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   ArbG Köln, 05.04.2011 - 12 Ca 8659/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7687
ArbG Köln, 05.04.2011 - 12 Ca 8659/10 (https://dejure.org/2011,7687)
ArbG Köln, Entscheidung vom 05.04.2011 - 12 Ca 8659/10 (https://dejure.org/2011,7687)
ArbG Köln, Entscheidung vom 05. April 2011 - 12 Ca 8659/10 (https://dejure.org/2011,7687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung besteht im Falle des Vorliegens von unrichtigen Tatsachenbehauptungen und des Vorliegens einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung; Anspruch auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Piloten auch ohne Mütze

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Cockpit-Mütze muss nicht öffentlich getragen werden!

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Der emanzipierte Pilot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht nur Männer dürfen zum Tragen einer Piloten Mütze verpflichtet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht zum Tragen einer Piloten-Mütze nur für Männer

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neues im Kölner Mützenfall - Diskriminierung männlicher Piloten durch Pflicht zum Tragen von Pilotenmützen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus ArbG Köln, 05.04.2011 - 12 Ca 8659/10
    Es war nicht nachvollziehbar, dass die unterschiedliche Normierung der Verpflichtung wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt und damit "unverzichtbare Voraussetzung" für die Ausübung der Tätigkeit ist (so z.B. BAG vom 28.5.2009 - 8 AZR 536/08 - als Voraussetzung für § 8 Abs. 1 AGG).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus ArbG Köln, 05.04.2011 - 12 Ca 8659/10
    Sie stellt wegen Fehlens einer Kündigungsandrohung zwar keine klassische Abmahnung im Sinne der Rechtsprechung dar und ist damit kündigungsrechtlich ohne entscheidende Bedeutung (so z.B. BAG vom 17.2.1994, NZA 1994, 656), ist aber als Vorstufe einer Abmahnung als Belehrung, Vorhaltung oder Ermahnung zu verstehen.
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus ArbG Köln, 05.04.2011 - 12 Ca 8659/10
    Die Darlegungs- und Beweislast zur Rechtfertigung einer Abmahnung trifft im arbeitsgerichtlichen Prozess den Arbeitgeber (BAG vom 13.03.1987, NZA 1987, 518).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus ArbG Köln, 05.04.2011 - 12 Ca 8659/10
    Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Arbeitnehmer nach der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, aus Treu und Glauben, aus seinem Persönlichkeitsrecht und aus einem aus § 1004 BGB hergeleiteten Rechtsgedanken, der jedermann die Verpflichtung auferlegen soll, Störungen der Rechtstellung Dritter zu unterlassen, einen Anspruch auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung, wenn diese unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, oder die Abmahnung nicht ordnungsgemäß formell zustande gekommen ist (BAG vom 05.08.1992, NZA 1993, 883; BAG vom 15.01.1986, NZA 1986, 421).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12

    Dienstkleidung - Gleichbehandlung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 5. April 2011 - 12 Ca 8659/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 29.10.2012 - 5 Sa 549/11

    Pflicht zum Tragen einer Pilotenmütze nur für männliche Piloten?

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05. April 2011 - 12 Ca 8659/10 - teilweise abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 5. April 2011 - 12 Ca 8659/10 - teilweise abzuändern und den Feststellungsantrag abzuweisen.

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