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   BSG, 25.04.1991 - 12 RK 14/89   

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https://dejure.org/1991,1752
BSG, 25.04.1991 - 12 RK 14/89 (https://dejure.org/1991,1752)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 12 RK 14/89 (https://dejure.org/1991,1752)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 12 RK 14/89 (https://dejure.org/1991,1752)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 256
  • NZA 1992, 232
  • BB 1992, 497
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 14/89
    Die Zuständigkeit der Beklagten als Einzugsstelle beschränkte sich insoweit auf die Entscheidung über die Beitragspflicht nach Grund und Höhe (so Urteil des erkennenden Senats in BSGE 62, 281, 285 f = SozR 2200 § 385 Nr. 18).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (BSG Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; BSG Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 352/71 - SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO; BSG Urteil vom 25.4.1991 - 12 RK 14/89 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; Schlegel/Knispel in juris-PK SGB IV, 3. Aufl 2016, § 8 SGB IV RdNr 58; ähnlich Gleitze/Krause/von Maydell/Merten, GK-SGB IV 1992, § 8 RdNr 44) .
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Kommt das LSG demgegenüber zum Ergebnis, daß es sich um gelegentliche Beschäftigungen handelte, richtet sich die Beurteilung der Geringfügigkeit nach Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV. Liegt wie hier keine längere, bis zu einigen Wochen dauernde einmalige Beschäftigung (Beispiele: BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 1 mwN), sondern eine Serie von kürzeren, tage- oder stundenweisen Beschäftigungen vor, ist zunächst die für diese Fallgestaltung geltende Zeitgrenze von fünfzig Arbeitstagen innerhalb eines Jahres zu überprüfen; mehrere Beschäftigungen sind nach § 8 Abs. 2 SGB IV zusammenzurechnen.

    Sollte nach diesen Kriterien die Frage der Berufsmäßigkeit weiterhin offenbleiben, muß das vorherige und spätere Erwerbsverhalten der jeweiligen Aushilfskraft in die Betrachtung einbezogen werden; die hierfür geltenden Grundsätze sind vom BSG im Zusammenhang mit einmaligen gelegentlichen Beschäftigungen entwickelt und dargestellt worden (BSG SozR 2200 § 168 Nr. 3 und SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; ebenso für wiederholte Beschäftigungen bereits BSG SozR Nr. 11 zu § 168 RVO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23

    Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige

    Entsprechend kann eine vorangegangene versicherungspflichtige Ausbildung (und entsprechend eine vorangegangene versicherungspflichtige Beschäftigung) auch eine anschließende kurzfristige Beschäftigung prägen, was bedeutet, dass der Betroffene weiterhin dem "Kreis der Erwerbstätigen" angehört und die "Eigenschaft eines berufsmäßigen Arbeitnehmers" dadurch nicht verliert (BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 14/89 -, BSGE 68, 256, SozR 3-2400 § 8 Nr. 1, Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 2 R 326/15

    Statusfeststellung hinsichtlich Vorliegens einer Beschäftigung; Festsetzung von

    Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn der Betreffende durch sie seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang erwirbt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung beruht (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 14/89 -, BSGE 68, 256; BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - L 1 KR 36/05

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit der

    Das Maß der zeitlichen Inanspruchnahme der Beschäftigung ist dabei ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 25.04.1991 - 12 RK 14/89 -, SozR 3-2400 § 8 Nr. 1).

    Dasselbe gilt im Falle einer im Anschluss an eine versicherungspflichtige Ausbildung verrichtete befristete voll entlohnte vollschichtige Beschäftigung (BSG, Urteil vom 25.04.1991 - 12 RK 14/89 -, SozR 3-2400 § 8 Nr. 1).

  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90

    Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht

    Ihre Anwendung scheitert daran, daß auch der erste Teil des Praktikums im Rahmen der vorgeschriebenen Ausbildung stattfand und damit berufsmäßig ausgeübt wurde (vgl. zum Merkmal der Berufsmäßigkeit BSG SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO; SozR 2200 § 168 Nr. 3; BSGE 68, 256SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; zum späteren Ausschluß der Geringfügigkeit bei einer Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung § 4 Abs. 1 Nr. 5 Halbs. 1 i.V.m. Halbs. 2 Buchst. a i.d.F. des Art. II § 2 Nr. 3 SGB IV sowie ab 1. Januar 1992 § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 737/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie darauf entfallener

    Berufsmäßig wird eine Tätigkeit ausgeübt, wenn der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (BSG, Urteil v. 25.4.1991, 12 RK 14/89, SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; Schlegel in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 8 Rdnr. 52).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 77/94

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit als Werkstudent

    Dabei hat das BSG jedoch auch berücksichtigt, ob ein bereits früher ausgeübter Beruf weiter oder erneut ausgeübt wurde (vgl SozR Nr. 11 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung (RVO) - keine Berufsmäßigkeit bei kurzzeitiger Beschäftigung mit einem Viertel der bisherigen Arbeitszeit; SozR 2200 § 168 Nr. 3 - Berufsmäßigkeit bei kurzzeitiger Beschäftigung im Anwaltsbüro nach Referendariat und vor Aufnahme einer Tätigkeit als Richter; SozR 2200 § 168 Nr. 5 - keine Berufsmäßigkeit bei kurzzeitiger Beschäftigung nach dem Abitur vor dem Studium; BSGE 68, 256 = SozR 3-2400 § 8 Nr. 1 - Berufsmäßigkeit, wenn nach Abschluß der Ausbildung im erlernten Beruf eine befristete Beschäftigung aufgenommen wird).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 RI 340/04

    Versicherungspflicht osteuropäischer Erntehelfer - Berufsmäßigkeit einer

    Eine berufsmäßige Beschäftigung setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts voraus, dass sie für die jeweilige Person nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 28.10.1960 3 RK 31/56 in SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; Urteil vom 26.9.1972 12 RJ 352/71 in SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO; Urteil vom 25.4.1991 12 RK 14/89 in SozR 3 2400 § 8 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 273/11

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für polnische Saisonarbeitskräfte

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG übt jemand eine Berufstätigkeit aus, wenn er hierdurch seinen Unterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang erwirkt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (BSG, SozR 2200 § 168 Nr. 3; 2200 § 18 Nr. 5; BSGE 88, 256 = SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; SozR 3-2400 § 8 Nr. 2, 3, 4; SozR 3-2500 § 6 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - L 16 (4,5) R 84/06

    Sozialversicherungspflicht, geringfügige Beschäftigung, Abgrenzung zwischen den

  • LSG Bayern, 16.04.2014 - L 16 R 698/13

    Erfolgt die Vermittlung der beruflichen Grundbildung in der Form des

  • LSG Hamburg, 07.11.2017 - L 3 R 118/15

    Versicherungsfreiheit wegen zeitgeringfügiger Beschäftigung - Reinigungskraft,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 KR 211/06

    Bestehen einer Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte;

  • LSG Bayern, 11.05.2021 - L 17 U 331/20

    Unfallversicherung: Fußballturnier mit Wettkampfcharakter von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2008 - L 15 U 30/08

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - innerer/sachlicher Zusammenhang -

  • SG Bayreuth, 12.10.2020 - S 12 U 128/17

    Bescheid, Arbeitsunfall, Unfallversicherung, Behinderung, Versicherungsschutz,

  • BSG, 21.01.1997 - 12 BK 33/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9/10 R 20/12
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