ausbildungsausfallzeit als rentenrechtlicher Ausgleich für eine mutmaßliche durch sie verursachte Verhinderung, einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen und so Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten vgl ferner BSGE 44, 226 = SozR 2200 § 1259 Nr. 5;… BSG SozR aaO Nr. 23 und 100).
- BSG, 21.04.1988 - 11a RA 39/87
Lehrzeit - Abschluß - Definition - Jungmann - Reichsfinanzverwaltung - …
- BSG, 19.01.1989 - 4 RA 74/88
Anrechnungsfähigkeit polnischer Ausbildungs-Ausfallzeiten
- BSG, 02.08.1989 - 1 RA 13/88
Fachschulausbildung als Ausfallzeit
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - L 4 RA 61/04
Lehrgang an einer Parteihochschule der SED als Anrechnungszeit
- BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
Vormerkung einer Anrechnungszeit nach den Bestimmungen des …
- LSG Hessen, 27.03.1997 - L 13 An 1498/96
Nachweis bzw Glaubhaftmachung einer Beitragszahlung
- SG Karlsruhe, 21.01.2021 - S 6 R 1483/19
Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Fachschulbesuch im …
- BSG, 28.11.1990 - 4 RA 42/90
- BSG, 14.12.1994 - 4 RA 46/93
Anrechnungszeiten wegen Besuchs einer Hochschule - Abschluss der …
- BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche …
- LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 1736/09
- SG Fulda, 10.02.2011 - S 1 R 432/07
Rentenberechnung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - Hochschuleigenschaft …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 7 R 723/07
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".