Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 17.06.2013

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001   

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https://dejure.org/2013,14694
VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001 (https://dejure.org/2013,14694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.2013 - 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001 (https://dejure.org/2013,14694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001 (https://dejure.org/2013,14694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer bei Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Dass der Bevollmächtigte der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung lediglich auf den Gesichtspunkt einer Dauererkrankung, nicht aber auch auf den der Behinderung (nochmals) ausdrücklich hingewiesen hat, steht der Berücksichtigung dieses Umstandes durch den Senat unter Beachtung des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorgegebenen, lediglich eingeschränkten Prüfungsrahmens im Lichte der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, B.v. 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 -, NVwZ-RR 2006, 846 [847]; BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118 [121], zur Problematik der Auslegung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vgl. auch ausführlich Guckelberger in Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 100 ff. m.w.N.), zumal die Schwerbehinderung der Antragstellerin nicht nur im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, sondern auch bereits in den BAföG-Anträgen selbst geltend gemacht worden war.

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt die Berücksichtigung solcher - tatsächlicher oder rechtlicher - Gesichtspunkte nicht aus, die zwar vom Beschwerdeführer nicht (mehr) ausdrücklich gerügt werden, aber - zumindest im Ansatz - bereits in das Verfahren eingeführt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 -, NVwZ-RR 2003, 154 [155]) und lässt damit die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 5 C 24.99

    Bankdarlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches -; Darlehen,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem gesetzlich normierten Verlängerungsgrund des § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG und der Überschreitung der Förderungshöchstdauer (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 5 C 24/99 -, BVerwGE 111, 101 [104]) ist damit - jedenfalls im Rahmen der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung - hinreichend glaubhaft gemacht.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Mit Blick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden, vor allem ist es unzulässig, schwierige Sach- oder Rechtsfragen, die - wie hier - in einer vertretbaren Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857).
  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt die Berücksichtigung solcher - tatsächlicher oder rechtlicher - Gesichtspunkte nicht aus, die zwar vom Beschwerdeführer nicht (mehr) ausdrücklich gerügt werden, aber - zumindest im Ansatz - bereits in das Verfahren eingeführt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 -, NVwZ-RR 2003, 154 [155]) und lässt damit die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 C 12.2105

    Begriff des Zusammenlebens

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachverhaltsaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.01.2006 - 5 TG 1493/05
    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Dass der Bevollmächtigte der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung lediglich auf den Gesichtspunkt einer Dauererkrankung, nicht aber auch auf den der Behinderung (nochmals) ausdrücklich hingewiesen hat, steht der Berücksichtigung dieses Umstandes durch den Senat unter Beachtung des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorgegebenen, lediglich eingeschränkten Prüfungsrahmens im Lichte der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, B.v. 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 -, NVwZ-RR 2006, 846 [847]; BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118 [121], zur Problematik der Auslegung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vgl. auch ausführlich Guckelberger in Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 100 ff. m.w.N.), zumal die Schwerbehinderung der Antragstellerin nicht nur im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, sondern auch bereits in den BAföG-Anträgen selbst geltend gemacht worden war.
  • OVG Sachsen, 19.05.2010 - 1 B 89/10

    Ausbildungsförderung, Zwischenprüfung, Leistungsnachweis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Dies gilt namentlich in dem hier vorliegenden Fall der vorläufigen Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. OVG Sachsen, B.v. 19.5.2010 - 1 B 89/10 - juris).
  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 13.00319

    Kein Anspruch auf (Weiter-)Förderung wegen fehlender Eignung des Auszubildenden

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. April 2013 - AN 2 E 13.00359 und AN 2 K 13.00319 - werden aufgehoben.
  • VG München, 13.03.2006 - M 15 K 04.5500
    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
    Eine eigenständige Rolle kann eine Erkrankung nur dann spielen, wenn sie - etwa weil sie unter sechs Monaten dauert - (noch) nicht der Definition der Behinderung unterfällt (so zutreffend VG München, U.v. 13.3.2006 - M 15 K 04.5500 - juris, Rn. 36).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702

    Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter

    Auch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, wonach der Senat im Beschwerdeverfahren nur die "dargelegten Gründe" prüft, steht der Berücksichtigung der vorgenannten Rechtsverstöße im Lichte der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, B.v. 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 -, NVwZ-RR 2006, 846 [847]; BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118 [121], B.v. 17.05.2013 - 12 CE 13.999 u.a. - juris, Rn. 23; siehe zur Problematik der Auslegung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ausführlich Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 100 ff. m.w.N.).

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt die Berücksichtigung solcher - tatsächlicher oder rechtlicher - Gesichtspunkte nicht aus, die vom Beschwerdeführer zwar nicht ausdrücklich gerügt werden, die aber - zumindest im Ansatz - bereits in das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingeführt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 -, NVwZ-RR 2003, 154 [155]), und lässt damit die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118; B.v. 17.05.2013 - 12 CE 13.999 u.a. - juris, Rn. 23; B.v. 09.01.2019 - 12 CS 18.2658 -, BayVBl. 2019, 384 - juris, Rn. 73).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 A 10935/17

    Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus wegen Behinderung - Agoraphobie

    Bei der Würdigung der vom Kläger erbrachten bzw. nicht erbrachten Leistungen ist die angenommene Behinderung zu berücksichtigen und dementsprechend für die Eignungsfrage abzugrenzen, ob lediglich eine ausgleichsbedürftige und ausgleichsfähige behinderungsbedingte Minderleistung vorliegt oder der Betroffene generell nicht in der Lage ist, seine Ausbildung in der gewählten Fachrichtung zu absolvieren (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 12 CE 13.999, u.a. -, juris, Rn. 26; VG Ansbach, Urteil vom 32. Oktober 2014 - AN 2 K 13.00319 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658

    Betriebsuntersagung eines Altersheims

    Der Umstand, dass die Bevollmächtigten der Antragstellerin sich in ihrer Beschwerdebegründung vom 20. Dezember 2018, anders als noch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, nicht (mehr) ausdrücklich auf den Gesichtspunkt der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Heimschließung berufen haben, steht der Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts durch den Senat auch unter Beachtung des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorgegebenen, lediglich eingeschränkten Prüfungsrahmens im Lichte der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, B.v. 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 -, NVwZ-RR 2006, 846 [847]; BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118 [121], B.v. 17.05.2013 - 12 CE 13.999 u.a. - juris, Rn. 23; siehe zur Problematik der Auslegung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ausführlich Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 100 ff. m.w.N.).

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt die Berücksichtigung solcher - tatsächlicher oder rechtlicher - Gesichtspunkte nicht aus, die vom Beschwerdeführer zwar nicht (mehr) ausdrücklich gerügt werden, die aber - zumindest im Ansatz - bereits in das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingeführt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 -, NVwZ-RR 2003, 154 [155]), und lässt damit die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118; B.v. 17.05.2013 - 12 CE 13.999 u.a. - juris, Rn. 23).

  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 12 ZB 16.1141

    Keine Leistung von Ausbildungsförderung bei Nichtvorlage der

    Das Vorliegen einer Behinderung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG, die möglicherweise zu einer anderen Beurteilung hätte führen können (vgl. BayVGH, B. v. 17. Juni 2013 - 12 CE 13.999, 12 CE 13.1000, 12 CE 13.1001 - juris), hat die Klägerin ausdrücklich verneint.

    Was eine angemessene Zeit ist, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 23; BayVGH, Beschluss v. 17.6.2013 - 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001 - juris).

    Nach allgemeiner Auffassung (vgl. Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 15 Rn. 16; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 15 Rn. 11; BayVGH, Beschluss v. 17.6.2013, a. a. O.), die ihren Niederschlag in Tz.15.3.1 BAföG VwV gefunden hat, ist angemessen eine Zeit, die dem Zeitverlust entspricht, der durch den die Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigenden Grund entstanden ist.

  • VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750

    Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO lässt die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118; B.v. 17.6.2013 - 12 CE 13.999 - juris, Rn. 23).
  • VG Hamburg, 04.02.2014 - 2 K 3204/12

    Zur Weiterförderung nach dem BAföG ohne den üblichen Leistungsnachweis, wenn

    Angemessen ist die Zeit, die dem Zeitverlust entspricht, der durch den die Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigenden Grund entstanden ist (VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2014, 2 E 550/13; durch VGH München, Beschl. v. 17.6.2013, 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001, juris Rn. 27 als allgemeine Auffassung bezeichnet, ebenso die Rechtsauffassung unter Tz. 15.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, zuletzt geändert am 29.10.2013, GMBl. S. 1094 - BAföGVwV 1991; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 15 Rn. 16; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., 2005, § 15 Rn. 11).
  • VG Augsburg, 23.10.2015 - Au 3 K 15.1172

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

    Es spricht mithin vieles dafür, dass zur Erziehungsfähigkeit der Tante an sich bzw. zu ihrer Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt bzw. der Kindsmutter (Art. 35 Satz 2 Nr. 1 AGSG) im weiteren Verfahren - soweit entscheidungserheblich - grundsätzlich eine Beweiserhebung in Betracht käme; die Erforderlichkeit einer Beweiserhebung würde jedoch bereits die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen (vgl. vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 36; B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 22/24; B.v. 17.6.2013 - 12 CE 13.999 u. a. - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in der Familie der Großmutter

    Allein dieser Umstand würde nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2013 - 12 CE 13.999 u. a. - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 27.03.2015 - 2 E 1319/15

    Ausbildungsfördrung; Überschreiten der Förderungshöchstdauer; angemessene Zeit;

    Angemessen ist die Zeit, die dem Zeitverlust entspricht, der durch den die Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigenden Grund entstanden ist (VG Hamburg, Urt. v. 5.11.2014, 2 K 373/12, n.v.; Urt. v. 4.2.2014, 2 K 3204/12, juris Rn. 39; durch VGH München, Beschl. v. 17.6.2013, 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001, juris Rn. 27, als allgemeine Auffassung bezeichnet, ebenso die Rechtsauffassung unter Tz. 15.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, zuletzt geändert am 29.10.2013, GMBl. S. 1094 - BAföGVwV 1991; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand: April 2012, § 15 Rn. 16; Lackner, in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 15 Rn. 11).
  • VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 373/12

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Zur

    Angemessen ist die Zeit, die dem Zeitverlust entspricht, der durch den die Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigenden Grund entstanden ist (VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2014, 2 K 3204/12, juris Rn. 39; durch VGH München, Beschl. v. 17.6.2013, 12 CE 13.999, 12 C 13.1000, 12 C 13.1001, juris Rn. 27, als allgemeine Auffassung bezeichnet, ebenso die Rechtsauffassung unter Tz. 15.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, zuletzt geändert am 29.10.2013, GMBl. S. 1094 - BAföGVwV 1991; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand: April 2012, § 15 Rn. 16; Lackner, in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 15 Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus;

  • VG Ansbach, 08.08.2022 - AN 2 K 20.02851

    Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 12 C 13.1183

    Anspruch auf Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme

  • VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 20.02092

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht, Förderungshöchstdauer, Regelstudienzeit,

  • VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602

    Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (Neigungswandel), Ausbildungsförderung

  • VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789

    Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung für ein Medizinstudium

  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 13.00319

    Kein Anspruch auf (Weiter-)Förderung wegen fehlender Eignung des Auszubildenden

  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 14.01185

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der Grundlagen- und

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.2013 - 12 C 13.1000 (https://dejure.org/2013,66037)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Dass der Bevollmächtigte der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung lediglich auf den Gesichtspunkt einer Dauererkrankung, nicht aber auch auf den der Behinderung (nochmals) ausdrücklich hingewiesen hat, steht der Berücksichtigung dieses Umstandes durch den Senat unter Beachtung des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorgegebenen, lediglich eingeschränkten Prüfungsrahmens im Lichte der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, B. v. 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 -, NVwZ-RR 2006, 846 [847]; BayVGH, B. v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118 [121], zur Problematik der Auslegung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vgl. auch ausführlich Guckelberger in Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 100 ff. m. w. N.), zumal die Schwerbehinderung der Antragstellerin nicht nur im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, sondern auch bereits in den BAföG-Anträgen selbst geltend gemacht worden war.

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt die Berücksichtigung solcher - tatsächlicher oder rechtlicher - Gesichtspunkte nicht aus, die zwar vom Beschwerdeführer nicht (mehr) ausdrücklich gerügt werden, aber - zumindest im Ansatz - bereits in das Verfahren eingeführt wurden (vgl. BayVGH, B. v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 -, NVwZ-RR 2003, 154 [155]) und lässt damit die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B. v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 5 C 24.99

    Bankdarlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches -; Darlehen,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem gesetzlich normierten Verlängerungsgrund des § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG und der Überschreitung der Förderungshöchstdauer (vgl. hierzu auch BVerwG, U. v. 6.4.2000 - 5 C 24/99 -, BVerwGE 111, 101 [104]) ist damit - jedenfalls im Rahmen der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung - hinreichend glaubhaft gemacht.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Mit Blick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden, vor allem ist es unzulässig, schwierige Sach- oder Rechtsfragen, die - wie hier - in einer vertretbaren Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B. v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857).
  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt die Berücksichtigung solcher - tatsächlicher oder rechtlicher - Gesichtspunkte nicht aus, die zwar vom Beschwerdeführer nicht (mehr) ausdrücklich gerügt werden, aber - zumindest im Ansatz - bereits in das Verfahren eingeführt wurden (vgl. BayVGH, B. v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 -, NVwZ-RR 2003, 154 [155]) und lässt damit die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B. v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 C 12.2105

    Begriff des Zusammenlebens

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachverhaltsaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B. v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris, Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 18.01.2006 - 5 TG 1493/05
    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Dass der Bevollmächtigte der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung lediglich auf den Gesichtspunkt einer Dauererkrankung, nicht aber auch auf den der Behinderung (nochmals) ausdrücklich hingewiesen hat, steht der Berücksichtigung dieses Umstandes durch den Senat unter Beachtung des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorgegebenen, lediglich eingeschränkten Prüfungsrahmens im Lichte der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, B. v. 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 -, NVwZ-RR 2006, 846 [847]; BayVGH, B. v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118 [121], zur Problematik der Auslegung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vgl. auch ausführlich Guckelberger in Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 100 ff. m. w. N.), zumal die Schwerbehinderung der Antragstellerin nicht nur im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, sondern auch bereits in den BAföG-Anträgen selbst geltend gemacht worden war.
  • OVG Sachsen, 19.05.2010 - 1 B 89/10

    Ausbildungsförderung, Zwischenprüfung, Leistungsnachweis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Dies gilt namentlich in dem hier vorliegenden Fall der vorläufigen Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. OVG Sachsen, B.v. 19.5.2010 - 1 B 89/10 - juris).
  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 13.00319

    Kein Anspruch auf (Weiter-)Förderung wegen fehlender Eignung des Auszubildenden

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. April 2013 - AN 2 E 13.00359 und AN 2 K 13.00319 - werden aufgehoben.
  • VG München, 13.03.2006 - M 15 K 04.5500
    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 C 13.1000
    Eine eigenständige Rolle kann eine Erkrankung nur dann spielen, wenn sie - etwa weil sie unter sechs Monaten dauert - (noch) nicht der Definition der Behinderung unterfällt (so zutreffend VG München, U. v. 13.3.2006 - M 15 K 04.5500 - juris, Rn. 36).
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