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   OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04   

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https://dejure.org/2006,10580
OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04 (https://dejure.org/2006,10580)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.02.2006 - 12 LC 528/04 (https://dejure.org/2006,10580)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 12 LC 528/04 (https://dejure.org/2006,10580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einrichtungsbegriff bei der Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 4 BSHG; § 100 BSHG; § 103 BSHG
    Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Begriff der Einrichtung; Erfordernis der neuen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit beim Wechsel der Hilfeart von einer stationären Maßnahme zu einer ambulanten ...

  • Judicialis

    BSHG § 103 II; ; BSHG § 103 III; ; BSHG § 97 I 1; ; BSHG § 97 I 2; ; BSHG § 97 II 1; ; BSHG § 97 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrichtungsbegriff im Kostenerstattungsrecht nach BSHG - Einrichtung; Kostenerstattung; Sozialhilfe; Träger; Verlassen; Zuständigkeit, örtliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Begriff der Einrichtung; Erfordernis der neuen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit beim Wechsel der Hilfeart von einer stationären Maßnahme zu einer ambulanten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 856 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04
    Nach der engen Bestimmung des Begriffs der Einrichtung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339) setze die Annahme einer Einrichtung voraus, dass die Unterkunft des Hilfeempfängers der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet sei, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen sei.

    Denn wenn ein Sozialhilfeträger für eine stationäre Hilfe nach § 97 Abs. 2 BSHG zuständig geworden ist, endet eine zuvor bestehende Zuständigkeit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BSHG und kann deshalb nicht im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG "bestehen bleiben" (BVerwG, Urt. v. 27.6.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 24.92 -, BVerwGE 95, 149) zu der ebenfalls in dem die Zuständigkeiten der Träger der Sozialhilfe bestimmenden Abschnitt 8 des BSHG enthaltenen Regelung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers (§ 100 Abs. 1 BSHG) ist der Begriff der "Einrichtung" eng zu fassen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 15 B 125/06

    Kostenübernahme für das ambulant betreute Wohnen

    Soweit die Beigeladene zu 2) unter Hinweis auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Februar 2006 (12 LC 528/04) zu Beginn des ambulanten betreuten Gruppenwohnens einen gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin und damit die aus § 98 Abs. 1 SGB XII folgende Zuständigkeit des Antragsgegners annimmt, bleibt dabei unberücksichtigt, dass diese Entscheidung ersichtlich einen Sachverhalt betrifft, bei dessen Würdigung die hier streitige und erst ab 01. Januar 2005 eingeführte Regelung noch nicht vorhanden war.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 8 SO 17/09
    Ergänzend hat er vorgetragen, dass die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Lüneburg vom 13. Februar 2006 (12 LC 528/04) nicht einschlägig sei, da ihr ein anderer Sachverhalt zugrunde liege.

    Auf das von den Beteiligten diskutierte Urteil des OVG Lüneburg vom 13. Februar 2006 (12 LC 528/04, juris) kommt es hier nicht an.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 8 SO 14/08
    Dies habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 13. Februar 2006 ( 12 LC 528/04 , DVBl 2006, 856) ausgeführt.

    Die Rechtssache wirft die soweit ersichtlich nicht geklärte Rechtsfrage (deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern) auf, ob § 103 Abs. 2 BSHG (nur) im Zusammenhang mit § 103 Abs. 1 BSHG zu sehen ist und der Aufenthalt sowie das Verlassen einer Einrichtung iS von § 103 Abs. 3 Satz 1 BSHG allein nach den zu § 97 Abs. 2 BSHG entwickelten Kriterien zu bestimmen ist (so mit substantiierter Begründung Nds OVG, Urteil vom 13. Februar 2006, aaO) oder § 103 Abs. 2 BSHG lex speziales zu § 103 Abs. 3 BSHG ist (so das SG in seinem Urteil vom 16. Juli 2008 unter Hinweis auf die Kommentierungen von Mergler/Zink, BSHG 4. Auflage § 103 Rdnr 45 mwN; Lücking in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, Stand: 12/2004, § 106 Rdnr 26 und Helzer, Beck-OK, Stand: 1. Juni 2008, § 106 SGB XII).

  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    In diesem Fall endet die nach § 98 Abs. 2 SGB XII begründete Zuständigkeit unter Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die nunmehr erfolgende ambulante/teilstationäre Leistung nach Absatz 1 Satz 1 (BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30.01, Rz. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 LC 528/04, Rz.29 ff.).
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