Rechtsprechung
LG München I, 23.02.2006 - 12 O 17192/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
§§ 308 Nr. 4 BGB, 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB
Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Rahmen von Pay-TV Verträgen). Unzulässigkeit eines Preisabänderungs- und Abweichungsrechts. Begriff des "Vorteils" im Rahmen von Leistungs- und Preisänderungen. Unwirksamkeit vorbehaltener Beitragserhöhung auf Grund ... - heise.de (Pressebericht, 18.03.2006)
Premiere-Verträge jetzt kündbar?
- heise.de (Pressebericht, 18.03.2006)
Premiere-Verträge jetzt kündbar?
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Geschäftsbedingungen von Pay-TV-Anbietern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für "Pay-TV"
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unwirksame Preiserhöhungsklausel in Pay-TV-Vertrag
- beck.de (Leitsatz)
AGB eines Bezahlfernsehsenders
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für "Pay-TV"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Premiere-Niederlage: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Zuschauer - Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für Bezahlfernsehen
- 123recht.net (Kurzinformation, 31.5.2006)
Geschäftsbedingungen in Verträgen über Leistungen des Pay-TV teilweise unwirksam
Verfahrensgang
- LG München I, 23.02.2006 - 12 O 17192/05
- OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
Papierfundstellen
- MMR 2006, 693
- afp 2006, 275
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
Das Landgericht (MMR 2006, 693 = AfP 2006, 275) hat die Verwendung aller beanstandeten Klauseln untersagt. - OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
Bezahlfernsehen
Mit Urteil vom 23. Februar 2006 (vgl. AfP 2006, 275 ff.), auf dessen tatsächliche Feststellungen Bezug genommen wird, hat das Landgericht der Beklagten antragsgemäß unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, gegenüber Verbrauchern die nachfolgenden oder diesen inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge über den Bezug von Leistungen des Bezahlfernsehens einzubeziehen sowie auf diese Klauseln bei der Abwicklung derartiger Verträge, soweit sie nach dem 1. April 1977 geschlossen sind, sich zu berufen:.