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   OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11   

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https://dejure.org/2011,4363
OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11 (https://dejure.org/2011,4363)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.2011 - 12 OA 156/11 (https://dejure.org/2011,4363)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 12 OA 156/11 (https://dejure.org/2011,4363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 1 VwGO; § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO
    Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten eines Rechtsanwaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten eines Rechtsanwaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten eines Rechtsanwaltes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2006 - 1 O 51/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Anders als die Antragsteller meinen, sind die im Rahmen der gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten erstattungsfähig (vgl. die vom Verwaltungsgericht bereits genannten Entscheidungen des OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299 und des Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - ZKM 2008, 61; zu der § 161 VwGO insoweit vergleichbaren Regelung des § 91 ZPO: OLG Celle, Beschl. v. 5.12.2008 - 2 W 261/08 -, NJW 2009, 1219; OLG Rostock, Beschl. v. 5.1.2007 - 8 W 67/06 -, juris, jeweils m. w. N.).

    Das schon vom Verwaltungsgericht zitierte OVG Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299) weist insoweit nämlich zutreffend darauf hin, dass sich ein Mediationstermin im Eilverfahren mit dem Ziel einer gütlichen Einigung gebührenrechtlich nicht von einem durch den Berichterstatter anberaumten Erörterungstermin unterscheide und ein solcher Erörterungstermin noch nicht einmal das Einvernehmen der Beteiligten voraussetze (vgl. § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO).

  • FG Nürnberg, 12.01.2011 - 1 Ko 1790/10

    Umsatzsteuer-Erstattungsfähigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Die von seinem Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist auch bei einem pauschalierenden Landwirt erstattungsfähig, soweit die Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt (wie FG Nürnberg, Beschl. v. 12.1.2011 - 1 Ko 1790/10 -).

    Der Senat verweist insoweit - wie bereits das Verwaltungsgericht - auf die Entscheidung des Finanzgerichtes Nürnberg (Beschl. v. 12.1.2011 - 1 Ko 1790/10 -).

  • OLG Hamm, 23.06.2006 - 23 W 246/05

    Durch Mediation anfallende Gebühren gehören zu den Kosten des gerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Dabei kann offenbleiben, ob die Mediation wie ein Gütetermin gemäß § 278 Abs. 2 ZPO und damit als Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens behandelt wird (so: OLG Rostock, a. a. O.; ferner OLG Hamm, Beschl. v. 29.12.2005 - 23 W 246/05 -, NJW 2006, 2499).
  • OLG Hamm, 29.12.2005 - 23 W 246/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Dabei kann offenbleiben, ob die Mediation wie ein Gütetermin gemäß § 278 Abs. 2 ZPO und damit als Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens behandelt wird (so: OLG Rostock, a. a. O.; ferner OLG Hamm, Beschl. v. 29.12.2005 - 23 W 246/05 -, NJW 2006, 2499).
  • OLG Celle, 05.12.2008 - 2 W 261/08

    Im Rahmen einer Güteverhandlung entstandene Terminsgebühren als Teil der Kosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Anders als die Antragsteller meinen, sind die im Rahmen der gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten erstattungsfähig (vgl. die vom Verwaltungsgericht bereits genannten Entscheidungen des OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299 und des Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - ZKM 2008, 61; zu der § 161 VwGO insoweit vergleichbaren Regelung des § 91 ZPO: OLG Celle, Beschl. v. 5.12.2008 - 2 W 261/08 -, NJW 2009, 1219; OLG Rostock, Beschl. v. 5.1.2007 - 8 W 67/06 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten für die Teilnahme an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Anders als die Antragsteller meinen, sind die im Rahmen der gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten erstattungsfähig (vgl. die vom Verwaltungsgericht bereits genannten Entscheidungen des OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299 und des Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - ZKM 2008, 61; zu der § 161 VwGO insoweit vergleichbaren Regelung des § 91 ZPO: OLG Celle, Beschl. v. 5.12.2008 - 2 W 261/08 -, NJW 2009, 1219; OLG Rostock, Beschl. v. 5.1.2007 - 8 W 67/06 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 23.11.2000 - 5 KO 14/00

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei den Prozesskosten eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Dieses hat ausführlich - auch unter Auseinandersetzung mit der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Nds. Finanzgerichtes (Beschl. v. 23.11.2000 - 5 Ko 14/00 -, NJW-RR 2001, 934) - begründet, warum auch bei einem pauschalierenden Landwirt die von seinem Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als erstattungsfähig zu betrachten ist, soweit eine Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Terminsgebühr in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Gemäß VV Nr. 3104 in Verbindung mit Vorbem. 3 Abs. 3 der Anlage 1 zum RVG entsteht eine - nach der Rechtsprechung auch erstattungsfähige - Terminsgebühr vielmehr auch für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichtes (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.10.2006 - 8 OA 119/06 -, NVwZ-RR 2007, 215 = AnwBl 2007, 156).
  • VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07

    Zur Termingebühr bei Meditationsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Anders als die Antragsteller meinen, sind die im Rahmen der gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten erstattungsfähig (vgl. die vom Verwaltungsgericht bereits genannten Entscheidungen des OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299 und des Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - ZKM 2008, 61; zu der § 161 VwGO insoweit vergleichbaren Regelung des § 91 ZPO: OLG Celle, Beschl. v. 5.12.2008 - 2 W 261/08 -, NJW 2009, 1219; OLG Rostock, Beschl. v. 5.1.2007 - 8 W 67/06 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 07.11.2006 - 2 W 155/06

    Anfall zusätzlicher Rechtsanwaltsgebühren bei Teilnahme des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
    Dieses Ergebnis erscheint vor dem Hintergrund, dass die gerichtsnahe Mediation auch im Übrigen gebührenrechtlich als "dieselbe Angelegenheit" i. S. d. § 16 RVG wie das zugrundeliegende gerichtliche Verfahren oder jedenfalls als "Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen" i. S. d. § 19 RVG gewertet wird (vgl. OLG Rostock, a. a. O.; OLG Celle, a. a. O.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 7.11.2006 - 2 W 155/06 -, AnwBl 2007, 88; Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage, § 19 Rn. 34 und Vorb. 3 VV Rn. 147) auch sachgerecht.
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 F 1152/12

    Kostenfestsetzung bei abgetrenntem Verfahren

    Hinsichtlich der ebenfalls geltend gemachten Terminsgebühr hat zwar ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht stattgefunden, für die Teilnahme an einem Mediationsgespräch entsteht die Terminsgebühr jedoch auch dann, wenn das Mediationsverfahren im Rahmen der gerichtsnahen Mediation und nicht vor einem beauftragten Richter stattfindet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.10.2011 -12 OA 156/11 - juris).
  • VG Hannover, 06.02.2017 - 4 E 512/17

    Abwesenheitsgeld; Berufungszulassungsverfahren; Einwendungen;

    Grundsätzlich entsteht mit der Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer Mediationssitzung bei Gericht (jedenfalls gegenüber seinem eigenen Mandanten) eine Terminsgebühr nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) Nr. 3104 in Verbindung mit der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage zum RVG, da es sich insoweit um die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung handelt, die sogar ohne Beteiligung des Gerichts entstehen würde (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 21.10.2011 - 12 OA 156/11 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 -, juris; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG; 22. Auflage, 2015, Vorbem. 3 VV, Rn. 211; Bischof in: Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/ Klüsener/Uher, RVG, 7 Auflage, Nr. 3104 VV; Rn. 14ff.).
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